20.06.2023

Erfolgreich verkaufen: Tipps und Tricks für einen gelungenen Hausverkauf

Sowieso schon kein einfaches Unterfangen, ist der Hausverkauf leider auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Ein Teil davon ist dem privaten Verkäufer oftmals im Vorfeld des Verkaufs nicht bekannt, ein anderer Teil vermag auch schon erfahren im Verkauf einer Immobilie sein, aber dennoch kann es immer wieder zu Überraschungen kommen. Jedes Zeitalter bringt neue Herausforderungen mit sich, wie u. a. strenge Anforderungen der Banken und Behörden. 

Insbesondere beim Privatverkauf lauern einige gefährliche Fallstricke. Doch kennt man diese, ist man für den Hausverkauf gut gewappnet. 

Themen im Überblick:

Hausverkauf, was genau muss beachtet werden:

Diese 11 Gefahren sind mit dem Hausverkauf verbunden:

Der Weg zum erfolgreichen Hausverkauf:


Hausverkauf – Die Kunst des perfekten Zeitpunkts: Wann ist der beste Moment, um loszulassen?

Der Verkauf eines Hauses ist eine bedeutende Entscheidung, und es gibt verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, um den richtigen Zeitpunkt zu bestimmen. Die Nachfrage nach Immobilien ist derzeit hoch, und die Preise befinden sich auf einem hohen Niveau. Es stellt sich die Frage, ob es jetzt der richtige Zeitpunkt ist, das Haus zu verkaufen, oder ob es besser ist, noch etwas zu warten. Die aktuelle Marktlage (Stand: Ende 2021/Anfang 2022) ist günstig, und es ist keine unmittelbare Gefahr einer Immobilienblase erkennbar.

Es gibt bestimmte Situationen, die eine räumliche Veränderung erfordern, wie zum Beispiel ein Berufswechsel oder die Bewältigung hoher Belastungen bei der Bewirtschaftung von Haus und Garten. Möglicherweise möchten Sie auch vorsorgen und sich auf ein altersgerechtes, barrierefreies Wohnen vorbereiten.

Um Ihnen bei der Entscheidung zum Hausverkauf zu helfen, sind hier die wichtigsten Punkte aufgelistet, die bei der Bestimmung des besten Zeitpunkts für den Verkauf eines Hauses relevant sind. Es ist ratsam, lieber früher als zu spät zu handeln, um möglichen Veränderungen und Herausforderungen im Lebensverlauf vorzubeugen.

 Was genau muss beim Hausverkauf beachtet werden?

1. Die Wertermittlung der Immobilie

Die Wertermittlung einer Immobilie spielt eine ganz entscheidende Rolle beim Verkauf, denn hierbei müssen zahlreiche Faktoren beachtet werden, um das Objekt realistisch und marktgerecht einzuschätzen. Wird beispielsweise das zu verkaufende Haus zu niedrig oder zu hoch eingewertet, kann dies dazu führen, dass das Haus eindeutig unter Wert verkauft wird oder die Vermarktungszeit deutlich länger dauert und die Immobilie zum „Ladenhüter“ wird.

Es werden unter anderem folgende Punkte mit einbezogen: Bodenrichtwert, Austattungsgrad, Sanierungszustand, Wohnfläche. Diese Faktoren haben eine sehr hohe Relevanz bei einer fundierten Wertermittlung.

2. Dauer eines Hausverkauf

Die durchschnittliche Dauer eines Hausverkaufs von der Objektaufnahme bis zum Notartermin dauert in der aktuellen Marktlage zwischen vier bis zwölf Wochen.

 Hier erhalten Sie einen Überblick der Dauer einzelner Prozessschritte aus unseren Erfahrungswerten:

Ablauf des Hausverkaufs

Warum macht es nun Sinn, so früh wie möglich mit dem Hausverkauf zu starten?

Oftmals herrscht der Trugschluss, dass das eigene Haus „jetzt“ noch nicht verkauft werden kann, da der zeitliche Horizont der räumlichen Veränderung meist erst auf sechs bis zwölf Monate bestimmt bzw. geplant ist. Dabei lohnt sich jedoch abermals, frühzeitig einen Verkauf in Erwägung zu ziehen.

Für einen frühzeitige Umsetzung des Hausverkauf spricht:

  • keinerlei Zeitdruck für den Eigentümer
  • aktuell gute Marktlage (viel Nachfrage, wenig Angebot)
  • Sicherung der guten Marktpreissituation
  • optimale Vorqualifizierung der Kaufinteressenten
  • genügen Zeit bei der Auswahl potenzieller Kaufinteressenten
  • aufgrund hoher Nachfrage sind Wartezeiten von 6-12 Monate bis zur Übergabe möglich
  • Finanzielle Planungssicherheit durch einen notariellen Kaufvertragsabschluss, der alle relevanten Themen wie die Kaufpreiszahlung und die damit verbundene Schlüsselübergabe für alle Vertragsparteien im Voraus rechtlich sichert.

Jetzt ein Haus verkaufen – diese Gründe sprechen dafür

1. Die Marktlage ist gut – die Kaufpreise sind auf hohem Niveau

2. Der Verkauf meiner Immobilie ist steuerfrei möglich

Der Verkauf einer Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei erfolgen. Eine Möglichkeit dafür besteht, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mindestens zehn Jahre vergangen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder leerstand. Eine weitere Option ist ein steuerfreier Verkauf bei einer Eigennutzung von mindestens 36 Monaten. Auch wenn das Haus beispielsweise von einem Familienmitglied mietfrei bewohnt wurde, gilt dies als Eigennutzung. Weitere steuerfreie Verkaufsmöglichkeiten gibt es bei geerbten Immobilien oder wenn das Haus ursprünglich zum Betriebsvermögen gehört hat. Bei Interesse klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch, ob diese Bedingungen auf Sie zutreffen – natürlich unverbindlich.

3. Die Kinder sind aus dem Haus – ich möchte mich verkleinern

Neben finanziellen Erwägungen gibt es auch persönliche Gründe, die für einen Hausverkauf sprechen. Das kann zum Beispiel der Zeitpunkt sein, wenn erwachsene Kinder ausziehen. Natürlich ist auch eine Umwandlung eines leer stehenden Kinderzimmers in ein Gästezimmer oder einen Hobbyraum möglich: Spätestens jedoch, wenn größere Leerstände entstehen, mehrere Räume kaum genutzt werden, wird oft über einen Hausverkauf nachgedacht. Ein Vorteil kann sein, dass ein Umzug in eine Wohnung möglich macht, von Außenbezirken in die Toplagen der Innenstadt umzuziehen.


Der Weg zum erfolgreichen Hausverkauf

Sie fragen sich, was Ihre Immobilie wert ist und denken über einen Verkauf nach? In diesem Blogbeitrag wird Ihnen verdeutlicht, welche Phasen und Herausforderungen beim Immobilienverkauf auf Sie zukommen und wie Sie diese meistern.

Zunächst ist noch wichtig zu sagen: Egal welcher Grund hinter Ihrem geplanten Immobilienverkauf steckt, der Weg zum erfolgreichen Verkauf ist ein sehr umfangreicher Prozess und sollte nicht unterschätzt werden. Ob Sie diesen Weg nun mit oder ohne einen erfahrenen wie den Sorglosmaklern – Ihre Immobilienmakler in Magdeburg und Umgebung – beschreiten, entscheiden natürlich Sie allein. Diese Entscheidung sollten Sie jedoch erst treffen, nachdem Sie sich umfassend damit beschäftigt haben, was auf Sie zukommt.

Dieser Zeitstrahl zeigt alle wichtigen Phasen für Ihren Hausverkauf:

1. Objektaufnahme

Zu Beginn ist es elementar wichtig, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Unterlagen in Ihrer der Hausakte vorliegen und welche Sie eventuell noch einholen müssen.

Dazu zählen:

  • Grundbuchauszug,
  • Lageplan,
  • Bodenrichtwert,
  • Wohnflächenberechnung,
  • Ausstattungsmerkmale sowie
  • Nachweise der Sanierungsmaßnahmen.

Diese ganzen Informationen sind wichtig, um den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Haben Sie einen Makler mit dem Verkauf beauftragt, kümmert sich dieser detailliert um die Objektaufnahme. Der Makler stellt Ihnen hier bei einem Termin vor Ort sehr viele wichtige Fragen und dokumentiert alle Informationen in einem Objekterfassungsbogen. Ein professioneller Makler hält außerdem bereits beim Ersttermin alle Details mit einer Kamera fest. Diese Bilder müssen überhaupt nicht professionell aussehen. Es geht vielmehr darum, dass sich der Makler nach dem Termin nochmal visuell in Ihrer Immobilie bewegen kann, um so die Marktwertanalyse vorzubereiten und den Marktwert Ihrer Immobilie ganz genau berechnen zu können.

In der Praxis fällt uns öfters auf, dass manche Kunden gern eine Art „Ferndiagnose“ haben möchten. Sprich: Die Immobilie soll bestenfalls sofort am Telefon bewertet werden, ohne, dass sich der Makler diese überhaupt angesehen hat. Davon raten wir Ihnen ab, denn dann können Sie sicher sein, dass sich der Wert Ihrer Immobilie nicht am aktuellen Markt und somit realistisch orientiert und dadurch im schlechtesten Fall gar nicht verkauft oder für einen zu niedrigen Preis verkauft wird.

2. Marktwertanalyse

Die Marktwertanalyse ist wichtig, elementar und notwendig für den Verkauf Ihrer Immobilie. Oft erleben wir bei privaten Verkäufern, dass ein weitaus zu niedriger oder ein viel zu hoher Preis gewählt wurde. Deshalb sind die Berechnungsgrundlagen von bspw. dem Gutachterausschuss relevant, um einen marktgerechten Preis zu ermitteln. Viele Eigentümer nutzen auch kostenfreie Online-Tools, um den Wert ihrer Immobilie berechnen zu lassen. Damit ist auf jeden Fall ein grober Richtwert gegeben, jedoch eignen sich diese Online-Rechner keinesfalls, um den genauen, marktgerechten Wert zu ermitteln.

Selbst wenn erst kürzlich in Ihrer Straße ein Haus verkauft wurde, ist dieser Verkaufspreis nicht identisch mit Ihrem Haus vergleichbar, da viele Faktoren wie die Größe der Wohn- und Grundstücksfläche oder die Ausstattung in der Werteinschätzung ausschlaggebend sind. Zu den Ausstattungspunkten zählen u. a. die Modernisierungs- oder Sanierungsjahre von Sanitär, Dach, Fenster und Heizung. Selbst die Zimmeranzahl wirkt sich auf den schlussendlichen Verkaufspreis aus, wovon mehrere 10.000 € abhängen können.

Wenn Sie hier also auf der sicheren Seite sein und Ihre Immobilie zu einem bestmöglichen Preis verkaufen möchten, raten wir Ihnen, dass Sie einen erfahrenen Makler mit der Wertermittlung Ihrer Immobilie beauftragen. Das nimmt Ihnen nicht nur eine genaue, detaillierte und umfangreiche Berechnung des Wertes Ihrer Immobilie ab, sondern auch jegliche anderen Aufgaben und Tätigkeiten, mit denen Sie sich nicht beschäftigen müssen.

3. Vorbereitung Verkauf

Ist der Wert Ihrer Immobilie nun ermittelt, geht es darum, sich auf den Verkauf vorzubereiten. Um Ihre Immobilie so rechtssicher wie möglich zu verkaufen, ist es wichtig, dass Sie an alle relevanten Informationen denken wie:

  • einen Energieausweis (Vorsicht! Ist dieser fehlerhaft oder fehlt, kann das für Sie eine Strafe von bis zu 15.000 € bedeuten),
  • bemaßte Grundrisse,
  • eine genaue Wohnflächenberechnung,
  • Schnittzeichnungen,
  • Ansichten des aktuellen Grundbuches,
  • einen aktuellen Lageplan und
  • eine Auflistung der Sanierungsmaßnahmen.

Die aufgezählten Unterlagen sind für den späteren Kaufinteressenten notwendig, wenn dieser mit einer Bank die Immobilie finanzieren möchte. Deshalb ist es ratsam schon vor einer Besichtigung alle relevanten Unterlagen einzuholen, um somit den Kaufinteressenten die Finanzierung bei seiner Bank zu erleichtern.

Sollten Sie Probleme beim Beschaffen der Unterlagen haben oder möchten diesen Aufwand nicht betreiben, dann wenden Sie sich an einen Makler Ihres Vertrauens. Hier sind Sie auf der sicheren Seite, dass alle Unterlagen und Informationen rechtssicher und korrekt vorbereitet werden.

4. Vertrieb und Vermarktung

Bevor es in die heiße Phase der Vermarktung geht, sind professionell geschossene Bilder von Ihrer Immobilie das A & O. Bilder lösen Emotionen beim Betrachter aus und entscheiden über den ersten Eindruck, den ein potenzieller Käufer von Ihrer Immobilie erhält. Das Exposé weckt den zweiten Eindruck und gilt als „Visitenkarte Ihrer Immobilie“. Je wertiger Sie es herstellen, umso mehr unterstreicht es auch Ihre Immobilie und hebt diese hervor. Ein Makler wählt z. B. in der Herstellung des Exposés eine gebundene Hochglanz-Broschüre, welche professionell gedruckt wird. Der Text sollte in Ihrem Exposé ebenfalls neben den Bildern darauf abzielen, den Interessenten emotional anzusprechen. Diese Punkte entscheiden, ob sich der Kaufinteressent dazu entscheidet, die Immobilie besichtigen zu wollen.

Sollten Sie mit einem Makler verkaufen, stimmt er mit Ihnen das Vermarktungskonzept individuell auf Ihre Immobilie ab. Wir nennen das auch einen maßgeschneiderten Marketingplan. Hier haben Sie unzählige Möglichkeiten: Flyer, Social Media Beiträge, Veröffentlichung auf gängigen Immobilienportalen, ein professionelles Immobilienvideo, ein Verkaufsschild an der Immobilie, Banner-Werbung, LED-Werbung, Schaufensteraushänge, und und und …

Aus der Erfahrung heraus können wir sagen: Je mehr Sie an Marketing für Ihre Immobilie auswählen, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese genügend Anfragen von Kaufinteressenten erhält und Sie den bestmöglichen Verkaufspreis am Markt für Ihre Immobilie erzielen. Ist Ihnen das zu kompliziert und aufwendig? Dann beauftragen Sie einen Immobilienmakler mit der idealen Vermarktung Ihrer Immobilie – so ersparen Sie sich eine Menge Zeit und Aufwand und erzielen das bestmögliche finanzielle Ergebnis.

Außerdem ist es enorm wichtig, dass Sie alle Interessenten vor der Besichtigung qualifizieren. Wie stellen Sie sonst sicher, ob der Kaufinteressent sich auch finanziell Ihre Immobilie leisten kann und liquide ist? Es gilt auch, den Besichtigungstourismus zu vermeiden. Deshalb sollten Sie in jedem Telefonat mit Interessenten die richtigen Fragen stellen. Ein erfahrener Makler weiß in solch einem Szenario ganz genau, wie vorzugehen ist.

  • Erfragen Sie vollständige Angaben des Käufers samt E-Mail-Adresse.
  • Fordern Sie eine Finanzierungsbestätigung vor der Besichtigung ein.
  • Lassen Sie den Interessenten vor der Besichtigung sich mittels eines 360°-Rundganges in Ihrer Immobilie drehen. Somit kann sich der Interessent ein virtuelles, realistisches Bild schon vorab machen. Manchmal sind es die Grundrisse oder der Zustand, der nicht überzeugt und so kann der Interessent rechtzeitig absagen und alle Beteiligten haben sich Zeit gespart.

Gerade die letzten Jahre haben gezeigt das auf eine Immobilie oftmals mehr als 100 Anfragen auf die Immobilie über das Internet eingeht und das manchmal nur in den ersten 48 Stunden. Deshalb: qualifizieren Sie vor!

5. Besichtigungen

Unter Immobilienmaklern sagt man, ist es gut, ungefähr 20-30 Interessenten zur Besichtigung einzuladen. Das Ganze sollten Sie komprimiert auf zwei Tage terminieren (bestenfalls an einem Wochenende), denn da haben in der Regel alle Besichtiger Zeit und können sich voll auf die Besichtigung Ihrer Immobilie konzentrieren. Auch ersparen Sie sich somit eine Menge Stress, denn zur Besichtigung sollte Ihre Immobilie weitestgehend sauber und aufgeräumt vorzufinden sein. Aus der Sicht des Maklers sollten Sie bei einem üblichen Einfamilienhaus ungefähr 1 Stunde pro Interessenten einplanen, damit sich dieser ganz genau ein Bild machen kann und auch im Nachhinein entscheidungsfähig ist. Achten Sie bitte bei einem privaten Verkauf auch darauf, dass Sie sich nicht von kritisierenden Interessenten aus der Ruhe bringen lassen. Es kann manchmal ganz schön weh tun, wenn das liebste Gut von einer bisher fremden Person kritisiert wird.

Aus diesem Grund rät der Makler seinem auftraggebenden Eigentümer nicht an der Besichtigung teilzunehmen. Das hat gleich mehrere Vorteile:

  1. Sie haben keinen emotionalen Stress.
  2. Viele Besichtiger fühlen sich dann nicht gehemmt, sich Ihre Immobilie im Detail anzusehen, was ihnen das Gefühl der Sicherheit gibt, um auch eine überzeugende Entscheidung nach der Besichtigung zu treffen.
  3. Sie sparen sich viel Zeit und können Ihre Freizeit am Wochenende mit Ihrer Familie oder Ihren Freunden genießen.

6. Auswahl des Käufers

Sind die Besichtigungstermine vorüber, geht es um die explizite Auswahl des Käufers. Hierfür existieren mehrere Möglichkeiten:

  1. Die Auswahl richtet sich nach dem bestmöglichen Kaufpreis. Meistens wird dieser durch ein digitale Online-Angebotsverfahren erreicht. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.
  2. Die Auswahl richtet sich nach der Chronologie der Abgabe der Kauf- und Reservierungsvereinbarungen. Sprich: Der Interessent mit dem ersten Angebot über den vollen Kaufpreis mit einer bestätigten Finanzierung erhält den Zuschlag.
  3. Die Auswahl des Käufers richtet sich nach der Sympathie wie z. B. bei Familien mit Kindern oder Bekannten/Freunden.

Diese drei Möglichkeiten sind die Praxis, die ein Immobilienmakler nach den Wünschen des Kunden, sprich Ihren Wünschen, realisieren kann. Bei allen drei Varianten ist aber immer die Voraussetzung, dass der potenzielle Käufer die Reservierung der Immobilie mit einer Finanzierungsbestätigung der Bank vorlegt. Nur so ist gewährleistet, dass der Verkauf Ihrer Immobilie rechtssicher und ohne Komplikationen von Statten geht.

7. – 9. Beantragung Kaufvertragsentwurf & Notartermin

Steht der Käufer Ihrer Immobilie nun fest und alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Kaufvertragsentwurf bei einem Notar beantragt werden. Bevor jedoch ein Entwurf erstellt werden sollte, ist es ratsam, dem Notar zu übermitteln, dass Punkte wie z. B. die Übergabe der Immobilie oder die Übernahme von eventuellen Möbelstücken mit im Vertrag aufgenommen werden. Dies sichert Sie von vornherein dafür ab, dass alle vereinbarten Punkte im Notarvertrag festgehalten sind.

Für den Kaufvertragsentwurf sollten Sie übrigens bei mehreren Notaren anfragen, wie die Bearbeitungszeiten für die Erstellung des Kaufvertrages sind. So können Sie sich den Notar mit der schnellsten Arbeitszeit herauspicken, um Zeit zu sparen. Immobilienmakler haben in der Regel einen fest gewählten Notar, wo man innerhalb von einem Tag einen Kaufvertragsentwurf erhält. Mit Erhalt des Kaufvertragsentwurfes haben Sie auch beim Verkauf mit einem Makler die Möglichkeit, diesen von ihm in einer Kaufvertragsbesprechung im Detail erklären zu lassen, sodass vor dem Notartermin keine Fragen offenbleiben.

Ist der Vertrag für Sie korrekt aufgesetzt, vereinbaren Sie zusammen mit dem Käufer einen Notartermin. Arbeiten Sie mit einem Makler zusammen, kann das die Wartezeit auf den Termin erheblich verkürzen.

Mit dem Tag des Notartermins wird mit Ihrer Unterschrift sowie der des Käufers rechtskräftig, dass Ihre Immobilie einen neuen Eigentümer erhält.

Hinweis: Beurkunde niemals mit einem Käufer, der nicht auch seine Grundschuld am Tage des Notartermins beim Notar bestellt. Dies gilt nur für Käufer, die den Kaufpreis nicht in bar zahlen können. Sollte Ihr Käufer den Kaufpreis aus seinem Eigenkapital erbringen, dann sollten Sie sich diesen Nachweis in Form eines Kontoauszuges oder einem Dreizeiler der Bank bezüglich der Liquidität nachweisen lassen.

10. + 11. Erfüllung der Bedingungen zur Kaufpreisfälligkeit

Ist der Notartermin vorüber, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass Ihr Käufer sofort der neue Eigentümer Ihrer Immobilie ist. Hier folgen noch drei weitere wichtige Schritte, bis es zur Eigentumsumschreibung kommt.

Mit dem geschlossenen Notarvertrag hat der Notar nun die Aufgabe, die Behörden wie z. B. das Grundbuchamt, die Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden sowie die Gemeinde um eine Vorverkaufsverzichts-erklärung zu bitten.

Weiterhin kann Ihre alte Grundschuld zu einer Fälligkeitvoraussetzung kommen, wenn Sie noch nicht im Besitz des Originals der Löschungsbewilligung Ihrer damals finanzierenden Bank sind. In der Regel dauert mittlerweile die Bearbeitungszeit der Behörden gut 8-10 Wochen bis die Kaufpreisfälligkeit eintritt.

Ist das Schreiben des Notariats bei Ihnen und dem Käufer eingetroffen, bedeutet dies, dass der Notar den Kaufpreis für fällig erklärt hat. Somit hat der Käufer jetzt 14 Tage Zeit, die Zahlung an Sie vorzunehmen.

12. + 13. Schlüsselübergabe und Eigentumsumschreibung

Sobald der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, kann die Schlüsselübergabe der Immobilie erfolgen. Sofern hier kein konkreter Übergabetermin vereinbart wurde, steht die Übergabe ab dem Tage der Kaufpreiszahlung an.

Der letzte Schritt kann für Sie als Verkäufer natürlich auch emotional werden, da an der eigenen Immobilie viele Erinnerungen und Gefühle hängen. Deshalb übernimmt der Makler als neutrale Person diese Übergabe und protokolliert genau, welche Dinge übergeben werden und hält mit einer Bilddokumentation den Zustand dieser Immobilie fest.

Damit es endlich zur Eigentumsumschreibung kommt, sind jedoch noch folgende Punkte zu beachten:

  • Senden Sie bitte mit Erhalt der Kaufpreiszahlung die schriftliche Bestätigung der Zahlung an den Notar, sodass der Notar zeitnah die Umschreibung im Grundbuch beantragen kann.
  • Für die Umschreibung des Grundbuches mit neuem Eigentümer gibt es eine weitere Voraussetzung, die der Notar benötigt. Darauf hat aber nur der Käufer Einfluss, denn er sollte auch seine Grunderwerbsteuer beglichen haben. Mit dieser Zahlung an das Finanzamt wird an das Notariat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und somit kann endlich abschließend der Notar die Umschreibung des Grundbuches auf den neuen Eigentümer beantragen.

Befolgen Sie diese Tipps von uns, steht dem erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie nichts mehr im Wege.

Möchten Sie diesen Weg nicht allein bestreiten und benötigen Unterstützung von einem erfahrenen Immobilienmakler? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir helfen Ihnen bei allen Herausforderungen!

Sie wollen Ihr Haus verkaufen – oder lieber nur vermieten?

Wir haben verschiedene Gründe, die für einen Hausverkauf sprechen, angeführt. Sie können sich trotzdem noch nicht dazu entscheiden? Vielleicht macht lediglich eine berufliche Veränderung einen Umzug nötig? Auch dafür gibt es Lösungen, beispielsweise eine Vermietung. Das Haus bleibt weiterhin Ihr Eigentum und sie können sich in der Zukunft entscheiden, dorthin zurückzuziehen – oder möglicherweise Ihre Kinder.

Jetzt ein Beratungsgespräch vereinbaren

Falls Sie jedoch entscheiden, dass jetzt der beste Zeitpunkt für einen Verkauf ist. Dann stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und unserem reichen Erfahrungsschatz gern zur Verfügung. Melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular und lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei beraten. Sie finden uns außerdem unter Tel.: 0391 63 60 45 71 oder per E-Mail: hallo@sorglosmakler.de

Diese 11 Gefahren sind mit dem Hauverkauf verbunden

1. Vermarktungszeit der Immobilie

Von Verkäufern immer wieder unterschätzt: die Vermarktungszeit einer Immobilie. Je nach Lage und Zustand des Objekts kann es in einigen Fällen mehrere Monate dauern, bis ein Kaufinteressent gefunden wird. Auch professionelle Immobilienmakler brauchen dafür in der Regel ein wenig Zeit. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass bereits früh mit den Planungen und der Organisation begonnen wird. 

Wer eine Immobilie zu optimalen Bedingungen verkaufen möchte, sollte sich umgehend an einen Makler wenden. Hier kann u. a. ein professionelles Exposé erstellt werden, das alle relevanten Informationen enthält. Häufig kennt der Makler bereits einige Kaufinteressenten und kann erste Besichtigungstermine vermitteln. Auch die individuelle Vermarktung der Immobilie spielt eine entscheidende Rolle und kann die Vermarktungszeit beeinflussen.

2. Der Verkaufspreis 

Der Verkaufspreis ist das wichtigste Element einer Immobilienveräußerung und kann über die Dauer des Prozesses sowie den tatsächlichen Kauf entscheiden.

Der Preis, zu dem eine Immobilie verkauft werden soll, richtet sich nach vielen wichtigen Gesichtspunkten, die beim Privatverkauf oftmals keine Berücksichtigung erhalten können, da dem Verkäufer hier die Erfahrung und Expertise des Immobilienmarktes fehlen. Daher geschieht es in der Praxis häufig, dass die eigene Immobilie entweder viel zu hoch oder viel zu niedrig vom Wert her eingeschätzt wird und das Objekt dann zum Ladenhüter wird bzw. der Eigentümer seine Immobilie zu günstig verkauft und dabei mehrere 10.000 € verlieren kann. 

Hier kann ein Immobilienmakler effizient unter die Arme greifen. Durch eine unverbindliche und kostenfreie Immobilienbewertung lässt sich der optimale Verkaufspreis bestimmen. Dabei beachten Immobilienmakler unter anderem:

  • Die gesamte Ausstattung des Objektes vom Gebäudestandard über die Bausubstanz bis hin zu Elektrik und anderen Besonderheiten
  • Bodenrichtwerte
  • Grundstücksmarktberichte
  • Bau- und Sanierungsjahre
  • Aktuelle Erfahrungen der Preisentwicklung am Markt

Lesen Sie hierzu unseren Blogbeitrag ,,14 Tipps für einen höheren Kaufpreis bei Hausverkauf

Erfahren Sie jetzt einen realistischen Marktwert Ihrer Immobilie von unseren Sorglosmaklern. 

3. Die Liquidität der Käufer

Gerade bei Privatverkäufen werden von vielen Verkäufern die potenziellen Liquiditätsprobleme der Käufer unterschätzt. Aus diesem Grund sollte bereits im Vorfeld des Abschlusses des Kaufvertrages abgesprochen werden, wie der Käufer die Immobilie finanzieren wird bzw. ob dieser überhaupt liquide ist. Denn wenn dies nicht vorher transparent abgeklärt wurde, können bei der Abwicklung des Kaufvertrags böse Überraschungen drohen.

4. Der Inhalt des Kaufvertrags

Das zentrale Element eines jeden Hausverkaufs bildet der Kaufvertrag. Dieser wird notariell beurkundet und enthält oftmals zahlreiche Standardklauseln. Es ist wichtig, dass beide Parteien jede einzelne davon verstehen. Deshalb sollten sich auch Verkäufer rechtlich beraten lassen. Einen großen Streitpunkt bildet in vielen Fällen der Gewährleistungsausschluss

Klar ist: Eine vollumfängliche Haftungsverpflichtung für jede Form der Fahrlässigkeit kann der Verkäufer kaum eingehen. Andererseits führt vorsätzliches Verhalten, insbesondere das vorsätzliche Verschweigen eines Mangels, von Rechts wegen zwingend zu einer Schadensersatzpflicht. Kommen Sie als Verkäufer hier dem Käufer entgegen, sollte sich dies unbedingt in einem höheren Verkaufspreis widerspiegeln.

5. Was geschieht mit dem Erlös im Todes- oder Scheidungsfall

Stehen mehrere Personen auf der Verkäuferseite und sind diese miteinander verwandt oder verheiratet, sollten Sie sich im Vorfeld des Verkaufs unbedingt Gedanken über die Themen Erbschaft und Scheidung machen. Insbesondere dann, wenn die Immobilie den beteiligten Parteien zu gleichen Teilen gehört, erscheint es interessengerecht, dass der Verkaufspreis letztendlich auch nicht diesen zu gleichen Teilen zufällt. Gerade im Zuge einer Scheidung würde im Regelfall aber genau das passieren. Deshalb lohnt es sich zumeist, dass die Verkäufer untereinander eine besondere Vereinbarung abschließen. So kann unerwarteten Ansprüchen im Scheidungs- oder Todesfall vorgebeugt werden.

6. Nicht vergessen: Die Vorfälligkeitsentschädigung

Wird eine noch mit einem Immobilienkredit belastete Immobilie weiterverkauft, muss eine besondere Vereinbarung mit der Bank getroffen werden. Denn im Regelfall haben Kredite eine bestimmte Laufzeit, die nicht unterschritten werden darf. Doch weil zumeist die Preise von Immobilien dieselbe Entwicklung durchmachen, kommen die finanzierenden Banken den Verkäufern in der Regel großzügig entgegen. Das Darlehen kann dann sofort zurückgezahlt und die Belastung der Immobilie mit einem Pfandrecht aufgehoben werden. Dafür wird die Bank jedoch fast immer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Ihre Höhe sollte im Vorfeld des Verkaufs abgeklärt werden.

7. Welche Unterlagen werden benötigt?

Als Verkäufer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, alle für das Objekt relevanten Unterlagen an die Käufer zu übergeben. Auch im Vorfeld des Verkaufs müssen sie bereits gewisse Einblicke gewähren. Denken Sie insbesondere daran, den Käufern Grundrisse, eine Baubeschreibung sowie einen aktuellen Grundbuchauszug zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie über gewisse Dokumente nicht mehr verfügen, können Sie diese ganz einfach beim Bauamt beantragen.

8. Wie lässt sich im Rahmen einer Besichtigung die Privatsphäre wahren?

Wohnen die Verkäufer immer noch in der Immobilie, kann die Besichtigung eine heikle Angelegenheit darstellen. Doch sie ist unbedingt erforderlich, damit die Käufer sich ein genaues Bild vom Objekt machen können. Tatsächliche Preisverhandlungen sind erst nach einer umfassenden Besichtigung und der Aushändigung aller relevanten Unterlagen möglich. Im Grundsatz gilt: Den Käufern müssen bei einer Besichtigung alle Räumlichkeiten gezeigt werden. Gerade für Fragen der Gewährleistung ist dies von überaus großer Bedeutung. Deshalb ist es keinesfalls ratsam, den Käufern den Zugang zu einzelnen Teilen des Gebäudes grundsätzlich zu verwehren. Trotz dessen können Sie Ihre Privatsphäre effektiv schützen: Räumen Sie im Vorfeld des Besichtigungstermins gut auf und decken Sie gegebenenfalls einzelne Gegenstände ab.

9. Woran erkenne ich einen professionellen Makler?

Einen professionellen Makler zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Doch es gibt einige Anzeichen, an denen man einen erfahrenen und seriösen Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern erkennen kann. Ein professioneller Makler wird stets besonderen Wert darauf legen, dass sowohl die Interessen der Verkäufer als auch die der Käufer in Einklang gebracht werden können. Er wird im Rahmen des Hausverkaufs niemandem dazu raten, die andere Seite über den Tisch zu ziehen oder es mit gewissen „Tricks“ zu probieren. Darüber hinaus klärt ein professioneller Makler über sämtliche Risiken auf. Er weckt bei den Parteien auch keine übertriebenen Erwartungen.

10. Herausforderungen beim Privatverkauf eines Hauses

Wie in dieser Checkliste bereits angeklungen, birgt der Privatverkauf eines Hauses zahlreiche besondere Herausforderungen. Insbesondere kann ein privater Verkäufer, anders als gewerblicher Verkäufer, nicht sämtliche Haftungsrisiken tragen. Bei dem privaten Verkauf tragen Sie die Verantwortung über Rechtsfragen, also auch über Verpflichtungen und sämtliche Aufgaben. Dabei wird oftmals der Zeit- und Arbeitsaufwand unterschätzt. All diesen Herausforderungen kann man jedoch mit der richtigen Hilfe an der eigenen Seite souverän begegnen.

11. Mit der geringen Expertise von Privatverkäufern verbundene Risiken

Privatverkäufer verfügen mit Blick auf den Immobilienmarkt in den meisten Fällen nur über eine geringe Expertise. Insbesondere können Sie den Wert der eigenen Immobilie kaum abschätzen. Deshalb ist es unerlässlich, dass sie sich auch in dieser Frage von einem Makler beraten lassen. 

Bei einem Verkauf „auf eigene Faust“ wird man fast immer ein schlechtes Geschäft machen, denn die meisten Käufer durchschauen, wenn der Verkäufer nicht genau versteht, wovon er spricht.

Der Hausverkauf kann mit einem hohen Risiko verbunden sein. Doch behält man als Verkäufer diese Checkliste im Kopf, stehen einem gelingenden Hausverkauf nur noch wenige Stolpersteine im Wege.

Autor: Sorglosmakler GmbH, wvnderlab

Ansprechpartner

Enrico Gerloff

Gründer / Geschäftsführer

+49 (0)391 – 63 60 45 71
+49 (0) 157 37 80 4834
enrico.gerloff@sorglosmakler.de

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