Wissen Sie den Wert Ihrer Wohnung?
Mit Sorglosmakler Immobilienmakler erfahren Sie anhand einer grafisch ausgearbeiteten Präsentation den Marktwert und Ihre Immobilenbewertung Ihres Objektes. Wir zeigen Ihnen einen realistischen Verkaufswert auf und planen danach die Verkaufsstrategie, sodass wir erfolgreich und zeitnah Ihre Wohnung verkaufen können.
Der Weg zum Wohnungsverkauf mit Ihrem Immobilienmakler
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrem Immobilienmakler in Magdeburg, Braunschweig und Leipzig auf.
Unverbindliche Serviceleistungen
01
Objektaufnahme
1 Tag
Ihr Sorglosmakler besucht Sie in der zu verkaufenden Immobilie, wobei er viele Fragen stellt und jeden Raum zur späteren Orientierung bei der Auswertung fotografiert.
02
Marktwertanalyse
ca. 1 Woche
Ihr Sorglosmakler ermittelt anhand der zuvor erfragten Informationen den Ausstattungsgrad und beantragt die Daten für Ihre Immobilie bei dem Gutachterausschuss. Anhand dieser Daten fertigt er eine grafisch ausgearbeitete Marktwertanalyse an, lädt Sie in das Sorglosmakler-Büro ein und präsentiert Ihnen diese.
Haupttätigkeitsfeld Ihres Sorglosmaklers
03
Ausarbeitungen
ca. 1 Woche
Sofern Sie mit der Präsentation und Ihrem Sorglosmakler zufrieden sind, können Sie ihn mit der Vermittlung Ihrer Immobilie beauftragen. Er wird unverzüglich mit dem gewissenhaften Ausarbeiten der notwendigen Unterlagen beginnen.
04
Vertrieb
ca. 2-4 Wochen
Die Gewinnung von Interessenten startet, sobald Sie alle Unterlagen gesehen und für sehr gut befunden haben. Exposé und Flyer werden durch die Druckerei gedruckt. Die Flyer werden im Immobilienumkreis verteilt, ein Werbebanner oder Nasenschild wird aufgestellt (*optional), die internen Sorglosmakler-Interessenten informiert und Ihre Immobilie in den Portalen eingestellt. Es werden alle Interessenten qualifiziert (Solvenz, 360°-Rundgang) und anschließend terminiert.
05
Besichtigungen
ca. 2 Tage
In der Regel plant Ihr Sorglosmakler 2 Besichtigungstage, möglichst an einem Samstag und Sonntag, um bei Ihnen die zeitliche Last so gering und konzentriert wie möglich zu halten. Das Ziel sind 20 ernsthafte und solvente Interessenten, welche bis zur Besichtigung mehrmals kontaktiert und informiert werden. Die Besichtiger werden von Süßigkeiten sowie einer Empfangsdame begrüßt, vom Sorglosmakler nach abgeschlossener Vorqualifikation durch Ihre Immobilie geführt und erhalten alle relevanten Unterlagen.
06
*Optional: Angebotsverfahren
ca. 2 Wochen
Im Anschluß der Besichtigung lädt Ihr Sorglosmakler alle Interessenten zu dem Online-Angebotsverfahren per E-Mail und SMS ein. Dort werden alle relevanten Daten der evtl. Käufer abgefragt und ein Foto des Personalausweises muss hinterlegt werden. Sehr einfach und strukturiert können die Besichtiger alle Unterlagen nochmals einsehen und haben 14 Tage Zeit eine Kauf- und Reservierungsvereinbarung abzugeben. Das Abgeben mehrerer Angebote ist möglich, so wird der Höchstplatzierte über ein neues höheres Angebot informiert.
07
Auswahl des Käufers
ca. 3 Tage
Nach Abschluss des Angebotsverfahrens legt Ihr Sorglosmakler Ihnen den vollständig chronologisch geordneten Verlauf sowie die dazugehörigen Finanzierungsbestätigungen vor. Sie bekommen ein Feedback zu jeder einzelnen Besichtigung und können frei entscheiden, wer der neue Eigentümer Ihrer Immobilie sein darf.
08
Beantragung Kaufvertrag
ca. 6-8 Wochen
Bei erfolgreicher Käuferauswahl beantragt Ihr Sorglosmakler bei dem Notar (Käufer hat die Notarwahl) den Kaufvertragsentwurf. Diesen bespricht und erklärt er mit allen Beteiligten und veranlasst evtl. Veränderungen. Die Käufer bestellen bei der finanzierenden Bank die Grundschuld. Der Notartermin findet aus Verkäuferschutz erst mit bestellter Grundschuld statt.
09
Notartermin
1 Tag
Der besprochene und evtl. angepasste Kaufvertragsentwurf wird nun zum Kaufvertrag und vom Notar und allen Vertragsbeteiligten beglaubigt sowie gegengezeichnet.
Ihr Sorglosmakler hat keine Vollmacht mehr
10
Erfüllung der Bedingungen zur Kaufpreisfälligkeit
ca. 6-8 Wochen
Der Notar beantragt die Stellungnahmen der zu fragenden Institutionen über Negativzeugnis des Vorkaufsrechtes (z. B. Gemeinde, Denkmalschutzbehörde, Umweltamt), sowie die Auflassung der Kaufenden im Grundbuch und evtl. die Löschung der alten Grundschuld. Es fallen jeweils Kosten für den Käufer an.
11
Kaufpreisfälligkeit
ca. 2 Wochen
Der Notar stellt den Kaufpreis fällig, informiert den Käufer und sendet die auszufüllende Kaufpreiserhaltsbestätigung zu dem Verkäufer, welche bei Erhalt dem Notar zurück zu senden ist. Es kann zu Zahlungen an die ablösende Bank durch den Verkäufer kommen. Ebenso kann es durch die finanzierende Bank zu Bereitstellungszinsen für den Käufer kommen.
12
Übergabe
1 Tag
Die Immobilie wird in Foto und Dokumentation durch Ihren Sorglosmakler an den Käufer übergeben. Nutzen, Lasten und Rechte wechseln heute den Besitzer.
13
Eigentumsumschreibung
Vom Besitz bis zum Eigentum dauert es i. d. R. ca. 6 Monate. Bis dahin erreichen den Alteigentümer weiterhin die Rechnung für z. B. die Grundstückssteuer oder Wohngebäudeversicherung. Diese werden an die Neueigentümer weitergeleitet und beglichen.
Häufig gestellte Fragen zum Wohnungsverkauf
Wann ist ein guter Zeitpunkt, um eine Wohnung zu verkaufen?
Grundsätzlich lassen sich Immobilien zu jeder Jahreszeit verkaufen. Besonders eignen sich jedoch das Frühjahr und der Sommer dazu, da die langen, hellen Tage ideale Voraussetzungen für Fotoaufnahmen und Besichtigungstermine bieten. Auch die Nachfrage am Markt spielt eine Rolle für den Verkaufszeitpunkt. Diese ist jedoch nicht immer eindeutig vorauszusehen und kann sich auch schnell mal wieder ändern, was unter anderem mit der Entwicklung der Zinsen zusammenhängt.
Welche Unterlagen brauche ich, um eine Wohnung zu verkaufen?
Kann ich meine Wohnung verkaufen, wenn sie noch nicht abbezahlt ist?
Eigentümer können ihre Wohnung verkaufen, selbst wenn der Kredit noch läuft. Da der Kreditgeber in diesem Fall weniger Zinsen einnimmt, verlangt er in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese beträgt nicht selten mehrere Tausend Euro.
Wie unterscheidet sich der Wohnungsverkauf vom Hausverkauf?
Da eine Eigentumswohnung zugleich Teil eines Wohnhauses ist, erwirbt der Käufer nicht nur die Wohnung selbst, sondern anteilig auch Nutzungsrechte am jeweiligen Wohnkomplex. In der Fachsprache stellt die Wohnung das sogenannte Sondereigentum dar, andere Teile des Gebäudes, an denen beispielsweise auch Eigentümer anderer Wohnungen in dem Wohnkomplex Anteile haben, gelten als Gemeinschaftseigentum.
Das Gemeinschaftseigentum wird von der Hausverwaltung betreut und gemeinschaftlich von den Eigentümern genutzt. Möchte ein Wohnungseigentümer außerhalb seiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen – beispielsweise die Wohnungstür wechseln, eine tragende Wand durchbrechen oder einen Balkon anbauen – ist er verpflichtet, sein Vorhaben in der Eigentümergemeinschaft zu besprechen.