Gutachter für Ihre Immobilie in Magdeburg, Leipzig und Braunschweig

Suchen Sie einen Gutachter für Immobilien?

Sie sind auf der Suche nach einem Gutachter für Ihre Immobilie? Wir möchten Ihnen aufzeigen, wann Sie ein Gutachten für Ihre Immobilie benötigen und worin der Unterschied zu einer Immobilienbewertung besteht. Des Weiteren unterscheiden sich die Gutachten nach Umfang und Preis, weshalb wir Ihnen die Arten der Gutachten aufzeigen. Gerade bei entscheidenden Schritten wie diesen sollten Sie gut informiert über die Auswahl an Gutachten sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich den Ablauf unserer Sorglos-Partner vorstellen können und sind für Ihre Fragen da.

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Gesetzeskonform

Die rechtlichen Standards werden gewissenhaft von unseren Sorglos-Partnern eingehalten. In Anbetracht dessen ist der Verkehrswert in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt, während die Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind und als Grundlage herangezogen werden.

zertifikat

Zertifiziert

Eine unabhängige und neutrale Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie wird von unseren zertifizierten Gutachtern erstellt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Maßgabe des Baugesetzbuches(BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erhalten Sie ein zertifizertes Gutachten.

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Immobilienkaufberatung

Wir beraten Sie zu anschließenden Themen wie den Verkauf Ihrer Immobilie. Unsere regionale Expertise geben wir gern an Sie weiter und unterstützen Sie im gesamten Verkaufsprozess. Das Gutachten bietet eine optimale Grundlage, um die Immobilienvermarktung unverzüglich einzuleiten.

Arten der Gutachten

Hier erfahren Sie, welches Gutachten Sie brauchen

Vollgutachten

Das Vollgutachten oder Verkehrsgutachten nach § 194 BauBG wird benötigt, wenn ein belastbares und gerichtlich verwertbares Immobiliengutachten erforderlich wird. Manchmal reicht ein Kurzgutachten aus, jedoch wird erfahrungsgemäß ein Vollgutachten benötigt, sobald Betreuer vom Amtsgericht zum Hausverkauf eingesetzt werden. Unser Partner in Immobiliengutachten begründet alle Wertermittlungsergebnisse und überprüft die Ihm zur Verfügung gestellten Angaben auf Plausibilität. Ein Vollgutachten oder Verkehrswertgutachten besitzt in der Regel einen Umfang von 50 bis 120 Seiten.

Kurzgutachten

Ein Kurzutachten, auch oftmals Marktwertgutachten genannt, stellt eine abgespeckte Variante des Vollgutachtens dar. Ein Kurzgutachten fokussiert sich auf die wichtigsten Werte Ihrer Immobilie und beschränkt sich auf 10 bis 20 Seiten. Das Kurzgutachten wird gerne von unseren Verkäufern beansprucht, um den Kaufinteressenten eine neutrale und qualifizierte schriftliche Bewertung der Immobilie zu gewährleisten.

Formulargutachten

Ein Formulargutachten wird eingesetzt, wenn keine formelle Rechtskraft gegenüber Dritten gewährleistet werden muss. Das Gutachten dient im Zwecke einer friedlichen, familieninternen Aufteilung bei einer Scheidung oder einer Erbschaft. Beispiel: Der Auftraggeber besitzt ein Haus, welches aus Altersgründen verkauft wird. Dabei sind zwei wirtschaftliche Fragestellungen für den Auftraggeber zu klären:

  • Welcher Kaufpreis kann maximal realisiert werden?
  • Mit welchem Erlös kann der Auftraggeber für eine Anschlussimmobilie rechnen?

Immobilienbewertung oder Gutachten?

Erfahren Sie, wie sich die Verfahren unterscheiden

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert Ihrer Immobilie ermitteln zu lassen. Es empfiehlt sich daher, die Bewertung von Ihrer persönlichen Situation bzw. den jeweiligen Anlässen zu unterscheiden. Ob eine Immobilienbewertung genügt oder doch ein ausführliches Gutachten sinnvoll ist, haben wir für Sie nachfolgend aufgeführt.

immobilienbewertung

Immobilienbewertung

Sie möchten Ihre Immobilie zum idealen, marktgerechten Verkaufspreis verkaufen? Dann kann die Immobilienbewertung Ihnen die Grundlage dafür schaffen, einen genauen und am Markt orientierten Immobilienwert in Erfahrung zu bringen. Eine Immobilienbewertung wird von den Sorglosmaklern kostenfrei für Sie angeboten. Hierbei zielt die Bewertung auf den aktuellen Marktwert oder Verkehrswert ab, sodass ein realistischer Verkaufspreis ermittelt werden kann.

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Immobiliengutachten

Ein Wertgutachten einer Immobilie hingegen ist immer kostenpflichtig und muss von einem Gutachter durchgeführt werden. Dabei sind diese offiziell befugt das Gutachten einer Immobilie auszustellen. Ein Immobiliengutachten muss vor Gericht Bestand haben, deshalb ist die Bearbeitungsdauer länger, da das Gutachten umfangreich und tiefgreifend ist.

Immobilienmakler Magdeburg mit Erfahrung und Kompetenz

Unsere glücklichen Kunden

Corinna Frauenfeld

Wir hatten das Glück, mit Sorglosmakler und Herrn Stockmann zusammenzuarbeiten und von Anfang an hat er sich super engagiert und professionell um unseren Hausverkauf gekümmert. Der Service war wirklich immer hervorragend – und ging weit über unsere Erwartungen hinaus, um sicherzustellen, dass der gesamte Prozess reibungslos verlief. Die Kommunikation war stets prompt und transparent, was uns ein großes Vertrauen gegeben hat. Wir fühlten uns zu jeder Zeit bestens betreut. Wir können die Zusammenarbeit mit Sorglosmakler nur wärmstens empfehlen. Vielen Dank, Herr Stockmann und Kollegen, für einen super exzellenten Job! Wir würden Euch jederzeit wieder wählen.

Anke

Tolle Unterstützung beim Verkauf des Elternhauses. Unser Makler Herr Günther hat ein tolles Portfolio zum Haus erstellt, die Besichtigungstermine sehr gut vorbereitet und für uns ohne jeglichen Stress durchgeführt. Der Verkauf ging reibungslos und vor allem sehr schnell über die Bühne. Für Fragen und Anregungen stand er uns jederzeit zur Verfügung. Wir können Sorglosmakler nur empfehlen.

Sonja Bleicher

Wir haben mit Herrn Benjamin Günther ein tolles Haus gefunden, in unseren Augen ein Spitzenmakler welcher Bemühungen und viel Geduld an den Tag gelegt hat, bei erneutem Bedarf melden wir uns sicherlich wieder. Vielen lieben Dank!

Die angezeigten Kundenbewertungen stammen von Google. Die Auswahl und Reihenfolge der Bewertungen werden vom Google-Algorithmus nach deren Relevanz gewählt.

Gutachten für Immobilien

Ablauf in 5 Schritten erklärt

Schritt 1

Erstgespräch

Im ersten Gespräch benötigen wir ein paar Angaben zu Ihrer Immobilie und in welchem Zusammenhang ein Gutachten für Ihre Immobilie benötigt wird. Wir beantworten Ihnen gerne alle offen gebliebenen Fragen und klären Sie darüber auf, welche Unterlagen notwendig sind.

Schritt 2

Aufbereitung der Dokumente

Für einen reibungslosen Ablauf werden nach dem Erstgespräch alle notwendigen Dokumente wie Grundbuchauszug, Grundrisse und Flächenberechnungen gesammelt als Datei abgelegt. Die Informationen dienen als Grundlage für die anschließende Besichtigung des Objektes.

Schritt 3

Besichtigung Ihrer Immobilie

Im dritten Schritt erstellt ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter ein Wertgutachten Ihrer Immobilie vor Ort. Dabei wird das Objekt von innen und außen begutachtet sowie der Zustand detailliert erfasst und dokumentiert. Berücksichtigt werden hierbei auch die Bausubstanz, die Bebauung der Nachbarschaft, der Abgleich des Grundrissplans sowie auch der IST-Zustand Ihrer Immobilie.

Schritt 4

Erstellung eines Gutachtens

Das Gutachten wird anhand der ermittelten Erkenntnisse vor Ort und den zur Verfügung gestellten Dokumenten erstellt. Das Wertgutachten kann je nach Immobilie und der Arten von Gutachten zwischen 10 bis 50 Seiten variieren.

 

Schritt 5

Übergabe des Gutachtens

Nach ca. 2 bis 4 Wochen erhalten Sie das Gutachten in gebundener oder, falls gewünscht, digitaler Form. Nachdem Sie Ihr Gutachten erhalten haben, nehmen wir uns gerne die Zeit, um Ihnen dieses zu erläutern.

 

Gründe für ein Immobiliengutachten

scheidung

Scheidung oder Trennung mit Zugewinnausgleich

verkauf

Privater und gewerblicher Verkauf und Ankauf einer Immobilie

rechnen

Berechnung der Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer

gericht

Gerichtliche Zwangsversteigerung einer Immobilie

preisaufteilung

Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden

beratung

Sie fragen sich, welches Gutachten Sie brauchen?

Gutachten für Ihre Immobilie

Unsere Gutachter und die Sorglosmakler beraten
Sie gerne zu Ihrem Anliegen.

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