Provision symbolbild

24.08.2021

Immobilienmakler Provision – Unterschiede in Höhe & Aufteilung

Wer einen Immobilienmakler beauftragt, ist grundsätzlich verpflichtet, die für eine erfolgreiche Vermittlung zustehende Provision zu bezahlen.

Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Prinzip und eine einheitliche Regelung zur Bemessung der Provision existiert bis dato nicht: Je nach Makler und Art der Tätigkeit können sich Unterschiede in der Höhe als auch in der Aufteilung der zu bezahlenden Summe ergeben.

Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Sie sich schon vor einer verbindlichen Beauftragung über gesetzliche Regelungen und Handelsbräuche für die Immobilienmakler Provision informieren. Details dazu haben wir im folgenden Beitrag für Sie übersichtlich zusammengefasst.

Provision des Immobilienmaklers – Was muss ich wissen?

Damit ein Vertrag mit Immobilienmakler:innen zu einem Provisionsanspruch führt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die in §652 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert sind.

Die Immobilienmakler Provision steht nur dann zu, wenn:

  • eine tatsächliche Vermittlungstätigkeit erfolgt ist,
  • diese Vermittlungstätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss war,
  • ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen wurde,
  • ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde und
  • der Kauf- oder Mietvertrag nicht zu einem späteren Zeitpunkt durch Mangel unwirksam wurde.

Wichtig zu wissen ist außerdem: Seit Mitte 2015 gilt für Mietobjekte das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige für die Maklerprovision aufkommt, der den Makler beauftragt hat – in der Regel ist das der Vermieter, da nur wenige Mietinteressenten aktiv an Immobilienmakler herantreten.

Für den Verkauf beziehungsweise Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen gibt es seit Ende 2020 eine Neuregelung. Käufer und Verkäufer sind nun in der Regel zu gleichen Teilen für die Bezahlung der Maklercourtage zuständig. Dazu wird durch Käufer und Verkäufer mit dem Makler, der Maklerin eine sogenannte Doppeltätigkeit vereinbart.

Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten: So kann etwa nur der Verkäufer einen Vertrag mit dem Makler abschließen, in dem er sich zur Übernahme der gesamten Provision verpflichtet. Über den Kaufvertrag kann er dann einen Teil der Provision an den Käufer übertragen (Abwälzung, § 656d BGB). Voraussetzung für eine solche Abwälzung ist jedoch, dass der Verkäufer mindestens 50% der Kosten selbst übernimmt.

Schließlich ist es auch möglich, dass nur ein Vertragspartner die gesamten Maklerkosten übernimmt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Objekt nicht leicht zu verkaufen ist oder wenn ein potenzieller Käufer aktiv einen Suchauftrag für ein Objekt gibt, dass der Makler noch nicht akquiriert hat.

Die Höhe der Immobilienmakler Provision ist für den Verkauf von Immobilien nicht gesetzlich geregelt. Gewöhnlich wird eine ortsübliche Provision verrechnet, die in Deutschland im Schnitt bei 5 bis 8 Prozent inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Verkaufspreises liegt. Die tatsächliche Höhe der Provision für Immobilienmakler ist also Verhandlungssache. 

Das bedeutet: Sie finden am Markt Anbieter von „billig” bis „Premium” – die Höhe der Immobilienmakler Provision sollte jedoch niemals das wichtigste Entscheidungskriterium sein. Bieten Makler:innen Leistungen besonders günstig an, kann das auch bedeuten, dass er oder sie Probleme hat, an Aufträge zu kommen. Möglicherweise mangelt es in solchen Fällen an Vertrauen am Markt oder das entsprechende Service rund um den Immobilienverkauf kann nicht angeboten werden.

Leidtragender ist am Ende der Verkäufer: Unseriöse Makler haben es sich zur gängigen Praxis gemacht, Verkäufer mit übertriebenen Kaufpreiseinschätzungen zu „ködern”. Natürlich können diese Preise nicht real erzielt werden. Während der Vermarktung muss der Kaufpreis dann kontinuierlich reduziert werden, die Immobilie wird am Markt „verbrannt” und der Käufer erzielt im schlimmsten Fall einen Preis, der unter dem Marktwert liegt.

Achten Sie deshalb besonders darauf, dass Makler:innen Ihre Bedürfnisse ganz klar beachtet und Sie über alle rechtlichen Fragen zum Thema Immobilienkauf oder -verkauf aufklärt. Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unseren Ratgeberseiten zu Rechtsfragen rund um den Immobilienverkauf.

Provision bei Privatkunden

Die Provision bei Privatkunden unterscheidet sich im Wesentlichen durch die Formvorgabe für den Maklervertrag. Er muss nach den Bestimmungen des BGB in Textform abgeschlossen werden, ansonsten ist er nicht rechtswirksam zustande gekommen. Ein Makler, der diese Formvorschrift nicht erfüllt, verliert seinen Anspruch auf Provisionszahlung.

Provision bei Gewerbekunden

Die Provision bei Gewerbekunden ist dagegen nicht an die Textform des Maklervertrages gebunden. Eine gewerblich genutzte Immobilie kann somit auch durch eine formlose Vereinbarung zwischen Kaufinteressent und Immobilienmakler vermittelt werden. Der Makler hat bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Vermittlungstätigkeit Anspruch auf die vereinbarte Provision.

Falls Sie mehr über den Verkauf von Immobilien erfahren wollen, finden Sie alle wichtigen Infos in unseren Ratgebertexten zum Immobilienverkauf.
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und wünschen sich dafür eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung? Nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf!

Kostenfreie Immobilienbewertung

Jetzt Ihre Immobilie kostenlos bewerten lassen

Welche Immobilie wollen Sie bewerten lassen?

Von 1000 Eigentümern Empfohlen

3 / 8

Frage

Wofür Benötigen Sie den Immobilienwert?

Nur noch ein letzter Schritt

Damit wir Sie kontaktieren können, benötigen wir noch einige persönliche Daten.

Formular ausfüllen
Sie erhalten Ihre Bewertung innerhalb von

24 Stunden

persönliche Daten

Präziser Verkaufspreis
Kostenfreie Beratung
Fundierte Marktwertanalyse
Individuelles Marketingkonzept

Ab heute kein Angebot sowie Tipps & Tricks verpassen!

Sorglosmakler Newsletter abonnieren

Ratgeber mit ähnlichen Themen

06.11.2020

Bestellerprinzip – Wer muss den Immobilienmakler bezahlen?

Bestellerprinzip leicht erklärt! Die Details zum Bestellerprinzip und die Folgen möchten wir Ihnen heute im Ratgeber nahebringen.

Zum Beitrag

06.04.2020

Fahrplan zu Ihrem Immobilienkauf

Bevor Sie in den Immobilienkauf einsteigen, raten wir Ihnen vorerst Ihre finanziellen Verhältnisse zu überprüfen. Im Idealfall haben Sie bereits einiges an Eigenkapital erspart, zum Beispiel über einen Bausparvertrag.

Zum Beitrag

04.05.2021

Immobilienmakler beim Sorglosmakler werden

Immer mehr Menschen interessieren sich für diesen Beruf und wollen Immobilienmakler werden. Aber wie wird man Immobilienmakler?

Zum Beitrag

Warnhinweis zu Inhalten
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten und -Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.