06.04.2020

Fahrplan zu Ihrem Immobilienkauf

Bevor Sie in den Immobilienkauf einsteigen, raten wir Ihnen vorerst Ihre finanziellen Verhältnisse zu überprüfen. Im Idealfall haben Sie bereits einiges an Eigenkapital erspart, zum Beispiel über einen Bausparvertrag.

Bevor Sie in den Immobilienkauf einsteigen, raten wir Ihnen vorerst Ihre finanziellen Verhältnisse zu überprüfen. Im Idealfall haben Sie bereits einiges an Eigenkapital erspart, zum Beispiel über einen Bausparvertrag. Fahrplan zu Ihrem Immobilienkauf.

Grundstücke-Fahrplan zu Ihrem Immobilienkauf

Themen im Überblick:

1. Die passende Immobilie finden

Der Kauf Ihres neuen Eigenheims gestaltet sich als Prozess. Zu Beginn erfolgt die Suche nach der Immobilie, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Hier können Sie sich dann an einen Makler wenden. 

Es empfiehlt sich, das Objekt mindestens zweimal zu begehen und einen Gutachter zu beauftragen, um den Wert sowie eventuelle Mängel der Immobilie festzustellen.

2. Einblick ins Grundbuch

Der nächste Schritt besteht darin, einen Blick in das Grundbuch zu werfen, Hierfür führt es Sie zum Amtsgericht des Bezirks, in dem die ausgewählte Immobilie liegt. 

Der Blick in das Grundbuch informiert Sie über mögliche Hypotheken, Wegerechte, Erbbaurechte, Baulasten oder andere Verpflichtungen gegenüber Dritter. Des Weiteren können Sie nachschauen, ob ein anderer Käufer schneller war als Sie und bereits eine Auflassungsvormerkung (siehe Nr.7) vorliegt. In der Regel übernimmt diesen Weg aber Ihr Makler.

3. Käufer und Verkäufer einigen sich

Hat der Makler die passende Immobilie für Sie gefunden und alle Unklarheiten beseitigt, handelt er mit dem Verkäufer den Kaufpreis aus.

4. Die Finanzierung

Nach Einigung des Kaufpreises steht der Banktermin an, um die Finanzierung des Hauses oder der Unterlagen zur Immobilie der Bank vorzulegen und zu sichern,

Gemeinsam mit dem Bankberater entwickeln Sie ein Finanzierungskonzept, bei dem viele Komponenten wie Ihr Einkommen, Sicherheiten, die Höhe des Kredites, Laufzeit, Zinsen und die Zinsbindung berücksichtigt werden.

Achtung!  Nur wenn Sie diesen Schritt mit einer Finanzierungszusage abschließen, erhalten Sie den Käuferstatus.

5. Die Reservierungsvereinbarung

Nun können Sie mit der Finanzierungszusage ein schriftliches Kaufgebot in Form einer Kauf– und Reservierungsvereinbarung beim Makler abgeben. Sobald diese Vereinbarung vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurde und die Übereinkunft eingetreten ist, beantragt der Makler mit dieser Vereinbarung einen Kaufvertragsentwurf bei einem Notar. Mit den Angaben der Kauf- und Reservierungsvereinbarung formuliert der Notar den Kaufvertrag. Rechtzeitig vor der Vertragsunterzeichnung muss der Notar den Vertrag beiden Seiten zukommen lassen.

Ihre Aufgabe ist es dann, das Dokument auf Herz und Nieren zu prüfen, bevor es zur Unterzeichnung kommt. Hierzu steht Ihnen Ihr Makler für eine Vertragsbesprechung jederzeit zur Verfügung. Fahrplan zu Ihrem Immobilienkauf

6. Der Kaufvertrag

In diesem Schritt vereinbart der Makler bei Erhalt des Kaufvertragsentwurfes telefonisch mit Ihnen, dem Verkäufer und Notar einen Notartermin, um den Hauskauf schriftlich zu fixieren.

Hinweis: Der Notar fungiert als neutrale Instanz, selbst wenn in den meisten Fällen die Notarkosten vom Käufer getragen werden.

7. Die Beurkundung des Kaufvertrages

Zum Abschluss des Kaufvertrages treffen sich Sie sich mit Ihrem Makler und dem Verkäufer beim Notar. Bevor der Vertrag unterzeichnet und vom Notar mit einem Siegel beurkundet wird, können Sie und der Verkäufer noch alle offenen Fragen klären.

Hinweis: Auch außerhalb der Notartermine ist der Notar und auch der Makler Ihr Ansprechpartner, für alle rechtlichen Fragen rund um den Hauskauf.

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages verpflichten Sie sich, den vereinbarten Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer, der nach wie vor Eigentümer ist, zur Übergabe der Immobilie. In diesem Schritt wird auch die Maklerprovision fällig.

8. Die Auflassungsvormerkung

Nun können Sie sich entspannt zurücklehnen und der Notar lässt die sogenannte Auflassungsvormerkung in das Grundbuch der Immobilie eintragen.

Die Auflassungsvormerkung kündigt den Eigentümerwechsel von Verkäufer zu Käufer an und sichert Sie als Käufer rechtlich ab. (Zeitdauer nach Notartermin ca. 4 – 6 Wochen)

10. Das Grundbuch wird umgeschrieben

Nach Überweisung der Kaufpreissumme und Entrichtung der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt, veranlasst der Notar die Umschreibung des Grundbuchs auf den Käufer, Sie. (Zeitdauer ca. 4 – 6 Monate)

Ende:

Herzlichen Glückwunsch! Durch die Kaufpreiszahlung und die vom Makler dokumentierte Schlüsselübergabe, sind Sie der neue Eigentümer der gekauften Immobilie. Mit der Schlüsselübergabe und dem Einzug in Ihr neues Zuhause haben Sie den Immobilienkauf erfolgreich abgeschlossen. Fahrplan zu Ihrem Immobilienkauf.

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