03.08.2020

Was Sie über das „neue Maklergesetz 2020“ wissen sollten

Von Tobias Gill, Berlin und Enrico Gerloff Sorglosmakler GmbH

Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Reform der Maklerprovision gegeben. Zum Jahresende 2020 wird sich einiges ändern! In diesem Artikel informieren wir, was sich künftig ändert und erklären, warum die Teilung der Maklerprovision nicht nur fair, sondern auch sinnvoll ist um Anbieter die gezielt Wohnungssuchende Käufer abkassieren, vom Markt auszuschließen.

„Für Verkäufer bundesweit kostenfrei?“ Damit ist jetzt Schluss!

Bisher ist die Maklerprovision nicht gesetzlich geregelt. Es haben sich regional unterschiedlichste Modelle etabliert, die aber absolut nicht verbindlich sind. In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen hat es sich durchgesetzt, dass der Käufer die gesamte Maklerprovision zahlen muss. In den übrigen Regionen ist es Standard die Provision zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen. Aber auch das wird in angespannten Märkten oft umgangen. Viel zu oft ist der Käufer benachteiligt und es entsteht beim Kauf ein Ungleichgewicht der Kostenverteilung, was einen Kauf bzw. Verkauf auch komplett unmöglich machen kann, denn die Kaufnebenkosten müssen in der Regel aus Eigenkapital bestritten werden. Bei einer Summe aller Kosten, wie auch Notar und Steuer, entstehen Kaufnebenkosten von bis zu 15%, was es Käufern nicht leicht macht, eine Finanzierung darzustellen.

Banken tuen sich seit Jahren zunehmend schwer die Maklerkosten zu finanzieren. Davon abgesehen ist es auch eine Frage der Fairness und Transparenz die Kosten zu teilen um den Käufer nicht zu verlieren!

Wer sich mit dem Verkauf einer Immobilie beschäftigt, kennt die Werbeversprechen der großen Vermarkter: „Für Verkäufer bundesweit kostenfrei?“ Damit ist „jetzt“ Schluss. Zum Jahresende 2020 ist die Teilung der Maklerprovision zu gleichen Teilen Gesetz – Maklergesetz 2020.

Wird es für Verkäufer jetzt teurer?

 In der Regel ist es der Verkäufer, der den Makler beauftragt. Es gab auch die Überlegung festzulegen: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch, das sogenannte Bestellerprinzip. Von der Arbeit des Immobilienmaklers profitieren aber letztlich beide Parteien, Verkäufer und Käufer. Das beginnt mit der fundierten und professionellen Wertermittlung und endet mit den Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer. Der Immobilienmakler garantiert eine rechtssichere Abwicklung für alle Beteiligten. „Ein Makler arbeitet immer für beide Parteien und wahrt beide Interessen, folglich ist das neue Maklergesetz leicht verständlich und eine faire Sache.“, meint Immobilienexperte Enrico Gerloff.

Ein professionell abgewickelter Verkauf zahlt sich immer aus, denn schon kleine Fehler können teuer werden …

Wie wird das neue Maklergesetz den Markt ändern?

Ganz sicher wird das neue Gesetz zur Regelung der Maklerpovision, den Immobilienmarkt wieder verändern. Es ist anzunehmen, dass zunehmend private Verkäufer „auf gut Glück“ selbst anbieten und vermarkten.

In der Regel bewertet ein Eigentümer sein „geliebtes Zuhause“ schon deutlich über dem Marktwert, darauf dann noch „die gesparte Maklercourtage“ zu addieren und als „Provisionsfrei“ anpreisen, funktioniert aber ganz und gar nicht. Alle Käufer prüfen vor Vertragsabschluss den geforderten Kaufpreis, oder die Banken übernehmen das! Spätestens hier platzt das „Geschäft“ am Preis, wenn nicht schon vorher an weniger komplizierten Fragen. Es beginnt doch mit sauberen bemaßten Grundrissen, aufbereiteten Unterlagen, Bildern … Der „Do-it-yourself“ Trend könnte also schnell vorbei sein und am Ende muss es der Experte in die Hand nehmen. Diese frustrierende Erfahrung sollte sich jeder Verkäufer sparen. Es ist also zu erwarten, dass nach Etablierung der fairen Provisionsteilung die Beauftragung eines Immobilienmaklers noch beliebter wird. Professionell und schnell, das bietet der Profi!

Auch ist zu erwarten, dass Immobilienmakler die Verkäufer mit mehr Serviceleistungen werben und beeindrucken. „Wir bieten schon seit Jahren unseren Kunden, egal ob Verkäufer oder Käufer, einen absoluten Rundum-Sorglos-Service. Wir kümmern uns wirklich um Alles. So ist es auch nichts Ungewöhnliches, dass wir als Sorglosmakler GmbH uns auch um Themen wie die Finanzierungsvermittlung, Entrümpelung, Renovierung oder Sanierung kümmern!“, sagt Enrico Gerloff, Inhaber der Sorglosmakler GmbH.

Enrico Gerloff ist sich sicher, der Service wird entscheidend sein und auch das Angebot an Zusatzleistungen wird steigen. Themen wie Finanzierung oder vollständige Projekt- und Bauplanung sind sicher anspruchsvoll, aber hier wird sich Full-Service-Dienstleister gegenüber dem Standard-Makler durchsetzen. Die gute Nachricht ist also, dass der Kunde im Allgemeinen künftig mehr erwarten kann – Maklergesetz 2020.

Was macht der Makler für Verkäufer und Käufer?

Alles beginnt mit der Marktwertermittlung! Dann müssen alle Dokumente gesichtet und aufbereitet werden. Auch die Vollständigkeit ist entscheidend! Behördengänge nimmt Ihnen auch der Immobilienmakler ab! Nach intensiver Vermarktung, insbesondere online, präsentiert der Makler das Objekt den Interessierten. Die gekonnten Anzeigen auf den großen Immobilienportalen sind aber nur „die berühmte Spitze des Eisberges“. Der Immobilienmakler nutzt viel mehr seine Kontakte und sein Netzwerk. Verbindungen, die Privatleute selten haben. Bei dem Unternehmen Sorglosmakler GmbH gehen in der Region Magdeburg und Umkreis von 50 Kilometern monatlich über 500 Anfragen von Kaufinteressenten ein. Mittels modernster Software werden diese Kunden bedient und es ist keine Seltenheit, dass ein Haus oder eine Wohnung vor Upload des Exposés schon innerhalb des Netzwerks verkauft wird. Es lässt sich weiter sagen, dass es deutlich mehr Kaufinteressenten als Verkäufer gibt. Ein Immobiliengeschäft ist aber meist dann doch nicht ganz so einfach. Es folgen Preisverhandlungen und die Prüfung von Liquidität und Finanzierung. So könnte man es grob auf Verkäufer-Seite zusammenfassen. Der Käufer oder Interessent profitiert aber genauso von all diesen Services. Das Objekt ist transparent, die Unterlagen zur Finanzierung direkt verfügbar, lückenlos und aktuell. Bei der Preisverhandlung ist die Aufgabe des Maklers zwischen Verkäufer und Käufer zu vermitteln. Es sollen künftig beim Immobilienkauf bzw. Verkauf alle ein bisschen zufriedener sein.

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Unfaire Angebote werden vom Markt verschwinden!

Das Ziel des neuen „Maklergesetztes“ von 2020 ist es, die „unfairen Angebote“ aus dem Markt zu drängen. Die „wilden“ Werbeversprechen, die uns im Fernsehen und Radio begegnen, werden verschwinden. Abschließend ist klar, die Gesetzesänderung ist für alle Seiten eine gute Sache! Auch die Mehrheit der Makler ist froh, dass Fairness zum Standard wird. Tricksereien sind relativ ausgeschlossen, denn auch wichtig zu wissen ist, dass der Käufer erst nach Vorlage eines Zahlungsbelegs der Maklerprovision vom Verkäufer an den beauftragten Immobilienmakler, zahlen muss. Das ist alles, was sie zur Gesetzesänderung, dem sogenannten Maklergesetz 2020, wissen müssen!

Wer sich nun immer noch mit der Frage beschäftigt, Makler ja oder nein, der sollte sich ganz einfach fragen, was würden Sie bevorzugen? Möglichkeit A) ein Kauf von Privat zum überhöhten Preis ohne Transparenz und ohne übersichtliche Unterlagen oder B) ein Kauf vermittelt und begleitet von einem Profi? Ein fundierter Preis, eine reibungslose Abwicklung und Finanzierung sind die wohl wichtigsten und auch entscheidenden Punkte. Darum ist klar, die Mehrheit der Verkäufer entscheidet sich schon jetzt gezielt für einen Immobilienmakler – Maklergesetz 2020.

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