11.01.2023

Was ist ein Grundbuchauszug und was benötigen Sie für den Antrag?

Ein rechtlicher Beweis für den Nachweis von Eigentum und Besitz einer Immobilie. Somit kann man sich ein Bild von der Immobilie machen und erfahren, wem sie gehört und welche Lasten und Pflichten es gibt.

Ein Grundbuchauszug ist ein rechtlicher Beweis für den Nachweis von Eigentum und Besitz einer Immobilie. Somit kann man sich ein Bild von der Immobilie machen und erfahren, wem sie gehört und welche Lasten und Pflichten es gibt. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Informationen zum Grundbuch, der Beantragung eines Grundbuchauszuges und einer Änderung des Grundbucheintrages.

Alles auf einem Blick:

Grundbuchauszug beantragen

Grundbuch an einem Muster erklärt:

Grundbuchauszug ändern oder löschen

Was beinhaltet ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug beinhaltet auf der ersten Seite (Titelseite) eine Grundbuchblattnummer, welche nur jeweils einmal beim zuständigen Amtsgericht vergeben wird. Das zuständige Amtsgericht wird auf dieser Seite aufgeführt sowie auch die Gemarkung (Ort des Grundstücks). Der Auszug aus dem Grundbuch, ist ein öffentliches Register, das Informationen über das Eigentum und die Belastungen aller Immobilien in einem bestimmten Gebiet enthält. In der Regel enthält es Informationen wie Adresse, Größe und rechtliche Beschreibung der Immobilie sowie die Namen der aktuellen und früheren Eigentümer und etwaige Hypotheken oder andere Belastungen auf der Immobilie.

Das Deckblatt eines Grundbuchauszugs enthält in der Regel eine Zusammenfassung der im Dokument enthaltenen Informationen, wie z. B. die Adresse des Grundstücks und die Namen der derzeitigen Eigentümer. Es kann auch das Datum des Auszugs enthalten, also das Datum der Entnahme des Grundbuchauszugs. Das Deckblatt kann auch weitere Angaben enthalten, wie z. B. das Aktenzeichen des Grundbuchs und das für dessen Führung zuständige Gericht.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Grundbuchauszug nur die Informationen bis zum Datum seiner Ausstellung enthält und neue Änderungen im Register möglicherweise nicht darin widergespiegelt werden.

Auf der zweiten Seite ist ein Bestandsverzeichnis des Grundstücks aus dem Katasteramt (amtliche Stelle, die die Register über alle Grundstücke eines bestimmten Bezirks führt) dargestellt, welches die Adresse des Grundstücks und weitere relevante Informationen wie Flur, Flurstück und Grundstücksgröße sowie Nutzungsrechte aufführt.

Es gibt darüber hinaus verschiedene weitere Aspekte, die in einem Grundbuchauszug zusätzlich mit aufgeführt werden können. Ein Beispiel für eine Eigentumswohnung wäre hierbei die Bekanntgabe darüber, welcher Miteigentumsanteil bei der benannten Wohnung vorhanden ist und was für Sondernutzungsrechte vorherrschen – Was ist ein Grundbuchauszug und wozu Sie es anfordern müssen?

Im Nachgang des Bestandsverzeichnisses wird das Grundbuch in drei Absätze gegliedert, die sich wie folgt unterteilen:

1. Eigentumsverhältnis 

Hier wird der aktuell eingetragene Eigentümer mit seinen persönlichen Angaben beschrieben sowie auch vorherige Eigentümer und welche Übergaben es in Form von Auflassungsvormerkungen in der Vergangenheit gab – also alle bestehenden und sich anbahnende Eigentumsverhältnisse.

2. Lasten und Einschränkungen

In diesem Absatz sind alle Lasten und Einschränkungen (Dienstbarkeiten) eingetragen bis auf solche Lasten, die sich beispielsweise auf eine Grundschuld beziehen (finanzielle Lasten). Bei Lasten kann es sich hier vielmehr um Wegerecht, Leitungsrecht (z.B. Trinkwasser- oder Gasleitung)  oder eingetragenes Wohnrecht handeln. Je nach Dienstbarkeit sind finanzielle Wertminderungen möglich. Zur sicheren Angabe ist hier eine genaue Analyse notwendig.

3. Finanzielle Lasten

Hier werden alle finanziellen Lasten in Form von Grundschulden aufgeführt. Diese Lasten können aussagen, wie hoch die Grundschuld ist, wann und zu welchen Gunsten sie eingetragen wurden. Die aufgeführte Grundschuld muss für den Eigentümer nicht zwangsläufig noch Bestand haben, da sie eventuell schon beim Gläubiger beglichen wurde. Sollte dies der Fall sein, kann der Eigentümer des Grundstücks jederzeit eine Löschungsbewilligung bei seiner Bank beantragen. Mit dieser ist der Eigentümer dann befugt, die Grundschuld zeitlich flexibel löschen zu lassen – beispielsweise auch erst in 10 Jahren. Wichtig ist, die Löschungsbewilligung gut aufzubewahren, da nur das Original von einem Notar anerkannt wird.

Grundbucheinsicht – Wer darf Einsicht nehmen?

Grundbucheinsicht bezeichnet das Recht auf Einsichtnahme in die Eintragungen im Grundbuch. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Immobilien in Deutschland enthält, wie z. B. den Namen des Eigentümers, die Grundstücksgrenzen und etwaige Hypotheken oder Pfandrechte an der Immobilie.

In Deutschland können natürliche und juristische Personen eine Grundbucheinsicht anfordern und einsehen, ein Dokument, das die für eine bestimmte Immobilie relevanten Informationen aus dem Grundbuch enthält. Dieser Auszug kann beim örtlichen Grundbuchamt oder Amtsgericht angefordert werden und enthält in der Regel Informationen über die rechtliche Beschreibung der Immobilie, ihren Eigentümer, etwaige Hypotheken oder Pfandrechte an der Immobilie und alle anderen rechtlichen Belastungen oder Beschränkungen der Immobilie.

Die Grundbucheinsicht ist ein wichtiges Dokument für verschiedene Rechtsverfahren in Deutschland, wie z. B. den Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Aufnahme einer Hypothek oder die Regelung von Erbschaftsangelegenheiten. Es ist für die beteiligten Parteien nützlich, das Eigentum und alle damit verbundenen Gesetzmäßigkeiten zu verstehen.

Wann soll Einsicht genommen werden?

Wenn man plant, ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen, ist es unerlässlich, das Grundbuch einzusehen. Dadurch werden Belastungen und eingeräumte Rechte offengelegt, die Auswirkungen auf die Entscheidung des Käufers haben können. Der beabsichtigte Kauf reicht jedoch nicht aus, um ein „berechtigtes Interesse“ zu begründen. Deshalb sollte man einen Notar oder Treuhänder damit beauftragen.
Eine Einsichtnahme des Grundbuches ist auch ratsam, wenn es um die Frage des Zugewinns im Zusammenhang mit einer Scheidung von Eheleuten geht, insbesondere, wenn Immobilien im gemeinsamen oder getrennten Besitz sind. Bei Familienangelegenheiten oder Erbangelegenheiten empfiehlt es sich ebenfalls, einen Blick in das Grundbuch zu werfen, wenn es um Miteigentum oder Vererbung geht. Wirtschaftliche Interessen, wie die von Kreditgebern oder Gläubigern mit Vollstreckungstitel, berechtigen ebenfalls zur Grundbucheinsicht. Auch Mieter von Wohn- oder Geschäftsimmobilien haben das Recht, die Grundbucheinsicht für die gemieteten Objekte zu erlangen. Gerichten, Behörden, Notaren und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren steht das Recht auf Grundbucheinsicht durch Amtshilfe gemäß Art. 35 GG zu.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, gibt es in der Regel mehrere Möglichkeiten:

  1. Sie können den Grundbuchauszug direkt bei der zuständigen Grundbuchbehörde beantragen. In der Regel ist dies das Amtsgericht oder das Landesamt für Geodaten und Landentwicklung in Ihrem Bundesland. Dazu müssen Sie meistens ein Antragsformular ausfüllen und einreichen, das Sie entweder online oder im Amt beziehen können.
  2. Sie können den Grundbuchauszug auch bei einem Notar beantragen. Dazu müssen Sie in der Regel eine Vollmacht unterschreiben und den Notar beauftragen, den Grundbuchauszug für Sie zu beschaffen. Der Notar wird dann den Antrag bei der zuständigen Grundbuchbehörde stellen und den Grundbuchauszug für Sie beschaffen.
  3. Eine weitere Möglichkeit ist, den Grundbuchauszug über einen Grundbuchauszugsdienst zu beantragen. Diese Dienste bieten in der Regel eine Online-Plattform, über die Sie den Grundbuchauszug beantragen und bezahlen können. Der Dienst wird dann den Grundbuchauszug für Sie bei der zuständigen Grundbuchbehörde beschaffen und Ihnen zusenden.

In der Regel dauert die Bestellung eines Grundbuchauszuges ca. 7-10 Tage. Sollten Sie aber über einen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, können Sie diese Angelegenheit dem Immobilienmakler Ihres Vertrauens überlassen, da dieser in der Regel innerhalb von 24 Stunden einen Grundbuchauszug über einen Notar anfordern kann. So haben Sie eine Sorge weniger!

Wozu muss ich einen Grundbuchauszug anfordern?

Ein Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, das Angaben über die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück enthält. Man kann einen Grundbuchauszug anfordern, um sich über die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks zu informieren oder um sich im Falle eines Kaufes oder einer Schenkung eines Grundstücks zu vergewissern, dass das Grundstück frei von Belastungen ist. Auch bei Erbschaften, Schenkungen oder dem Abschluss von Mietverträgen kann es erforderlich sein, einen Grundbuchauszug einzuholen.

Um einen Grundbuchauszug anzufordern, muss man sich an das zuständige Grundbuchamt wenden und einen Antrag stellen. Dafür benötigt man in der Regel Angaben zur Grundstücksadresse und zum Grundbuchblatt, in dem das Grundstück eingetragen ist. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, eine beglaubigte Vollmacht vorzulegen, wenn man den Grundbuchauszug für jemand anderen anfordert. Die Gebühren für einen Grundbuchauszug hängen von der Länge des Auszugs und dem Zweck, für den er angefordert wird, ab.

ART DES AUSZUGESEINFACHER GRUNDBUCHAUSZUGBEGLAUBIGTER GRUNDBUCHAUSZUG
Grundbuchauszug Kosten beim Amtsgericht 10,00 €20,00 €
Grundbuchauszug Kosten beim Notar  10,00 €15,00 €
Grundbuchauszug Kosten über den Online Serviceca. 35,00 € ca. 50,00 €

Deckblatt des Grundbuches

Das Deckblatt im Grundbuch ist das erste Blatt des Buches und enthält grundlegende Informationen über das Grundstück. Es dient als Übersicht über den Inhalt des Grundbuches und enthält wichtige Informationen, die für die Identifizierung und Verwaltung des Grundstücks wichtig sind.

Die folgenden Informationen werden auf dem Deckblatt im Grundbuch eingetragen:

  1. Name und Anschrift des Eigentümers: Der Name und die Anschrift des Eigentümers des Grundstücks werden auf dem Deckblatt eingetragen.
  2. Art des Eigentums: Die Art des Eigentums, z.B. als Eigentum oder als Miete, wird auf dem Deckblatt angegeben.
  3. Grundbuchnummer: Die Grundbuchnummer ist eine eindeutige Nummer, die jedem Grundstück im Grundbuch zugewiesen wird und es eindeutig identifiziert.
  4. Gemeinde und Kreis: Der Name der Gemeinde und des Kreises, in dem das Grundstück liegt, wird auf dem Deckblatt eingetragen.
  5. Flur- und Flurstücksnummer: Die Flur- und Flurstücksnummer identifizieren das Grundstück innerhalb der Gemeinde und des Kreises.
  6. Vermessungsdatum: Das Vermessungsdatum gibt an, wann das Grundstück vermessen wurde und in das Grundbuch eingetragen wurde.

Bestandsverzeichnis im Grundbuch

Das Bestandsverzeichnis ist ein Teil des Grundbuchs und enthält eine detaillierte Beschreibung des Grundstücks, einschließlich seiner Größe, Lage, Grenzen und sonstiger Merkmale. Das Bestandsverzeichnis ist ein wichtiger Bestandteil des Grundbuchs, da es eine genaue Beschreibung des Grundstücks gibt und damit die Identifizierung des Grundstücks ermöglicht.

In das Bestandsverzeichnis werden folgende Bestandteile eingetragen:

  1. Lage und Grenzen des Grundstücks: Die Lage des Grundstücks und seine Grenzen werden im Bestandsverzeichnis beschrieben.
  2. Größe des Grundstücks: Die Größe des Grundstücks wird im Bestandsverzeichnis in Quadratmetern oder anderen geeigneten Einheiten angegeben.
  3. Art und Zustand des Gebäudes oder der Baulichkeiten: Die Art und der Zustand der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude oder Baulichkeiten werden im Bestandsverzeichnis beschrieben.
  4. Nutzung des Grundstücks: Die Nutzung des Grundstücks, z.B. als Wohngebäude oder als Gewerbegrundstück, wird im Bestandsverzeichnis angegeben.
  5. sonstige Merkmale des Grundstücks, wie z.B. Wege, Gewässer oder besondere topografische Merkmale.

Abteilung 1 im Grundbuch

Die Abteilung 1 im Grundbuch ist die wichtigste Abteilung, da sie die wichtigsten Informationen über eine Immobilie, über die Eigentümer und die Art des Eigentums an einem bestimmten Grundstück enthält.

In der Abteilung 1 können folgende Bestandteile eingetragen werden:

  1. Name und Anschrift des Eigentümers
  2. Art des Eigentums (z.B. alleiniges Eigentum, Miteigentum, usw.)
  3. Größe und Lage des Grundstücks
  4. Beschreibung des Gebäudes oder der Gebäude, die auf dem Grundstück stehen
  5. Belastungen und Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten (z.B. Grundschulden, Dienstbarkeiten, usw.)
  6. Rechte Dritter, die auf dem Grundstück bestehen (z.B. Erbbaurecht, usw.)
  7. Historische Informationen über das Grundstück (z.B. frühere Eigentümer, Übertragungen, usw.)

Abteilung 2 im Grundbuch

Die Abteilung 2 im Grundbuch ist die Abteilung für die Eintragung von Belastungen und Rechten, die auf einem Grundstück lasten und enthält Informationen über die finanziellen Verpflichtungen und Rechte, die mit dem Besitz eines Grundstücks verbunden sind.

In der Abteilung 2 können folgende Bestandteile eingetragen werden:

  1. Grundschulden: Dies sind Schulden, die gegen ein Grundstück besichert sind.
  2. Dienstbarkeiten: Dies sind Rechte Dritter, die auf einem Grundstück bestehen, wie z.B. das Recht, eine Straße oder eine Leitung durch das Grundstück zu führen.
  3. Erbbaurechte: Dies sind Rechte, die einem Dritten das Recht geben, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten oder zu nutzen.
  4. Veräußerungsbeschränkungen: Dies sind Beschränkungen, die die Veräußerung oder Übertragung eines Grundstücks beeinflussen können.
  5. andere Belastungen oder Rechte, die auf dem Grundstück lasten.

Abteilung 3 im Grundbuch

Die Abteilung 3 im Grundbuch ist die Abteilung für die Eintragung von öffentlich-rechtlichen Belastungen und Rechten, die auf einem Grundstück lasten. Diese Belastungen und Rechte werden von öffentlichen Stellen, wie z.B. dem Staat oder Kommunen, auferlegt.

In der Abteilung 3 können folgende Bestandteile eingetragen werden:

  1. Rechte der Allgemeinheit: Dies sind Rechte, die der Allgemeinheit auf dem Grundstück gewährt werden, wie z.B. das Recht, einen Wanderweg zu nutzen.
  2. öffentliche Belastungen: Dies sind Verpflichtungen, die auf dem Grundstück lasten, wie z.B. die Verpflichtung, eine Straße zu unterhalten.
  3. öffentliche Rechte: Dies sind Rechte, die einer öffentlichen Stelle auf dem Grundstück gewährt werden, wie z.B. das Recht, eine Leitung zu führen.
  4. sonstige öffentlich-rechtliche Belastungen oder Rechte.

Wann muss ich einen Grundbucheintrag ändern oder löschen?

Ein Grundbucheintrag muss geändert werden, wenn sich die im Grundbuch eingetragenen Daten verändert haben. Beispiele hierfür können sein:

  • Ein Verkauf oder Erwerb eines Grundstücks
  • Eine Änderung des Eigentümers eines Grundstücks (z.B. durch Erbschaft)
  • Eine Änderung der Grenzen eines Grundstücks
  • Eine Belastung oder Entlastung des Grundstücks (z.B. durch eine Hypothek oder ein Wohnrecht)

Ein Grundbucheintrag kann auch gelöscht werden, wenn er nicht mehr korrekt oder notwendig ist. Beispiele hierfür können sein:

  • Ein Grundstück wird von einer Person gekauft, die bereits Eigentümer ist
  • Eine Belastung oder Belastung entfällt
  • Ein Eintrag ist fehlerhaft und muss korrigiert werden.

In jedem Fall muss ein Antrag auf Änderung oder Löschung eines Grundbucheintrags beim Grundbuchamt gestellt werden. Dies kann von den Beteiligten selbst oder durch einen Anwalt oder einen Notar vorgenommen werden. Es ist wichtig, dass der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt wird, um sicherzustellen, dass die Änderung oder Löschung schnell und problemlos durchgeführt werden kann.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Eine Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der besagt, dass ein bestimmter Grundstückseigentümer sein Eigentum an einen anderen übertragen wird. Eine solche Vormerkung dient als Sicherheit für den Erwerber, da sie ihm signalisiert, dass das Grundstück auf ihn übertragen wird, sobald die Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen wird. Es ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einem notariell beurkundetem Kaufvertrag, sondern eine Art von Reservierung die manche Käufer fordern, bevor sie in einen Vertrag eintreten oder eine Anzahlung leisten. Eine Auflassungsvormerkung kann auch verwendet werden, um zu verhindern, dass das Grundstück während des Verkaufsprozesses veräußert wird.

Wie lange dauert die Grundbuchumschreibung nach Auflassung?

Eine Grundbuchumschreibung nach einer Auflassung (übertragung des Eigentums von einer Person auf eine andere) dauert in der Regel einige Wochen. In Deutschland ist die genaue Dauer von verschiedenen Faktoren abhängig, wie beispielsweise dem Umfang der zu bearbeitenden Unterlagen und der Geschwindigkeit der Bearbeitung durch das zuständige Grundbuchamt. In der Regel müssen sowohl der Verkäufer als auch der Käufer Unterlagen vorlegen, um die Umschreibung vorzunehmen. Dazu gehören unter anderem eine notarielle Urkunde über den Verkauf, eine Kopie des Personalausweises des Käufers und eventuell eine Baugenehmigung für das Grundstück.

Sobald das Grundbuchamt alle Unterlagen vollständig erhalten hat, wird die Umschreibung vorgenommen und die Eigentümerwechsel im Grundbuch eingetragen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Dauer einer Grundbuchumschreibung auch durch andere Faktoren beeinflusst werden kann, wie z.B. evtl. Ansprüche Dritter und eventuelle Eintragungen von Belastungen. Es kann sich also lohnen sich frühzeitig mit dem Notar und dem zuständigen Grundbuchamt zu beraten um mögliche Verzögerungen zu minimieren.

Kosten für Eintragung, Änderung und Löschung?

In Deutschland gibt es für Eintragungen, Änderungen und Löschungen im Grundbuch Gebühren, die von den jeweiligen Bundesländern festgelegt werden. Die Höhe der Gebühren kann daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel basieren die Gebühren jedoch auf dem Wert des Grundstücks oder des Rechts, das im Grundbuch eingetragen werden soll. Eine Eintragung im Grundbuch kann z.B. eine Eigentumsumschreibung, die Eintragung einer Grundschuld oder eine Änderung der Adresse des Eigentümers sein. Für eine Eintragung fallen in der Regel Gebühren an, die sich aus einem festen Grundbetrag und einem bestimmten Prozentsatz des Werts des Grundstücks oder des Rechts, das im Grundbuch eingetragen werden soll, zusammensetzen.

Eine Änderung eines bestehenden Eintrags im Grundbuch, wie z.B. die Löschung einer Grundschuld oder die Änderung der Adresse des Eigentümers, führt ebenfalls zu Gebühren. Diese Gebühren sind in der Regel niedriger als die Gebühren für eine Neueintragung, da keine neue Prüfung des Eigentumsverhältnisses stattfindet. Die Löschung eines Eintrags im Grundbuch führt ebenfalls zu Gebühren. Diese Gebühren sind in der Regel niedriger als die Gebühren für eine Eintragung oder Änderung, da keine Prüfung des Eigentumsverhältnisses mehr erforderlich ist. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hier um allgemeine Informationen handelt und es in einzelnen Fällen von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen und Gebührenstrukturen geben kann und es immer besser ist, die aktuellen Gebühren vom zuständigen Amt zu erfragen.

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