12.08.2021

Versteigerung von Immobilien 

Nicht immer läuft im Leben alles wie geplant. Der Versteigerung einer Immobilie gehen in vielen Fällen ebenfalls mehrere Unglücksschläge voraus.

So steht diese Versteigerung oft am Ende einer langen Kette von Ereignissen, in denen sich häufig auch die Privatinsolvenz wiederfindet. Doch auch bei Erbengemeinschaften, die sich nicht auf die Verwendung eines geerbten Hauses einigen können, kann es zu einer Versteigerung Immobilien kommen.

Die Versteigerung selbst bietet jedoch den Interessenten große Möglichkeiten. So können diese in den Besitz einer Traum-Immobilie kommen, an die man auf „normalem“ Weg vielleicht nie gekommen wäre. In Form einer öffentlichen Versteigerung geben potenzielle Käufer meist auf verschiedenen Wegen Gebote ab, um die Immobilie zu ersteigern.

Wie läuft eine Versteigerung Immobilien ab?

Findet eine Zwangsversteigerung über ein Gericht statt, muss dieses die Auktion spätestens sechs Wochen vor Beginn öffentlich bekannt geben. Inzwischen geschieht dies meist zusätzlich über einen Eintrag im Internet. Zu Beginn einer Auktion wird „aufgerufen“, um welche Immobilie es im Folgenden geht. Da es bei Versteigerungen oft zu mehreren Auktionen kommt, die hintereinander stattfinden, sind die Interessenten so jederzeit informiert, um welches Angebot es gerade konkret geht. Anschließend werden einige Daten und Fakten zum aktuellen Objekt vorgelesen. So können sich die Kaufwilligen unter anderem ein etwas genaueres Bild davon machen, um welche Art von Immobilie, um welche Größe und welches Alter es sich dabei handelt. Dies ist für die Entscheidung wichtig, wie weit man mit seinen Geboten mitgehen möchte. Bevor es dann richtig losgeht, werden noch die Steigerungsraten bekannt gegeben, also die Schritte, zu denen das jeweils nächsthöhere Gebot abgegeben werden kann.

Anschließend beginnt die Auktion mit einem vorher festgelegten Mindestgebot. Das Mitbieten an der Auktion kann je nach Rahmen auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, bei privaten Versteigerungen unter anderem durch Meldung, via Telefon oder auch schriftlich. Vor Gericht ist jedoch eine mündliche Abgabe der Gebote verpflichtend. Den Zuschlag erhält am Ende der Meistbietende, der dieses Angebot auch verbindlich annehmen muss. Durch diese rechtliche Bindung wird bei privaten Anbietern im Anschluss an die Auktion der Kaufvertrag auch sofort notariell beurkundet. Dadurch erhält der Käufer das Eigentum an der ersteigerten Immobilie gleich an Ort und Stelle. Bei einer Versteigerung vor Gericht wird im Anschluss an die Versteigerung ein Termin festgelegt, an dem die Eigentumsänderung im Grundbuch vollzogen wird. Dieser Termin liegt in der Regel zwischen sechs und acht Wochen nach der Verhandlung.

Was wird für Versteigerung Immobilien benötigt?

Bei einer gerichtlichen Versteigerung kann grundsätzlich jeder teilnehmen. Im Vorfeld muss sich jeder Interessent lediglich registrieren und seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) dokumentieren. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung. Diese orientiert sich am Verkehrswert der zu versteigernden Immobilie, welcher von einem Gutachter festgelegt wird. Die Sicherheitsleistung beträgt zehn Prozent des Verkehrswertes. Der Interessent muss also nachweisen können, dass er in der Lage ist, dieses Geld zu zahlen. Dies geschieht in der Regel über einen bestätigten Scheck von der Bundesbank (bei der Hausbank erhältlich), eine Bankbürgschaft oder eine vorherige Überweisung an ein Konto des Gerichts.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Versteigerung Immobilien?

Als Interessent hat man über die Versteigerung die Möglichkeit, „günstig“ an eine Immobilie zu kommen. Damit ist gemeint, dass der ersteigerte Preis unterhalb des aktuellen Marktpreises für die Immobilie liegen kann, also der Preis, zu dem man das Gebäude „unter normalen Umständen“ kaufen könnte. Hier muss allerdings immer die individuelle Lage betrachtet werden. Denn gerade in sehr beliebten Regionen kann der Kaufpreis in der Versteigerung auch über den Marktpreis steigen, da es hier oft mehrere Bieter gibt, die den Preis in die Höhe treiben.

Allerdings birgt die öffentliche Versteigerung auch einige Risiken. So liegen zu der Immobilie oft nur unvollständige Informationen vor. Auch ist der aktuelle Mieter oder Eigentümer nicht dazu verpflichtet, einen Interessenten oder Gutachter in die eigenen Räumlichkeiten zu lassen. Im Zweifel können Bewertungen also nur „von außen“ stattfinden. Allerdings haben Interessenten die Möglichkeit, über das zuständige Amtsgericht die Versteigerungsakte einzusehen. Hier sind wichtige Informationen zu der entsprechenden Immobilie enthalten, wie etwa Angaben aus dem Grundbuch. Damit lassen sich weitere Verpflichtungen absehen, die man mit dem Kauf des Grundstücks eingehen würde.

Weitere mögliche Nachteile sind veraltete Gutachten. Besonders bei Versteigerungen, die über mehrere Jahre dauern, kann ein erfolgtes Gutachten nicht mehr oder nur begrenzt aktuell sein. Auch fehlende Unterlagen zu bestehenden Mietverhältnissen können nach der Ersteigerung zum Problem werden. Und sollte sich der bisherige Eigentümer weigern, aus der ersteigerten Immobilie auszuziehen, muss diese erst zwangsgeräumt werden – eine mit Sicherheit für alle Beteiligten äußerst unangenehme Situation.

Fazit

Die öffentliche Versteigerung einer Immobilie hat viele Vor-, aber auch einige Nachteile. In vielen Fällen lassen sich auf diesem Weg Immobilien unterhalb des Verkehrswertes ersteigern. Zudem ist die Vorgehensweise bei Versteigerungen und Auktionen transparent und einfach gestaltet. Allerdings sollte man sich auch der Nachteile bewusst sein und diese auf ein nötiges Minimum reduzieren. So können fehlende Informationen etwa durch eigene Recherche bis zu einem gewissen Maß kompensiert werden. Wenn diese Tipps beachtet werden, steht einer erfolgreichen Versteigerung nichts mehr im Weg! Immobilienmakler von Sorglosmakler

Kostenfreie Immobilienbewertung

Jetzt Ihre Immobilie kostenlos bewerten lassen

Welche Immobilie wollen Sie bewerten lassen?

Von 1000 Eigentümern Empfohlen

3 / 8

Frage

Wofür Benötigen Sie den Immobilienwert?

Nur noch ein letzter Schritt

Damit wir Sie kontaktieren können, benötigen wir noch einige persönliche Daten.

Formular ausfüllen
Sie erhalten Ihre Bewertung innerhalb von

24 Stunden

persönliche Daten

Präziser Verkaufspreis
Kostenfreie Beratung
Fundierte Marktwertanalyse
Individuelles Marketingkonzept

Ab heute kein Angebot sowie Tipps & Tricks verpassen!

Sorglosmakler Newsletter abonnieren

Ratgeber mit ähnlichen Themen

31.03.2020

Checkliste zum Immobilienverkauf

Worauf kommt es beim Immobilienverkauf an? Hier erfahren Sie alle wichtigen Punkte!

Zum Beitrag

01.10.2020

Ein geerbtes Haus verkaufen?

Vor dem Verkauf eines geerbten Hauses steht die Entscheidung, das Erbe überhaupt anzunehmen. Mit dem Erbe können auch ungeplante Überraschungen auftreten.

Zum Beitrag

10.09.2020

Beim Hausverkauf einen höheren Kaufpreis erreichen

Wie Sie bis zu 30 % mehr Erlös bei Ihrem Hausverkauf erzielen können. Diese 14 Tipps helfen Ihnen dabei!

Zum Beitrag

Warnhinweis zu Inhalten
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten und -Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.