17.05.2022

Solarpflicht 2022 — Was hat das für Eigentümer zu bedeuten?

Neue Gesetze sorgen im Jahr 2022 für die konsequente Umsetzung der Solarpflicht in Deutschland. Diese Solarpflicht bedeutet grundsätzlich, neue Gebäude und offene Parkplätze mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Doch zunächst galt diese Verpflichtung zur Herbeiführung der Energiewende nur für die Erstellung von nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in Büro- und Verwaltungsgebäuden oder von mehr als fünfunddreißig Parkplätzen. In weiteren Schritten haben die Länderparlamente Gesetze verabschiedet, die nun auch für Bauherren und Hausbesitzer von Wohngebäuden verpflichtend sind. 

Aber warum konnten die Gesetzgeber solche weitreichenden Regeln für die Solarpflicht in Deutschland schaffen? Sind private Investoren und Hausbauende dadurch nicht finanziell und fachlich überfordert?

Solarpflicht 2022 selbst erfüllen dank Photovoltaik

Was die Technologie von Photovoltaikanlagen betrifft, hat sich diese längst zum Standard entwickelt. Vor etwa 20 Jahren war die spezialisierte Herstellung mit hohem Aufwand verbunden. Heute hingegen sind die Prozesse weitestgehend etabliert und es bestehen Bestrebungen, ästhetische Akzente zu setzen. 

Zugegeben, die Photovoltaikmodule bestehen vorwiegend aus schwarzen, glänzenden Platten, die visuell weniger ansehnlich erscheinen. Der Glanz rührt von einer schützenden Glasbeschichtung her. Darunter sitzen die Photovoltaikzellen, angeordnet wie kleine Badezimmerkacheln, was den Betrachter an ein Schachbrett erinnert. Deshalb entsteht gerade ein Wettbewerb in der Gestaltung farbiger Module für solare Energiesysteme. 

Der Staat hat diese Entwicklung nicht sich selbst zu verdanken. Immerhin sieht er sich derzeit in der Lage, Bauherren von Wohngebäuden mit einer Solarpflicht in 2022 Vorgaben zu machen. Die eigentlichen Leistungsträger sind Kooperationen aus Forschung und Wirtschaft. 

Welche Bedeutungen für Eigentümer ergeben sich aus der Solarpflicht 2022 in Baden-Württemberg?

Solarpflicht in Baden-Württemberg schon da

Nun ist sie da, die Solarpflicht in Baden-Württemberg für Neubauten im Wohnbereich. Wer spätestens seit dem 1. Mai 2022 noch nicht umweltgerecht und nachhaltig baut, kann unter Umständen ein finanzielles Problem bekommen, denn jeder Bauherr soll die plötzlich herbeigesehnte Energiewende mit einer Photovoltaikanlage und einem entsprechenden Energiespeicher vorantreiben. 

Für Bauvorhaben gilt es wegen der Solarpflicht, mindestens 60 % der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikzellen zu belegen. Geeignet sind solche Einzeldachflächen, die mindestens zwanzig Quadratmeter am Stück beinhalten, also zusammenhängend sind. 

Weitere Eignungsvoraussetzungen bestehen in ausreichender Besonnung und passender Dachneigung sowie in der Raumnutzfläche. Nach Norden weisende Dachflächen mit einer Neigung von mehr als zwanzig Grad sind ebenso ungeeignet wie Gebäude, deren Raumnutzfläche kleiner als fünfzig Quadratmeter ist.

Unabhängiger vom öffentlichen Strombezug durch die Solarpflicht werden

Wollen Sie bspw. in den Bau eines Einfamilienhauses investieren mit mindestens 50 m² geeigneter Solarfläche auf dem Dach, kostet das ca. 15.000 €. Dieser Betrag ist keine Kleinigkeit und sollte bei der Finanzierung des Eigenheims auf jeden Fall eingeplant werden. Bei der Solarpflicht nachhaltig zu planen, kann sich hierbei lohnen. 

Bei einer Unterbrechung der Stromversorgung durch das örtliche Verteilnetz scheint es sinnvoll, alle Geräte im Haushalt mit Solarstrom weiterzubetreiben. Dies gelingt, weil überschüssiger Solarstrom in das hausinterne Speichersystem eingespeist wird. Größere Solaranlagen wandeln mehr Lichtenergie in Wärme um als kleinere. Beim Ausfall des Stromnetzes schaltet das Hauskraftwerk in den Notstrombetrieb und funktioniert als eigenes Versorgungsnetz. Somit trägt die Solarpflicht zur Unabhängigkeit von überhöhten Strompreisen bei.

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Gestaltet sich die Umsetzung der Solarpflicht in Deutschland einheitlich?

Das übergeordnete Gesetz auf Bundesebene ist das Klimaschutzgesetz, welches an neue europäische Ziele angepasst und mit wesentlichen Änderungen am 24. Juni 2021 beschlossen wurde. Eines der Hauptziele ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen um 65 % gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Ende des Jahrzehnts zu senken. Das wirkt sich auch auf den Gebäudebereich aus. Im Mittelpunkt stehen vor allem CO2-Minderungsziele, die Deutschland schrittweise in die Treibhausneutralität führen sollen.

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Die Solarpflicht liegt in der Verantwortung der Bundesländer

Für die Durchführung des Klimaschutzes auf Landesebene zu sorgen und damit die Solarpflicht in Deutschland durchzusetzen, ist Aufgabe der Bundesländer. Dafür zuständig sind die Ministerien der Länder, die sich nach eigenen Klimaschutzgesetzen ausrichten und deren Einhaltung überwachen. Die Solarpflicht in Baden-Württemberg ist bspw. als Photovoltaikpflicht in den Paragraphen 8a bis 8c des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes (KSG BW) geregelt. Eine Umsetzung erfolgt durch die Photovoltaikpflicht-Verordnung (PVPf-VO) des Umweltministeriums.

Solarpflicht Dachsanierung: Das sollten Sie als Eigentümer beachten

Mithilfe eines großen Daches lassen sich nachhaltig nutzbare Flächen zur Gewinnung von elektrischer Energie schaffen. Aktuell betroffen von der Solarpflicht 2022 sind nur Bauherren neuer Wohngebäude. Aber ab dem ersten Januar 2023 besteht für Eigentümer auch eine Solarpflicht bei Dachsanierungen. Dann sind Photovoltaikanlagen ebenso bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden verpflichtend. Hierfür stellt der Staat finanzielle Förderprogramme bereit, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden. Die Förderprogramme werden ständig aktualisiert. Gerade für Investoren in Bestandsimmobilien kann eine Beratung zur Solarpflicht bei Dachsanierung vorteilhaft sein. Egal, ob Sie später als Vermieter oder Selbstnutzer auftreten. Sie profitieren vom KfW-Förderprogramm für eine Ladestation.

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