17.08.2018

Sanierungsgebiete in Magdeburg

Sanierungsgebiete in Magdeburg, Modernisierungsverträge und was Sie um das Thema noch wissen müssen…

Gebäudesanierung-Sanierungsgebiete in MagdeburgDer Modernisierungsvertrag

Wenn Sie als Eigentümer einer Immobilie die in einem Sanierungsgebiet gelegen ist beabsichtigen Steuerbegünstigungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten mit der Landeshauptstadt Magdeburg einen Modernisierungsvertrag abschließen.

In diesem Vertrag verpflichtet sich der Eigentümer zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne von § 177 BauGB bzw. von Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.

Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme weist der Eigentümer gegenüber der Stadt die tatsächlich entstandenen Kosten nach. Auf Antrag stellt die Stadt nach Durchführung der Gesamtsanierung eine Bescheinigung nach § 7h, 10f bzw. 11a des Einkommensteuergesetzes aus. Das Finanzamt entscheidet auf der Grundlage des Bescheides über die Höhe der nach § 7h, 10f bzw. 11a des Einkommensteuergesetzes anrechenbaren Kosten.

Zu den Regelungen des Einkommensteuergesetzes und der Bescheinigungsrichtlinie berät Sie Ihr Steuerberater.

Die damit verbundene steuerliche Begünstigung soll den Eigentümern einen finanziellen Anreiz für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bieten, um die Attraktivität des Gebietes zu wahren und zu erhöhen.

Sanierungsrechtliche Genehmigung im Sanierungsgebiet

Mit Rechtskraft der veröffentlichten Sanierungssatzung gilt für im Sanierungsgebiet gelegene Vorhaben eine zusätzliche Genehmigungspflicht, die im Baugesetzbuches geregelt ist.

Bei der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Sudenburg Nord“ ist die Genehmigungspflicht von Vorhaben und Rechtsvorgängen nach dem Baugesetzbuch ausgeschlossen.

Keiner Genehmigung benötigen damit:

  • Grundstücksverkäufe sowie die Bestellung und Veräußerung von Erbbaurechten
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts, wie z.B. Grundpfandrechte und Dienstbarkeiten
  • schuldrechtliche Verträge, durch die eine Verpflichtung zu einem der vorgenannten Rechtsgeschäfte begründet wird
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast
  • die Teilung eines Grundstücks.

Für folgende Vorgänge ist dagegen vor Maßnahmebeginn eine Genehmigung erforderlich:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen bauaufsichtlich nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind
  • schuldrechtliche Vereinbarungen über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit über mehr als ein Jahr (Mietverträge, Nutzungsverträge, Pachtverträge).

Die Genehmigung darf nur abgelehnt werden, wenn eine Mutmaßung besteht, dass das Vorhaben, der Rechtsvorgang einschließlich der Teilung eines Grundstücks oder die damit erkennbar bezweckte Nutzung die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würde.

Ist für das Vorhaben eine baurechtliche Genehmigung oder an ihrer Stelle eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, beteiligt das Bauordnungsamt das Stadtplanungsamt im Rahmen der Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens. Die Baugenehmigung bzw. die baurechtliche Zustimmung des Bauordnungsamtes umfasst dann gleichzeitig die Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB.

In allen anderen Fällen ist die sanierungsrechtliche Genehmigung beim Stadtplanungsamt zu beantragen. Mit dem Antragsformular sind die darin genannten Unterlagen einzureichen.

Pläne zur Aufwertung der Stadtteile gibt es auch schon, denn im Rahmen des Förderprogrammes Aktive Stadtteil- und Ortszentren (ASO) sollen in den nächsten Jahren einige Problemfälle lösbar werden. Es soll Sanierungsgebiete in Magdeburg geben, für weitere Infos fragen Sie die Immobilienmakler in Mageburg.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Jetzt Ihre Immobilie kostenlos bewerten lassen

Welche Immobilie wollen Sie bewerten lassen?

Von 1000 Eigentümern Empfohlen

3 / 8

Frage

Wofür Benötigen Sie den Immobilienwert?

Nur noch ein letzter Schritt

Damit wir Sie kontaktieren können, benötigen wir noch einige persönliche Daten.

Formular ausfüllen
Sie erhalten Ihre Bewertung innerhalb von

24 Stunden

persönliche Daten

Präziser Verkaufspreis
Kostenfreie Beratung
Fundierte Marktwertanalyse
Individuelles Marketingkonzept

Ab heute kein Angebot sowie Tipps & Tricks verpassen!

Sorglosmakler Newsletter abonnieren

Ratgeber mit ähnlichen Themen

10.12.2020

Energieausweis – Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis – Wer braucht welchen Ausweis? Im Sorglosmakler Ratgeber erfahren Sie es!

Zum Beitrag

01.10.2020

Ein geerbtes Haus verkaufen?

Vor dem Verkauf eines geerbten Hauses steht die Entscheidung, das Erbe überhaupt anzunehmen. Mit dem Erbe können auch ungeplante Überraschungen auftreten.

Zum Beitrag

06.02.2023

Erbschaftssteuer Immobilien: Was wird sich 2023 ändern?

Das neue Jahressteuergesetz hat in diesem Jahr zahlreiche Änderungen mit sich gebracht. Eines der am stärksten betroffenen Themen ist dabei die Erbschaftssteuer auf Immobilien. Wer von nun an eine Immobilie...

Zum Beitrag

Warnhinweis zu Inhalten
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten und -Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.