Sanierung einer Immobilie.

Sie haben sich entschieden Ihre Immobilie zu sanieren? Wir möchten Sie auf diesem Weg professionell unterstützen. Unser Team bringt umfangreiche Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit in der Immobilienbranche mit und verfügt über fundierte Marktkenntnisse, die für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie entscheidend sind.

Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess Ihrer Immobilie reibungslos und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abläuft. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erzielen. Wir verstehen, dass der Verkauf einer Immobilie eine bedeutende finanzielle und emotionale Entscheidung ist und setzen uns daher mit höchstem Engagement für Ihre Interessen ein.

Unsere Expertise umfasst eine detaillierte Marktanalyse, die marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie, die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verkaufsstrategie und die professionelle Präsentation, um den idealen Käuferkreis anzusprechen. Wir begleiten Sie in jeder Phase des Verkaufsprozesses, von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss des Geschäfts.

Gründe für eine Sanierung

Bei der Sanierung einer Immobilie stehen viele Eigentümer zunächst vor einer großen Herausforderung: Der Arbeitsaufwand, die benötigte Zeit und die Kosten können abschreckend wirken. Doch dieser Einsatz lohnt sich – für Sie und Ihre Immobilie.

Durch die Verbesserung der energetischen Standards, die eine Sanierung mit sich bringt, profitieren nicht nur die Umwelt, sondern auch Sie als Eigentümer. Ein geringerer Energieverbrauch führt unmittelbar zu reduzierten Betriebskosten. Neubauten haben oft einen Vorteil gegenüber Bestandsimmobilien, da die Infrastruktur ständig wächst und sich verbessert. Doch durch gezielte Sanierungsmaßnahmen können auch ältere Gebäude, die möglicherweise Schwachstellen haben, erheblich an Attraktivität gewinnen und mit Neubauten konkurrieren.

Sanierungen lohnen sich auch für leerstehende Werkstätten oder Lagerräume, da sie innovative Konzepte für neuen Wohnraum ermöglichen. Besonders historische Gebäude oder Immobilien mit speziellen architektonischen Merkmalen bieten durch eine Sanierung einzigartige Chancen.

Die Modernisierung steigert ihren Wert nachhaltig und macht sie besonders für Berufsgruppen attraktiv, die repräsentative Räumlichkeiten benötigen, um Besucher zu empfangen. Von der sorgfältigen Vorbereitung bis hin zu Ihren Rechten und Pflichten während einer Sanierung: Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt durch alle Phasen der Immobiliensanierung

Wie Sie sich richtig vorbereiten

Aktuelle Pläne

Gehen Sie Raum für Raum durch und erstellen Sie einen aktuellen Gebäudeplan,
in dem Sie die Raumaufteilung, Wandlängen und -stärken, Türen, Fenster und
Zimmerhöhen genau festhalten. Diese grundlegenden Informationen sind für Sie als Bauherr und für die Zusammenarbeit mit einem Architekten von entscheidender
Bedeutung. Es ist wichtig, das Potenzial der Immobilie und die räumlichen
Möglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Ein sorgfältig erstellter Plan und eine gründliche Zustandsanalyse sind äußerst wertvoll – sei es für die Einholung einer Baugenehmigung oder den Vergleich von Angeboten für Umbauarbeiten. Diese Unterlagen zeigen Ihnen, was bei der Sanierung machbar ist – und was nicht.

Analyse der Substanz

Sie verfügen nun über einen aktualisierten Gebäudeplan. Jetzt ist es an der Zeit, das zu untersuchen, was oft hinter Putz und Tapeten verborgen bleibt: die Bausubstanz.

Insbesondere für die Statik und Stabilität Ihrer Immobilie sollten Sie einen Experten
hinzuziehen, der Sie bei der Analyse mit professionellen Messgeräten unterstützt.
Denn als Immobilienbesitzer hat man nicht immer das nötige Fachwissen über Statik, Bausubstanzen oder die ursprünglich verwendeten Baustoffe. Besonders Bauelemente, die zur Stabilität des Gebäudes beitragen oder es vor Witterungseinflüssen schützen, sollten bei der Untersuchung sorgfältig geprüft werden. Erfahrungsgemäß sind es gerade diese Elemente, die eine Sanierung sinnvoll und wertvoll machen.

Gebäudeprogramm – was ist das?

Die Kosten für die Sanierung oder Modernisierung einer Immobilie können schnell ansteigen. Besonders wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz geplant sind, kann das Gebäudeprogramm mit speziellen Fördermitteln unterstützen. Vor allem bei der Wärmedämmung von Fassaden oder Dächern sowie bei der Installation erneuerbarer Energien können Immobilieneigentümer von Förderbeiträgen profitieren. Allerdings variieren die verfügbaren Maßnahmen und Zuschüsse je nach Bundesland.

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Von der guten Planung zur perfekten Umsetzung

Die Grundlagen sind gelegt, nun steht der nächste Schritt an: die Planung. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie Ärger und unerwartete Kosten während der Sanierung vermeiden. Achten Sie dabei besonders auf rechtliche und technische Aspekte, um unangenehme Überraschungen zu verhindern.

Vorstellungen und Rahmenbedingungen

Jede Immobilie ist einzigartig. Jede hat ihren eigenen Charme, Stil und individuelle Sanierungsmöglichkeiten. Es ist wichtig, sich klar darüber zu werden, wie Ihr Objekt in Zukunft genau aussehen soll. Je genauer Sie Ihre Vorstellungen ausarbeiten, desto besser wird das Endergebnis sein.

Allerdings besteht die Gefahr, sich in großen Träumen zu verlieren und dabei wesentliche Aspekte aus den Augen zu verlieren. Sowohl rechtliche Rahmenbedingungen als auch praktische Umsetzungsgrenzen können Ihre Pläne einschränken. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig darüber zu informieren, welche Maßnahmen bei Ihrer Immobilie möglich sind und welche Besonderheiten Sie berücksichtigen müssen.

Die Ziele

Wie soll Ihre zukünftige Immobilie ausgestattet sein? Bleiben die Räume in ihrer aktuellen Nutzung, oder sind Anpassungen erforderlich? Diese grundlegenden Fragen sollten Sie zuerst klären, um die Qualität Ihrer Immobilie langfristig zu sichern. Hier sind einige Richtwerte, in welchen Abständen Erneuerungen sinnvoll sind:

10–15 Jahre

  • Malerarbeiten(innen)
  • Tapeten
  • Teppiche
  • Küchenapparate
  • Sonnenstoren

15–25 Jahre

  • Malerarbeiten (außen)
  • Heizungen
  • Heizkörper
  • Boiler
  • Fassadenputz
  • Lamellenstoren
  • Kunststoff-Bodenbeläge

15–25 Jahre

  • Fassadenverkleidungen
  • Parkett
  • Flachdächer
  • Rollläden
  • Schließanlagen
  • Sanitärinstallationen

Auch wenn der Verkauf Ihrer Immobilie noch in ferner Zukunft liegt, sollten Sie bei der Sanierung die Wertsteigerung nicht außer Acht lassen. Jede Maßnahme, insbesondere im Bereich der energetischen Sanierung, erhöht den Wert Ihrer Immobilie und kann später beim Verkauf ein entscheidendes Argument für Interessenten sein. Es ist daher ratsam, vor Beginn der Sanierung mit einem Architekten oder Immobilienmakler zu sprechen, um aktuelle Trends zu erkennen und umfassend sowie zukunftsorientiert planen zu können.

Behörden, Baugesetze und Baubewilligung

Benötigt man eine Genehmigung, wenn man die Heizung austauscht oder die Fassade saniert?

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Viele Bau- und Umbaumaßnahmen, insbesondere solche, die die äußere Gestaltung des Gebäudes betreffen, können eine Genehmigung erfordern. Dies liegt daran, dass bei Bauprojekten diverse Vorschriften zum Brandschutz sowie zum Bau-, Umwelt- und Energierecht eingehalten werden müssen. Viele Menschen unterschätzen die Bedeutung von Baugenehmigungen – und die damit verbundene Komplexität von Bauvorschriften, Brandschutzauflagen, Abstandsregelungen und Gebäudehöhen. Im Zweifelsfall sollte man immer davon ausgehen, dass bauliche Veränderungen im Voraus beim zuständigen Bauamt oder bei der Gemeinde angezeigt oder genehmigt werden müssen.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies: Selbst
ein kleiner Anbau oder ein überdachter Wintergarten unterliegt in der Regel dem Baugenehmigungsverfahren. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von Faktoren wie der Größe, Höhe und eventuellen Überdachungen ab. Besonders wichtig ist eine ordnungsgemäße Baugenehmigung, wenn der Bau oder Anbau beheizt, dauerhaft genutzt oder bewohnt werden soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Arbeiten selbst durchführen oder einen Fachbetrieb beauftragen.

Wenn Sie also in Ihrer Freizeit gerne an Ihrem Eigenheim Veränderungen oder Renovierungen vornehmen, sollten Sie sich bewusst sein: „Do it yourself“ ist zwar beliebt, aber bevor Sie mit Hammer und Bohrmaschine loslegen, sollten Sie sich gründlich über das Thema Baugenehmigung informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Baubewilligung: Unzählige Vorschriften und Gesetze

Es gilt ebenfalls: Energetische Sanierungen an Gebäuden erfordern in nahezu allen Fällen eine Genehmigung. Wenn Sie also beispielsweise die Wärmedämmung verbessern oder eine Wärmepumpe installieren möchten, sollten Sie sich im Vorfeld an die Gemeinde oder die zuständige Behörde wenden. Dabei sind nicht nur Faktoren wie Ausnützungsziffern, Gebäudehöhen, Grenzabstände sowie Denkmal- oder Ortsbildschutz zu berücksichtigen, sondern auch vordefinierte Nutzungsarten. Zusätzlich spielen Umwelt- und Lärmschutzvorschriften sowie die Luftreinhalteverordnung für Heizungsanlagen eine Rolle.

Zudem sollten Sie davon ausgehen, dass größere Eingriffe und insbesondere Nutzungsänderungen behördlich geprüft und genehmigt werden müssen. Während beispielsweise der Umbau eines Badezimmers oder einer Küche in der Regel keine Genehmigung erfordert, wird eine Baugenehmigung notwendig, wenn Sie Grundrisse verändern, einen Nebenraum in einen beheizten Wohnraum umwandeln oder eine Wohnnutzung in eine gewerbliche Nutzung ändern möchten.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedliche Vorschriften und Rahmenbedingungen gelten. Dies gilt besonders für Standorte außerhalb der Bauzone: Da durch Bauten das Landschaftsbild oder die zulässige Nutzung beeinträchtigt sein könnten, sind außerhalb der Bauzone nicht einmal kleinere Bauvorhaben ohne Genehmigung möglich.

Je nach konkretem Fall und Projekt sind unterschiedliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Wenn der Bauherr plant, ein Objekt in einer Zone mit „Ortsbildschutz“ zu erweitern oder auszubauen, sind die Gestaltungsmöglichkeiten und mögliche Dachformen oft festgelegt. Bei älteren Gebäuden in Dorf- und Ortszentren oder historischen Vierteln gilt häufig der Grundsatz, dass keine Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild vorgenommen werden dürfen. Selbst der nachträgliche Einbau von Dachfenstern oder Gauben kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.

Als erster Schritt sollte daher geprüft werden, ob es sich bei dem Gebäude um ein schutzwürdiges Objekt handelt. Dabei sind verschiedene Kategorien zu beachten, die je nach Fall und je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich benannt werden (z. B. Inventar schützenswerter Bauten, inventarisierte Objekte, Denkmalobjekte etc.).

Wann sind keine Genehmigungsanträge erforderlich?

Ein erstes Fazit: Nur wenige bauliche Änderungen sind tatsächlich genehmigungsfrei. Hier eine Auswahl:

  • Offene, ungedeckte Gartensitzplätze benötigen im Gegensatz zu ausgebauten und überdachten Wintergärten keine Baugenehmigung.
  • Malerarbeiten und einfache Renovierungen im Inneren von Gebäuden, ebenso wie ein neuer Fassadenanstrich, solange die Farbgebung und das äußere Erscheinungsbild unverändert bleiben.
  • Brunnen, Teiche, künstlerische Plastiken oder ein Sandkasten im Garten sind in der Regel genehmigungsfrei.
  • Der Austausch von Fenstern ist in der Regel unproblematisch, sofern das äußere Erscheinungsbild unverändert bleibt und keine speziellen Vorschriften, wie etwa zum Denkmalschutz oder Lärmschutz, greifen.
  • Kleinere Zäune, Einfriedungen, Sichtschutzwände und Mauern, sofern sie eine bestimmte, im jeweiligen Bundesland festgelegte, Höhe nicht überschreiten, erfordern keine Genehmigung
  • Der normale Gebäudeunterhalt, wie Reparaturen, das Instandsetzen von Dachrinnen oder Dächern, Service und Wartung von Geräten und Anlagen sowie die Erneuerung von Oberflächen und Materialien, ist ebenfalls genehmigungsfrei.

Es ist jedoch immer ratsam, sich vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu informieren, um sicherzustellen, dass keine unerwarteten Auflagen oder Vorschriften bestehen

Bauabnahme: Den Umbau auf Herz und Nieren prüfen

Nach Abschluss des Umbaus ist es ratsam, die Arbeiten sorgfältig zu überprüfen. Gesetzlich und gemäß den Baunormen sind Unternehmer und Handwerker verpflichtet, für die einwandfreie Ausführung ihrer Arbeit einzustehen. Ob die Arbeiten tatsächlich korrekt und ohne Mängel durchgeführt wurden, zeigt sich bei der ordentlichen Bauabnahme.

Auch bei kleineren Reparaturen und Ausbesserungen ist es üblich, dass der Auftraggeber oder Eigentümer eine formelle Abnahme vornimmt. Dies gilt umso mehr bei größeren Sanierungen – sei es der Umbau von Küche oder Bad oder Arbeiten an Dach und Fassade.

Dieser Moment ist entscheidend, um das fertige Bauwerk genau unter die Lupe zu nehmen: Klemmt ein Fenster? Gibt es Kratzer im brandneuen Parkett? Funktionieren alle Geräte ordnungsgemäß? Wie bei der Übergabe einer Mietwohnung ist es üblich, ein schriftliches Protokoll zu erstellen, um etwaige Mängel festzuhalten.

Baumängel: Was steht im Gesetz?

Für Bauherren steht oft die Vorfreude auf das fertige Bauprojekt im Vordergrund. Dennoch gilt: Bevor die Arbeiten abgenommen werden, sollten diese gründlich überprüft werden, um sicherzustellen, dass alles einwandfrei ausgeführt wurde oder ob Nachbesserungen erforderlich sind. Denn nach deutschem Recht, insbesondere nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), gelten offensichtliche Mängel (sogenannte Sichtmängel) als akzeptiert, wenn sie bei der Bauabnahme nicht gerügt werden.

Es wird dringend empfohlen, Mängel schriftlich zu reklamieren. Diese Vorgehensweise ist aus Gründen der Klarheit und Beweissicherheit einer mündlichen Reklamation vorzuziehen. Je nach konkretem Fall und Verjährungsfrist muss nachgewiesen werden können, dass ein Mangel umgehend nach seiner Entdeckung gerügt wurde. Die Rechtsfolgen bei Mängeln können unterschiedlich ausfallen, aber in vielen Fällen verpflichtet sich der Unternehmer, die Mängel unentgeltlich zu beheben.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Sichtmängeln und verdeckten Mängeln: Sichtmängel sind solche, die bei einer normalen Prüfung sofort erkennbar sind, wie etwa sichtbare Risse in Wänden, im Putz oder in Holzelementen. Auch Türen oder Fenster, die nicht richtig schließen, fallen in diese Kategorie.

Verdeckte Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, können laut Gesetz noch bis zu fünf Jahre nach der Abnahme gerügt werden. Diese fünfjährige Gewährleistungsfrist gilt allerdings nur, wenn die verdeckten Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Für Haushalts- und Elektrogeräte, die nicht direkt zum Bau gehören, gilt gesetzlich eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Eine besondere Regelung greift bei absichtlich verschwiegenen Mängeln: Diese können bis zu zehn Jahre nach der Abnahme beanstandet werden.

Es ist daher entscheidend, dass Bauherren bei der Abnahme sorgfältig vorgehen und sich ihrer Rechte bewusst sind, um späteren Problemen vorzubeugen.

Der Profi-Tipp:

Bei vielen Umbauarbeiten stoßen Privatpersonen schnell an ihre Grenzen. Wer kennt schon genau die Qualitätsstandards, die man von einem Tapezierer, Maler oder Bodenleger erwarten sollte? Welche technischen Standards oder sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ müssen eingehalten werden?

Und wer kann beurteilen, ob die heute oft komplexen Haustechnik-, Heizungs- und Elektroinstallationen professionell und ohne Mängel ausgeführt wurden?Nehmen wir als Beispiel den Umbau von Bad und Küche: Offensichtliche Mängel an Geräten, Arbeitsflächen oder Küchenmöbeln fallen den meisten Laien schnell auf. Doch ob auch alle Anschlüsse und Leitungen einwandfrei funktionieren, lässt sich oft nicht ohne weiteres erkennen. Bei größeren Arbeiten am Dach, an der Fassade oder an der Heizung ist oft das geschulte Auge eines Experten erforderlich.

Selbst erfahrene Bauherren profitieren davon, sich bei der Bauabnahme von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem erfahrenen Architekten unterstützen zu lassen. Deren Fachwissen und Erfahrung stärken die Position des Auftraggebers erheblich und die Kosten bleiben überschaubar. Ein unabhängiger Architekt oder Bausachverständiger berechnet für eine Bauabnahme in der Regel ein Honorar von etwa 500 bis 1500 Euro. Mit professioneller Beratung bei der Bauabnahme sind Sie auf der sicheren Seite und können sich umso mehr über den erfolgreichen Abschluss der Sanierung freuen.

Diese Unterstützung sorgt dafür, dass die Umbauten nach den gesetzlichen Vorgaben und den „anerkannten Regeln der Technik“ ausgeführt werden und hilft Ihnen, etwaige Mängel rechtzeitig zu erkennen und beheben zu lassen.

Bauabnahme: Tipps für die Praxis

1. Vorab-Kontrolle:

Besuchen Sie die Baustelle bereits vor der Fertigstellung, um sicherzustellen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und termingerecht durchgeführt werden. Eine regelmäßige Kontrolle während der Bauphase kann spätere Überraschungen vermeiden.

2. Übergabe:

Überprüfen Sie das fertige Werk bei guten Lichtverhältnissen und
erst nach einer gründlichen Baureinigung. So erkennen Sie Mängel besser, die
ansonsten übersehen werden könnten.

3. Zeitfaktor:

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Bauabnahme! Zwar müssen Sie nicht jede kleinste Fuge überprüfen, aber planen Sie zwei bis drei Stunden für eine gründliche Abnahme ein.

4. Sonderwünsche:

Stellen Sie sicher, dass alle Details den Bauplänen und
Ihren individuellen Sonderwünschen entsprechen. Abweichungen sollten direkt
angesprochen und geklärt werden.

5. Innen- und Außenbereich:

Überprüfen Sie nicht nur die offensichtlichen Aspekte, sondern auch die technischen Installationen wie Haushaltsgeräte, Elektroanschlüsse, Verkabelungen, Rollläden, Fenster, Türen, Steckdosen, Schlösser und Lüftungen. Achten Sie darauf, dass alles einwandfrei funktioniert.

6. Schriftliche Mängelrüge:

Sollten Mängel auftreten, dokumentieren Sie diese immer schriftlich und reklamieren Sie sie umgehend (entweder im Abnahmeprotokoll oder per Einschreiben). Setzen Sie dem Handwerker oder Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.

7. Zwei-Jahres-Abnahme:

Vereinbaren Sie etwa 1¾ Jahre nach der Übergabe einen Termin für die 2-Jahres-Abnahme, um sicherzustellen, dass eventuelle Reparaturen und Folgeschäden rechtzeitig erkannt und behoben werden, bevor die Gewährleistungsfrist endet

Diese Tipps helfen Ihnen, die Bauabnahme in Deutschland sicher und erfolgreich durchzuführen und gewährleisten, dass Sie langfristig Freude an Ihrer Immobilie haben.

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Was ist das VOB/B?

Wenn Sie in Deutschland einen Maler oder Küchenbauer beauftragen, schließen Sie mit diesem einen Werkvertrag ab. Dieser Vertrag kann auch ohne schriftliche Form zustande kommen – beispielsweise, wenn ein Eigentümer ein Angebot für Malerarbeiten erhält und den Handwerker anschließend mündlich beauftragt. In Deutschland wird der Werkvertrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

In der Baubranche begegnet man jedoch häufig dem Begriff der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B). Aber was bedeutet das genau? Die VOB/B enthält detailliertere Regelungen, die für private Auftraggeber von Vorteil sein können, wenn sie Bestandteil des Vertrags wird.

Ein Beispiel: Nach dem BGB muss der Bauherr nachweisen, dass ein Mangel am Werk vorliegt. Wenn jedoch die VOB/B vereinbart wird, kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Auftragnehmer nachweisen, dass kein Mangel besteht und die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Außerdem ändert sich durch die VOB/B die Rüge und Gewährleistungsfrist zugunsten des Bauherrn. Während die Gewährleistungsfrist auch bei der VOB/B in der Regel bei fünf Jahren liegt, können Mängel in den ersten zwei Jahren jederzeit gerügt werden, ohne dass der Bauherr sofort nach deren Entdeckung tätig werden muss.

Auch bei Verträgen nach VOB/B wird nach Fertigstellung der Arbeiten eine förmliche Abnahme durchgeführt, bei der der Bauherr Mängel rügen kann. Der Vorteil: Mängel, die erst später auffallen, müssen nicht sofort beanstandet werden, sondern können gesammelt bei einer späteren Abnahme gemeldet werden. Viele unabhängige Experten empfehlen privaten Bauherren, die VOB/B in den Vertrag aufzunehmen – unabhängig davon, ob es sich um einen einfachen Handwerkerauftrag oder ein größeres Bauvorhaben handelt.

Die VOB/B bietet somit einen erweiterten Schutz für Bauherren und schafft klare Regeln im Umgang mit Mängeln und Gewährleistungen.

Umbau finanzieren: Wann gewährt die Bank einen Kredit?

Renovierungen und Sanierungen können schnell kostspielig werden. In der Regel ist dafür eine ausgewogene Kombination aus eigenen Ersparnissen und Bankkrediten notwendig. Dabei sollten sowohl die Finanzierung als auch die Kreditbeschaffung ebenso sorgfältig geplant werden wie die eigentlichen Umbauarbeiten. Wenn es um die Sanierung des Eigenheims geht, denken die meisten Menschen schon lange im Voraus an die neue Küche oder den Ausbau des Dachgeschosses. Sie freuen sich auf die verbesserte Lebensqualität und, je nach Projekt, auf zusätzlichen Wohnraum.

Doch selbst ein mittleres Vorhaben, wie die Sanierung einer Küche in Kombination mit Malerarbeiten, einer Grundrissanpassung und einem neuen Wintergarten, kann schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. Noch teurer wird es, wenn umfangreiche Arbeiten am Dach oder an der Fassade erforderlich sind oder die alte Heizanlage ersetzt werden muss.

Solche Kosten übersteigen oft die finanziellen Möglichkeiten vieler Eigentümer. Glücklicherweise lassen sich viele Renovierungen durch eine Hypothek der Bank finanzieren. Besonders dann, wenn der Eigentümer bereits einen Teil der bestehenden Hypothek getilgt hat oder der Wert der Immobilie gestiegen ist, bietet sich oft zusätzlicher finanzieller Spielraum. Viele Banken bieten hierfür spezielle Finanzierungsprodukte an, wie zum Beispiel Renovierungskredite oder Baufinanzierungen, die speziell auf Sanierungsmaßnahmen ausgelegt sind

Geld von der Bank

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Bankfinanzierung in Deutschland möglich? Die Gesamtsumme des Darlehens – nach Abschluss des Umbaus – muss den gängigen „goldenen Regeln“ im Hypothekargeschäft entsprechen. Konkret bedeutet dies, dass die Beleihungsgrenze, also die Hypothek, 80 Prozent des aktuellen Verkehrswertes der Immobilie nicht überschreiten darf. Dabei sind jedoch nicht die tatsächlichen Umbaukosten ausschlaggebend, sondern der Schätzwert, den die Bank festlegt. Wenn der Umbau hauptsächlich aus normalem Gebäudeunterhalt besteht oder als „Liebhaberei“ betrachtet wird, liegt der Schätzwert der Bank häufig unter den Erwartungen der Eigentümer.

Zudem muss sichergestellt sein, dass die Gesamthöhe des Kredits finanziell tragbar ist. Die jährlichen Kosten für Zinsen (oft mit einem Zinssatz von fünf Prozent kalkuliert), Tilgung und laufende Nebenkosten dürfen maximal ein Drittel des verfügbaren Bruttoeinkommens ausmachen.

Im Rahmen der Eigenheimförderung können Sanierungen teilweise auch mit Vorsorgegeldern finanziert werden, beispielsweise durch das Guthaben aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) oder aus privaten Rentenversicherungen. Wenden Sie sich dafür am besten direkt an Ihren Anbieter der Altersvorsorge. Voraussetzung ist insbesondere, dass es sich um selbst genutztes Wohneigentum handelt (Ferienimmobilien sind in der Regel ausgeschlossen). Bei betrieblichen Altersvorsorgen gilt häufig ein Mindestbetrag für den Bezug. Da es sich um Vorsorgeguthaben handelt, sind meist weitere Einschränkungen zu berücksichtigen.

Grundsätzlich können verschiedene Umbaumaßnahmen finanziert werden, wie zum Beispiel ein Dachausbau, eine Küchensanierung oder der Ersatz der Heizung. Für den laufenden Unterhalt, Reparaturen und ähnliche Maßnahmen ist dieser Weg jedoch ungeeignet. Es ist wichtig, stets ausreichend Rücklagen verfügbar zu haben, um die Nebenkosten und den Gebäudeunterhalt eigenständig sicherzustellen. Ebenso sind reine Luxusprojekte, wie der Bau eines Swimmingpools, nicht mit Vorsorgeguthaben finanzierbar.

Bau- und Umbauversicherung

Bei größeren Renovierungen sollten Bauherren in Deutschland folgende drei Versicherungen in Betracht ziehen und abschließen:

  • Bauleistungsversicherung: Diese Versicherung schützt während der Bau- und Umbauphase vor unvorhersehbaren Schäden wie Sturm, Feuer, Überschwemmungen oder Vandalismus. Sie ist vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung für Bauprojekte.
  • Bauwesensversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden am Gebäude ab, die durch Unfälle, Diebstahl oder ähnliche Ereignisse entstehen. Sie entspricht einer umfassenden Schadensversicherung für Bauvorhaben.
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Dritten entstehen, beispielsweise durch Bauarbeiten verursachte Schäden bei Nachbarn oder Passanten.

Es ist ratsam, gemeinsam mit Ihren Baupartnern oder Ihrem Architekten zu besprechen, welche Risiken abgedeckt werden sollten und was gegebenenfalls separat versichert werden muss. Achten Sie auch darauf, dass Ihre Baupartner und Handwerker über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen.

Die meisten Menschen sind mit der Gebäudeversicherung vertraut, die in Deutschland Schäden an fertiggestellten Gebäuden durch Brand, Sturm, Blitz und andere Naturereignisse abdeckt. Für Gebäude, die sich noch im Bau oder in der Umbauphase befinden, gilt diese jedoch nicht. Das Pendant während der Bau- und Umbauphase ist die Bauleistungsversicherung. Diese greift beispielsweise, wenn ein Sturm das Dach beschädigt oder ein technisches Gerät auf der Baustelle einen Brand verursacht.

Es empfiehlt sich, bei Ihrer Gebäudeversicherung nachzufragen, wie der Übergang von

der bestehenden Gebäudeversicherung zur Bauleistungsversicherung während der Umbauphase geregelt werden kann. Oft besteht die Möglichkeit, den zu renovierenden Teil des Gebäudes separat zu versichern oder die bestehende Versicherung vorübergehend auf die Bauphase anzupassen.

Fazit

Die Sanierung einer Immobilie kann eine komplexe Herausforderung darstellen. Es gibt zahlreiche Faktoren, die berücksichtigt werden müssen: die Kosten, die Auswahl geeigneter Materialien und die Suche nach zuverlässigen Handwerkern für den Umbau.

Dieser Ratgeber soll Ihnen bei diesen wichtigen Entscheidungen helfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Thema Immobiliensanierung in Deutschland effizient und zielgerichtet angehen können.

Neben den rechtlichen Anforderungen ist es entscheidend, eine realistische Einschätzung Ihrer Immobilie vorzunehmen und verschiedene Sanierungsszenarien sowie deren Kosten zu analysieren. Als erfahrene Immobilienexperten stehen wir Ihnen dabei als verlässlicher Partner zur Seite.

Was bedeutet es, eine Bestandsimmobilie in Deutschland zu sanieren? Ist ein Anbau sinnvoll, oder könnte ein teilweiser Rückbau eine bessere Option sein? Welche spezifischen Ausstattungsmerkmale soll Ihre Immobilie zukünftig haben?

In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Beispiele und Anleitungen für den Sanierungsprozess sowie für die vorausgehende Planung der Baumaßnahmen.

Als Immobilienmakler mit umfangreicher Praxiserfahrung zeigen wir Ihnen, worauf es ankommt. Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen wertvolle Tipps zu geben. Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Detailplanung und erklären Ihnen alle relevanten Aspekte, die bei einer Immobiliensanierung in Deutschland zu beachten sind.

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Fragen & Antworten

Welche Gründe sprechen für eine Sanierung einer Immobilie?

Sanierungsmaßnahmen können den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern, den Energieverbrauch senken und Betriebskosten reduzieren. Besonders ältere Gebäude, leerstehende Objekte oder Immobilien mit speziellen architektonischen Merkmalen gewinnen durch gezielte Modernisierungen an Attraktivität.

Wie bereite ich die Sanierung meiner Immobilie optimal vor?

Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend:
• Erstellen Sie einen aktuellen Gebäudeplan, um Raumaufteilung und bauliche Details zu dokumentieren.
• Führen Sie eine gründliche Analyse der Bausubstanz durch, um etwaige Schwachstellen zu identifizieren.
• Definieren Sie klare Vorstellungen, Ziele und Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung.

Was beinhaltet die Analyse der Bausubstanz?

Bei der Zustandsanalyse geht es darum, die Stabilität und Qualität der tragenden Bauelemente zu prüfen. Hierzu zählen Statik, verwendete Baustoffe und der Zustand von Dächern, Fassaden und Fundamenten. Expertenunterstützung ist empfehlenswert, um versteckte Mängel frühzeitig zu erkennen.

Welche energetischen Möglichkeiten kann ich bei einer Sanierung nutzen?

Verbesserungen im Bereich der Energieeffizienz sind zentral:
• Optimierung der Wärmedämmung an Fassaden und Dächern
• Austausch alter Heizungsanlagen gegen moderne, energieeffiziente Systeme
• Einsatz erneuerbarer Energien, etwa durch Wärmepumpen oder Solaranlagen
Ein detaillierter Energieausweis hilft, den aktuellen Verbrauch zu ermitteln und sinnvolle Maßnahmen abzuleiten.

Wann benötige ich eine Baugenehmigung für Sanierungsmaßnahmen?

Viele bauliche Veränderungen – insbesondere an der äußeren Erscheinung, wie Fassadensanierungen oder Anbauten – unterliegen in Deutschland strengen Genehmigungsvorschriften. Kleinere Maßnahmen, wie Malerarbeiten oder der Austausch von Fenstern, sind oft genehmigungsfrei, sofern das äußere Erscheinungsbild weitgehend unverändert bleibt. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist ratsam.

Wie funktioniert die Bauabnahme und was muss ich beachten?

Die Bauabnahme ist der finale Schritt, bei dem überprüft wird, ob alle Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Wichtige Tipps:
• Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und führen Sie die Abnahme bei guten Lichtverhältnissen durch.
• Dokumentieren Sie sichtbare Mängel schriftlich und setzen Sie Handwerkern eine Frist zur Nachbesserung.
• Nutzen Sie ggf. die Unterstützung eines unabhängigen Bausachverständigen.

Wie finanziere ich die Sanierung einer Immobilie?

Sanierungsprojekte können hohe Kosten verursachen. Neben eigenen Ersparnissen sind oft Bankkredite notwendig – beispielsweise über Renovierungskredite oder spezielle Baufinanzierungen. Banken orientieren sich hierbei am Verkehrswert der Immobilie und an der finanziellen Tragbarkeit der Kreditsumme. Eine realistische Kostenschätzung ist daher unerlässlich.

Welche Versicherungen sind bei einer Sanierung wichtig?

Während der Bau- und Umbauphase sollten Sie auf spezielle Versicherungen achten:
• Bauleistungsversicherung – schützt vor unvorhersehbaren Schäden während der Bauphase.
• Bauwesens- und Bauherren-Haftpflichtversicherung – sichern Sie sich gegen Schäden ab, die Dritten entstehen könnten.
Diese Versicherungen helfen, finanzielle Risiken während des Sanierungsprozesses zu minimieren.