06.01.2023

Ölheizung verboten – Ab 2026 gilt ein neues Gesetz

Dass der Betrieb einer Ölheizung nicht sonderlich umweltfreundlich und spätestens seit Beginn der Energiekrise auch sehr kostenintensiv ist, ist mittlerweile gemeinhin bekannt. Dies wird nun ab 2026 von einer neuen gesetzlichen Regelung unterstrichen, mit der der Einbau von neuen Ölheizungen streng reguliert wird. Ab dem Jahreswechsel dürfen dann nur noch hybride Heizsysteme mit Öl verbaut werden, also solche, die gleichzeitig mit Öl und zu mindestens 65 % mit einem erneuerbaren Energieträger Wärme produzieren. 


Ziel der Bundesregierung mit diesen Maßnahmen ist es, Heizen umweltfreundlicher zu machen und den CO₂-Ausstoß deutschlandweit zu senken. Dass die Ölheizung verboten wird, liegt also nicht mehr in allzu weiter Ferne. Wir verraten Ihnen, was Sie zur Austauschpflicht wissen müssen und welche Vorteile das Ersetzen  der Ölheizung auch vor dem Stichtag haben kann.

Themen im Überblick:

Ölheizung austauschpflichtig – Was man darüber wissen muss

Klar ist: Bis 2030 wird der größte Teil der alten, reinen Ölheizungen austauschpflichtig sein. Das hat mehrere Gründe, allen voran das Ziel des Gesetzgebers, Treibhausgase in großen Mengen einzusparen. So hilft das Ölheizung Ersetzen in jedem Fall und ganz grundsätzlich dabei, Energie zu sparen. Während alte, vor langer Zeit verbaute Ölkessel wenig effizient und mit viel Energieverlust arbeiten, sind neue, moderne Ölheizungen weitaus energiesparender und damit auch umweltfreundlicher. Insgesamt wird der Energieträger, also in diesem Fall das Öl, in modernen Heizungen ohne große Verluste in Wärme umgewandelt. Konkret bedeutet das: Lassen Sie eine neue Ölheizung verbauen und reduzieren Sie den Heizölbedarf im Vergleich zu Ihrem alten Modell bereits um rund 15 %. 


Dies wird damit getoppt, dass durch den Verbau von Hybridsystemen ab 2026 auch die erneuerbaren Energien immer öfter eingesetzt werden müssen, was sowohl dem Klimaaspekt als auch dem Heizölbedarf in die Karten spielt. Ist die Ölheizung also austauschpflichtig, trägt dieser Austausch in jedem Fall zu mehr Klimafreundlichkeit und stärkeren Energieeinsparungen bei – und letzten Endes so auch zu einer erhöhten Wirtschaftlichkeit Ihres Heizsystems.
Aber auch wirtschaftlich kann sich der Wechsel lohnen: Nicht nur die Energieersparnisse machen sich letzten Endes auch im Portemonnaie bemerkbar. Auch durch Förderungen lässt sich bares Geld sparen. Reine Ölheizungen werden bereits seit 2020 nicht mehr gefördert. Stattdessen gibt der Gesetzgeber auch hier die Marschrichtung vor, die klar in Richtung Hybridlösungen und erneuerbare Energien geht. 


Ist Ihre Ölheizung austauschpflichtig, kann es daher auch vor 2026 bereits lukrativ sein, über eine Kombination mit beispielsweise einer Fotovoltaikanlage oder einer Wärmepumpe nachzudenken, da diese entsprechend hoch bezuschusst werden. Beim Austausch von alten Ölheizungen bezuschusst die BAFA das Vorhaben mit einer Austauschprämie in Höhe von 10 %. Beim Wechsel auf ein Heizsystem mit vollständig erneuerbaren Energien gibt es Förderungen in Höhe von 45 % der Investitionskosten sowie beim Wechsel auf eine Hybridlösung mit bis zu 40 % der Investitionskosten.


Hinzu kommt in den nächsten Jahren neben den Zuschüssen ebenfalls die steigende CO₂-Bepreisung, die das Betreiben einer alten Ölheizung zunehmend unwirtschaftlicher macht. Spätestens jedoch dann, wenn auf Ihr Heizsystem das Ölheizungsverbot 2030 zutrifft, müssen Sie über einen Wechsel nachdenken. 
Austauschpflichtig ist Ihre Ölheizung bereits ab 2023 dann, wenn diese „zu alt“ ist und mit einem Konstanttemperaturkessel arbeitet. Zu alt bedeutet in diesem Kontext, dass die Ölheizung seit über 30 Jahren in Betrieb ist. Grund hierfür sind die hohen Kohlendioxid-Emissionen der alten Geräte, die das Klima deutlich mehr belasten als die Emissionen neuerer Geräte: Sowohl neue Ölheizsysteme als vor allem auch Gasheizungen produzieren im Vergleich deutlich weniger CO₂. Hinzu kommt das Heizöl als fossiler Energieträger, der nicht erneuerbar ist und damit nur begrenzt zur Verfügung steht.

Fazit – Ölheizung verboten:

Die Ölheizung zu ersetzen ist nicht nur eine Pflicht, die vom Gesetzgeber auferlegt wurde. Letzten Endes macht es in vielen Fällen Sinn, alte Ölheizungen durch neuere Lösungen ersetzen zu lassen, da dies sowohl klimatechnisch als auch wirtschaftlich deutliche Vorzüge hat. Sollte der Wechsel bei Ihnen also schon vor 2026 anstehen, sollten Sie durchaus über alternative und hybride Heizsysteme nachdenken – ein frühzeitiger Wechsel, noch bevor Ihre Ölheizung verboten wird, kann sich lohnen.


Gleichzeitig ist aber auch klar: Ein generelles Ölheizungsverbot 2030 für eine bestehende Ölheizung ist noch nicht akut, denn die neuen Regelungen betreffen zunächst nur den Einbau von Neugeräten. Ebenso wird der Einsatz einer reinen Ölheizung auch dann weiterhin erlaubt sein, wenn die Umstände der Immobilie und die vorhandene Infrastruktur keine andere, klimafreundlichere Heizalternative möglich machen.

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