14.12.2022

Ölheizung austauschen – Für wen gilt das?

Spätestens seit der Verabschiedung des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist klar: die Tage der Ölheizungen sind langsam, aber sicher gezählt. Gerade bei den aktuellen Energiepreisen denken viele Verbraucher auch aus Kostengründen darüber nach, die Ölheizung auszutauschen. Dabei sind einige Verbraucher seit der Gesetzesänderung sogar dazu gezwungen, über alternative Heizquellen nachzudenken: Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Ölheizungen mittel- bis langfristig ausgetauscht werden und nach und nach aus den Immobilien verschwinden sollen.
Beim Sorglosmakler arbeiten wir rund um die Themen Heizung und Sanitär eng mit unserem Partner DETA Heizung-Sanitär in Barleben bei Magdeburg zusammen. Gemeinsam mit dem Experten Denny Targé haben wir Ihnen wichtige Aspekte rund um das Thema Heizung zusammengefasst und geben zusätzlich Einblicke zur Austauschpflicht von Ölheizungen und mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen.

Ölheizung Austauschpflicht – Wann muss ich die Heizung erneuert haben?

Seit Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eines klar: alte Ölheizungen müssen ausgetauscht werden. Der § 72 „Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen“ sieht vor, dass sowohl alte Gas- als auch Ölheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, verpflichtend ausgetauscht werden müssen. Entscheidend für die Altersangabe ist dabei das Datum der Inbetriebnahme. Betroffen von der Austauschpflicht sind Heizungen mit einem Konstanttemperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW – Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen müssen weiterhin nicht ausgetauscht werden.
Gleichzeitig gibt es einige weitere Ausnahmen, die das Gebäudeenergiegesetz bei der Austauschpflicht von Ölheizungen vorsieht. So bleibt Ihnen ebenfalls der Wechsel von reinen Warmwasserbereitungsanlagen erspart: Dient diese – wie der Name schon sagt – ausschließlich der Bereitung von Warmwasser, darf sie auch weiterhin uneingeschränkt betrieben werden.
Ebenso profitieren langjährige Eigenheimbesitzer von Ausnahmen im Gesetz: Eigentümer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen selbst bewohnen und dies spätestens seit dem 1. Februar 2002 tun, sind ebenfalls von der Austauschpflicht befreit. Gemäß § 73 GEG „Ausnahme“ dürfen Sie in diesen Fällen die vorhandene Öl- oder Gasheizung auch dann weiter nutzen, wenn diese älter als 30 Jahren ist.
Hintergrund der Austauschpflicht ist in erster Linie der Klimaschutz. Veraltete Ölheizungen heizen ineffizienter als neue Anlagen, da im Prozess vom Öl zur Wärme bei alten Anlagen deutliche Einbußen bei der Verarbeitung des Brennstoffs gemacht werden. Dies belastet das Klima vergleichsweise stark. Neuere Anlagen hingegen wandeln das Material mit weniger Einbußen in Wärme um – und schonen damit Ressourcen und Umwelt. Aus diesem Grund sieht auch die Zukunft von Ölheizungen zunehmend schlechter aus: Der Gesetzgeber plant schon jetzt, die Austauschpflicht auszuweiten und Ölheizungen in wenigen Jahren nicht mehr neu einbauen zu lassen, sodass diese perspektivisch vom Markt verschwinden könnten.
Ist Ihre Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen, sollten Sie sich zeitnah mit neueren oder alternativen Heizquellen beschäftigen: Das GEG sieht vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Übergang der Immobilie in Ihr Eigentum, alte, von der Ölheizung Austauschpflicht betroffene Heizungen erneuert werden müssen.

Wir beraten Sie gerne zu ihrer Immobilie

Ölheizung austauschen Kosten – Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Vorab sollten Sie sich im Klaren sein, dass der Austausch einer Ölheizung komplex und aufwendig ist und daher nur von Fachpersonal ausgeführt werden sollte. Zusätzlich hängen beim Austauschen von Ölheizungen die Kosten selbstverständlich unmittelbar mit Ihrem gewählten künftigen Heizsystem und den gegebenenfalls noch nötigen Umbauarbeiten zusammen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Standort gleichermaßen für alternative Heizsysteme geeignet ist: In der Vergangenheit haben Ölheizungen vor allem in ländlichen Gebieten stark an Beliebtheit gewonnen, da sie für die vorhandenen Strukturen einerseits geeignet und andererseits bezahlbar waren. Der Umstieg auf andere Heizsysteme kann daher speziell in diesen Lagen kostspieliger sein, als es in städtischen Lagen der Fall wäre. Trotz der Bestrebungen des Gesetzgebers, den Einbau neuer Ölheizungen gänzlich zu verbieten, kann aber weiterhin mit Ausnahmen gerechnet werden: Hybridlösungen aus verschiedenen Heizsystemen sind in einigen Gebieten eine realistische Option, die Austauschpflicht zu umgehen und damit ein kostengünstigeres Heizsystem zu realisieren.
In Abhängigkeit von diesen regionalen und Heizsystem abhängigen Gegebenheiten beginnen die Preise für den Austausch Ihrer Ölheizung erfahrungsgemäß bei 25.000 €, einschließlich der Entsorgung des alten Öltanks. Fällt die Entscheidung auf eine klimafreundlichere Option, lassen sich hierbei jedoch oftmals Zuschüsse vom Bund einfahren.

Ölheizung austauschen gegen was?

Ist einmal klar, dass Sie Ihre alte Ölheizung austauschen müssen, stellt sich direkt im Anschluss die Frage: Ölheizung austauschen gegen was? Gerade in der aktuellen Energiekrise sind alternative Energiequellen immer wieder in der Diskussion.
Dabei hängt es in erster Linie vom aktuellen energetischen Zustand der Immobilie ab, welche Heizoption die richtige ist. Eine Gastherme mit Flüssiggas kann ebenso in Frage kommen wie eine Wärmepumpe. Fällt die Entscheidung auf eine Pelletheizung, kann beispielsweise der ehemalige Öltankraum als Vorratsraum für die Pellets genutzt werden. Vorab ist es daher sinnvoll, sich mit einem Experten auszutauschen und die Möglichkeiten in der konkreten Immobilie abzustimmen. Unser Partner DETA Heizung-Sanitär ist hierfür gerne Ihr Ansprechpartner bei Fragen:

DETA Heizung-Sanitär
Lindenallee 14
39179 Barleben
fon: +49 (39203) 88 38-63
fax: +49 (39203) 88 38-62
email: info@deta-magdeburg.de
online: www.deta-magdeburg.de

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