09.12.2022

Kann ein Ehepartner allein ein Haus kaufen?

Eine Zeit lang war heiraten „out“: Von 1991 bis 2007 ging die Zahl der Eheschließungen in Deutschland immer weiter zurück. Mittlerweile steigen die Zahlen aber wieder an – auch, weil seit 2017 immer öfter gleichgeschlechtliche Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften geschlossen werden. Während dieser Entwicklung der vergangenen 30 Jahre hat sich auch an den Beziehungen einiges geändert: Das Leben, auch von den einzelnen Ehepartnern, wurde individueller und oftmals unabhängiger. Nicht zuletzt deshalb stellen sich heute einige die Frage: Kann ein Ehepartner allein ein Haus kaufen? Wir haben die Vor- und Nachteile für Sie abgewogen und verraten Ihnen, worauf Sie bei Ihren Überlegungen achten sollten.

Haus kaufen ohne den Ehepartner – Wann macht das Sinn?

Oftmals bedeutet ein Hauskauf ohne den Ehepartner, dass entweder der Ehemann oder die Ehefrau nicht im Grundbuch steht, was auch Nachteile haben kann. Es gibt jedoch durchaus Szenarios, in denen ein Hauskauf ohne den Ehepartner Sinn macht.
Gerade dann, wenn ein Ehepartner ein deutlich höheres Einkommen hat und somit die Finanzierung zum überwiegenden Teil alleine leistet, kann der Verzicht auf die Eintragung des anderen ins Grundbuch Vorteile haben: Bei den meisten Ehen handelt es sich um eine Zugewinngemeinschaft. Dabei bringt jeder Partner persönliches Eigentum in die Ehe mit ein – die Dinge, die vor der Eheschließung erworben wurden. All das, was nach der Eheschließung erworben wird, wird bei einer Trennung im Zugewinnausgleich berücksichtigt und damit finanziell entschädigt – natürlich nur bei dem Partner, der das erworbene Objekt nicht nach der Trennung behält. Ziel dieses Zugewinnausgleichs ist es, das bestehe Vermögen, das auch durch Immobilien zustande kommt, fair zwischen beiden Parteien aufzuteilen. Somit profitiert der andere Ehepartner ebenfalls vom Kauf einer Immobilie, da dies im Falle einer Trennung berücksichtigt werden würde – auch dann, wenn während der Ehe die finanzielle Belastung durch die Begleichung des Bankenkredits oder ähnlichem alleine beim anderen Partner lag.
Zudem ist der Ehepartner, der nicht im Grundbuch steht, von den Steuern und Abgaben sowie möglichen aufkommenden Unterhalts- und Instandhaltungskosten befreit. Hierfür ist dann der alleinige Eigentümer verantwortlich, wenngleich es vielleicht innerhalb der Ehe andere Absprachen und Regelungen gibt. Diese kämen nur dann rechtlich zum Zuge, wenn tatsächlich beide Partner im Grundbuch stehen.
Noch unverfänglicher ist Alleineigentum dann, wenn ein Ehevertrag vorliegt, der eine Gütertrennung vorsieht. In diesem Fall gibt es ohnehin kein gemeinsames Eigentum, sodass auch die Immobilie dann nur einem Ehepartner zugeschrieben werden kann. Rechte und Pflichten sind dann von Beginn an noch genauer geregelt und im Falle einer Trennung sind beide Ehepartner direkt im Klaren, ob und welcher Anteil an der Immobilie ihnen zusteht.

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Die Ehefrau nicht im Grundbuch – Hat das Nachteile? 

Stehen Ehemann oder Ehefrau nicht im Grundbuch, kann dies auch Nachteile haben. Letzten Endes gehört die Immobilie immer der Person, die im Grundbuch eingetragen ist. Beide Partner sind also nicht gleichberechtigt in Bezug auf die gemeinsam bewohnte Immobilie, da letzten Endes nur die Person, die im Grundbuch steht, rechtlich die Entscheidungshoheit hat.
Im Falle einer Trennung führt dieses Szenario in vielen Fällen zu einem großen Streitpunkt, denn in Bezug auf die Immobilie muss in der Regel eine von beiden Personen ausziehen – in diesem Fall stets die Person, die nicht im Grundbuch steht. Sind Kinder bei der Trennung im Spiel, kann gegebenenfalls ein Wohnrecht für die Ehefrau erwirkt werden. In der Praxis ist dies aber ebenfalls keine optimale Lösung, da so im schlechtesten Fall zwei zerstrittene Parteien unter einem Dach leben. Zudem kann die Person, die im Grundbuch steht, allein darüber entscheiden, was mit dem Haus passiert: Der Ehemann kann so beispielsweise den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie veranlassen, ohne eine Zustimmung einholen zu müssen. 
Die Entscheidungshoheit der Person, die im Grundbuch steht, gilt unabhängig davon, ob die Ehefrau vielleicht sogar finanziell am Eigentum beteiligt ist oder in anderer Weise Ausgleichszahlungen geleistet hat. Steht die Ehefrau nicht im Grundbuch, könnte ihr also im Trennungsfall ein erheblicher Schaden entstehen, einhergehend mit vielen (rechtlichen) Streitereien.
Andererseits kommt es durchaus vor, dass eine Immobilie vor einer Trennung noch nicht vollständig abbezahlt wurde, sodass weiterhin ein Finanzierungskredit bei der Bank besteht, der beglichen werden muss. Steht die Ehefrau nicht im Grundbuch und ist auch nicht Teil des Finanzierungsvertrags, kann dies wiederum für den Ehemann nachteilig sein: Da er rechtlich betrachtet in diesem Fall alleiniger Eigentümer ist, ist er vom Zeitpunkt der Trennung an – wenn nicht anders vereinbart – ebenfalls allein für die Tilgung des Kredits verantwortlich. Gerade dann, wenn der Kredit zuvor gemeinsam beglichen wurde und die Ehe im Streit auseinandergeht, kann dies für den Ehemann finanziellen Schaden bedeuten.

Wer erbt, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht?

Grundsätzlich lässt sich die Frage, wer erbt, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, leicht beantworten: Der Grundbucheintrag beeinflusst die Erbfrage nicht. 
Neben einem Viertel der Erbschaft erhält der Ehepartner ebenfalls ein Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich. Wenn es keine Kinder gibt, erhält der überlebende Ehepartner zusätzlich ein weiteres Viertel der Erbschaft – andernfalls handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, die ebenso wie bei Alleinerben dann im Grundbuch umgeschrieben werden muss.
Steht also nur ein Ehepartner im Grundbuch, erbt der andere Partner dennoch mindestens ein Viertel der Immobilie – je nach Vorhandensein von Kindern, Enkeln, Geschwistern oder Eltern sogar mehr. Was in diesem Zusammenhang jedoch bedacht werden muss: Auch Schulden werden auf diese Art und Weise vererbt, sodass der überlebende Ehepartner ebenfalls zu tilgende Kredite vererbt bekommen kann. Egal, ob also nur ein Ehepartner im Grundbuch steht oder nicht: Die Erbfrage bleibt davon unberührt.

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Quellen

https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Demografischer-Wandel/Hintergruende-Auswirkungen/demografie-ehen.html
https://www.finanztip.de/ehegattenerbrecht/

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