Was ist das digitale Online-Angebotsverfahren?
Sofern Sie eine Immobilie vermitteln möchten und der Vertrieb tadellos durchgeführt wurde, reihen sich häufig mehrere mögliche Käufer bei den Besichtigungen ein. Nur sind wirklich alle solvent und ernsthaft? Wer darf der neue Eigentümer Ihrer Immobilie werden?
Ein Gedankenspiel: Aus 20 mittels Finanzierungsbestätigung und 360° Rundgang vorqualifizierten Interessenten ergeben sich häufig 5 oder mehr Käufer. Können wir transparent dem Einen die Möglichkeit für eine seriöse Angebotsabgabe gewährleisten?
Die gelebte Realität
Aktuell geschieht dies über das Formular „Kauf- und Reservierungsvereinbarung“ – hier trägt der Käufer seine Daten und preislichen Vorstellungen ein. Sofern der Verkäufer mit dem Angebot zufrieden ist, tut er es dem Käufer gleich. Anschließend bildet dieses Formular die Grundlage für den Kaufvertragsentwurf.
Die gelebte Realität zeigt, dass mehrere Kauf- und Reservierungsvereinbarungen mit gleichen preislichen Vorstellungen zu auch oft gleichen Zeitpunkten eingehen – direkt nach der Besichtigung.
Die Schwachpunkte sind eindeutig: Der potenzielle Käufer füllt dieses Formular vorschnell und unüberlegt aus, konnte weder ein paar Nächte darüber schlafen, noch ein weiteres Mal mit seiner Bank reden oder eine Zweitbesichtigung absolvieren.
Außerdem stellt sich die Frage: Wer zuerst kommt mahlt zuerst oder das maximale Angebot bekommt den Zuschlag?
Vorteile des digitalen Online-Angebotsverfahren
Das digitale Online-Angebotsverfahren löst genau diese Probleme. Die vorqualifizierten Interessenten werden nach der Besichtigung von Ihrem Sorglosmakler per E-Mail und SMS zu den Angebotsverfahren eingeladen.
Nun haben die potentiellen Käufer 14 Tage Zeit, ein Foto ihres Personalausweises hochzuladen, alle Unterlagen nochmals einzusehen und eine oder mehrere Kauf- und Reservierungsvereinbarungen abzugeben. Dabei können sie völlig anonym und einfach strukturiert den vollständigen Angebotsverlauf einsehen sowie natürlich beeinflussen.
Weiterhin werden die Interessenten über jegliche Veränderungen benachrichtigt, welche selbstverständlich den Verkäufern ebenso mitgeteilt werden.
Dem Eigentümer steht es im Anschluss der 14-tägigen Angebotsfrist vollständig frei, wer der neue Eigentümer seiner Immobilie werden darf. Denn der Verlauf zeigt eindeutig die Chronologie und auch die Höhe aller Angebote.
Fazit
Nüchtern betrachtet sorgt das digitale online Angebotsverfahren für den transparenten und seriösen Ablauf der Abgabe von Kauf- und Reservierungsvereinbarungen. Was früher am Telefon bei vielen Gesprächen stattfand und für viel Unmut sorgte, ist heute transparent einseh- und nachvollziehbar geworden. Ein klarer Mehrwert für Verkäufer und Käufer.
Ihr Immobilienmakler