Das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt und doch hat sich schon vieles getan: Gerade in Sachen Immobilien News bringt 2023 zahlreiche Veränderungen und Deadlines mit sich. Aufgrund von hohen Energiepreisen und Finanzierungszinsen sowie der allgegenwärtigen Krise seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat auch die Gesetzgebung an einigen Stellschrauben gedreht, um die Verbraucher und die Wirtschaft in diesen Zeiten zu stabilisieren.
Dies wird sich letzten Endes auch auf das Immobilienkaufverhalten auswirken, was wiederum die am Markt aufgerufenen Preise beeinflussen kann. Die gute Nachricht: einige Gesetze bringen sowohl Entlastungen für Mieter als auch für Vermieter mit sich. Als Kaufinteressent, Eigentümer oder Mieter gilt es daher nun genau hinzuschauen: Welche Immobilienneuigkeiten bringt 2023 für meinen konkreten Fall? Welche Deadlines muss ich einhalten und was sollte ich in diesem Jahr beachten? Welche Mehrkosten können mir entstehen und an welcher Stelle kann ich einsparen? Die wichtigsten Informationen finden Sie wie immer bei uns zusammengefasst und auf den Punkt gebracht.
Themen im Überblick:
- Immobilien News: Was passiert mit dem Immobilienmarkt 2023?
- Grundsteuererklärung – Abgabefrist 31.01.2023
- AfA wird 2023 erhöht
- Energiepreise Entlastung auf zwei Wegen
- Jahressteuergesetz: Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen
- Vermieter müssen CO₂-Steuer ab 2023 anteilig zahlen
Immobilien News: Was passiert mit dem Immobilienmarkt 2023?
Steigende Energiepreise und Inflation – wer sich in diesem Jahr mit dem Thema Immobilien 2023 beschäftigt, bekommt nicht nur positive Nachrichten zu lesen. Der Bankenverband plant mit weiter steigenden Zinsen, die auf der anderen Seite einen leichten Rückgang der Immobilienpreise bedeuten kann. Dennoch: Experten erwarten, dass der Immobilien-Boom auch weiterhin zu einem großen Teil anhält. Mehr zur Immobilienpreise Prognose 2023 lesen Sie im Ratgeber zum Thema „Was passiert mit dem Immobilienmarkt 2023?“
Grundsteuererklärung – Abgabefrist 31.01.2023
Dank Grundsteuerreform sind Immobilien- bzw. Grundstückseigentümer in diesem Jahr verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Dabei liegt die bereits verlängerte Deadline nun im Januar – ohne Hoffnung auf eine erneute Verlängerung. Daher heißt es schnell sein: Wer als Eigentümer keine Grundsteuererklärung abgibt, muss mit Sanktionen, unter anderem durch hohe Geldstrafen, rechnen. Aber: die Grundsteuererklärung kann von Eigentümern selbstständig online abgegeben werden und es gibt viele Hilfestellungen. Wer Fehler vermeidet, kann unter Umständen künftig sogar Geld einsparen. Mehr hierzu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Grundsteuererklärung“.
AfA wird 2023 erhöht
Bereits in der Vergangenheit haben wir die AfA, kurz für „Absetzung für Abnutzung“, mit ihren Vor- und Nachteilen für Immobilieneigentümer ausführlicher erklärt. Mit dem neuen Jahr ändert sich nun auch der AfA-Satz: Ab dem 1. Januar 2023 gilt ein erhöhter AfA-Satz von drei Prozent. Mehr hierzu und was dies für Eigentümer bedeutet, erfahren Sie im Ratgeber AfA Erhöhung 2023.
Energiepreise: Entlastung auf zwei Wegen
Ab März 2023 gilt sie: die Gas- und Strompreisbremse. Dann winken für Privathaushalte, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen Entlastungen bei den Energiepreisen. Gleichzeitig lohnt sich Energiesparen weiterhin auch finanziell. Ebenso werden Verbraucher, die Ihre gestiegenen Energiekosten nicht direkt begleichen können, durch verpflichtende Ratenzahlungsmöglichkeiten unterstützt. Wie die Bremse auch Sie entlastet, lesen Sie im Ratgeber Energiepreise.
Jahressteuergesetz: Erbschaftssteuererhöhung durch die Hintertür
Ebenfalls ändert sich mit dem Jahreswechsel auch das Jahressteuergesetz. Demnach wird der Wert von vererbten Immobilien von jetzt an anders berechnet, was indirekt eine Erhöhung der Erbschaftssteuer mit sich bringt. Immobilien werden damit künftig als wertvoller bewertet, als es bisher der Fall war – mit einem Faktor, der bis zu dem 6-fachen des Ursprünglichen ansteigt. Dennoch gibt es einige Tricks und Kniffe, um hier Steuern zu sparen. Wie, das erfahren Sie in unserem Ratgeber Jahressteuergesetz.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen
Bereits im Juli 2022 ist das neue EEG, kurz für Erneuerbare-Energien-Gesetz, in Kraft getreten. Viele Änderungen gelten jedoch ab dem 1. Januar 2023. Seither profitieren Photovoltaik-Besitzer nicht nur von Vereinfachungen, sondern auch von Verbesserungen: Die Einspeisung von Energie wird wieder besser vergütet. Für Neu-Besitzer werden von nun an auch im Garten aufgestellte Solarmodule gefördert. Was Sie als Eigentümer wissen müssen, fassen wir Ihnen in unserem Ratgeber „Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ zusammen.
Vermieter müssen CO₂-Steuer ab 2023 anteilig zahlen
Bislang wurden in puncto CO₂-Steuer vor allem Mieter zur Tasche gebeten. Auch das ändert sich in 2023: Seit dem 1. Januar werden auch Vermieter an der CO₂-Steuer beteiligt. Herausgearbeitet wurde ein Stufenmodell, mit dem auf die hohen finanziellen Belastungen für Mieter reagiert wird. Was das für Sie als Eigentümer bedeutet, erfahren Sie im Ratgeber „CO₂-Steuer“.