13.10.2021

Der Teilverkauf: das neue Modell für mehr Bonität im Alter

Wer renoviert beim Auszug? In einem aktuellen Urteil hat der BGH dieses Dauerstreitthema geklärt: Demzufolge muss der Mieter die Malerarbeiten beim Auszug nicht übernehmen…

Der Teilverkauf: ein Modell in der Immobilienbranche, welches zunehmend interessanter zu werden scheint. Auf den ersten Blick scheint dies auch einfach zu funktionieren.

Wie funktioniert ein Teilverkauf?

Nehmen wir an, Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einem ermittelten Wert von 300.000,00 €, von dem Sie 20 % an einen Teilkäufer veräußern möchten. Dafür erhalten Sie gemäß der 20 % eine Zahlung in Höhe von 60.000,00 €. Für diese 20 % zahlen Sie ab diesem Moment dem neuen Teileigentümer ein „monatliches Nutzungsendgelt“ ähnlich einer Miete. Hierbei sollten Sie wissen: Dieses Entgelt in Form einer Miete ist vom verkauften Anteil und vom Wert der Immobilie abhängig. Je höher Anteil und Wert also ausfallen, desto höher fällt auch das monatliche Nutzungsentgelt für Sie aus.

Sollten Sie jetzt Modernisierungen durchführen oder Instandsetzungen vornehmen müssen, übernimmt der Teileigentümer 20 % der Kosten, richtig? Falsch! Die Kosten tragen weiterhin zu 100 % Sie, wobei allerdings der Teileigentümer von der Wertsteigerung der Immobilie gleichermaßen profitiert. Die Entscheidungsgewalt über den Verkauf der Immobilie behalten in den meisten Fällen allerdings Sie. Im Falle einer Veräußerung ist hier eine „Abwicklungsvergütung“ von 4,5 bis 6,5 % des Verkaufspreises an den Teileigentümer zu zahlen – Immobilie Teilverkauf.

Achtung: Dies ist nicht zu vergleichen mit einer Maklercourtage, was bedeutet, dass die „Abwicklungsgebühr“ nicht unter Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird. Manche Teilkäufer sichern sich im Vorfeld gegen einen Wertverlust der Immobilie ab, indem Sie festhalten, dass im Falle einer Veräußerung mindestens 100 % der Investition + 17 % der Nebenkosten als „Minimalanteil“ an ihn zurückfließen.

In aller Kürze: Neben dem „monatlichen Nutzungsentgelt“ werden hohe Gebühren beim späteren, kompletten Verkauf der Immobilie fällig und die Kosten für die Instandhaltung tragen Sie allein.

Welche Alternativen gibt es nun, wenn man vom Teilverkauf absehen möchte?

Eine Möglichkeit ist der Verkauf der eigenen Immobilie zu 100 % mit einem eingetragenen Wohnrecht. Auch hier wohnt man ab dem Zeitpunkt der Veräußerung zur Miete, weitere Kosten wie die kaputte Heizung oder das undichte Dach trägt hier nun aber der neue Eigentümer. Noch dazu veräußert man hier die Immobilie direkt am Markt, was bei der richtigen Vermarktungsstrategie und der daraus hohen Nachfrage eine Steigerung des Verkaufspreises bewirken kann – Immobilie Teilverkauf.

Unser Fazit

Grundsätzlich kann sich ein Teilverkauf als lohnend erweisen, jedoch sollten Sie genau ausrechnen, was Sie dieses Verfahren im Worst Case kosten würde. Prüfen Sie auch Ihre Alternativen und lassen Sie sich vorab unabhängig und professionell beraten. Auch die Verbraucherzentrale sagt: „Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zum Teil zu verkaufen, lassen Sie sich stets konkrete Vertragsangebote geben.“ (verbraucherzentrale.de, 04.05.2021)

Auch der klassische Verkauf kann eine interessante und gewinnbringende Möglichkeit sein, welche anfangs etwas abschreckend wirkt, wenn man keine passende Folge-Immobilie wie z. B. eine Miet- oder Eigentumswohnung findet, die den Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Hierfür sollten Sie mit Ihren Sorglosmakler sprechen, denn oftmals werden solche Wohnungen nicht mehr öffentlich vermarktet. Da die Nachfrage mittlerweile sehr hoch ist und diese Angebote fast ausschließlich an hinterlegte Suchkunden vermittelt werden, sind diese kaum noch auf öffentlichen Immobilienportalen sichtbar.

Das Modell des Teilverkaufs umfasst noch weitere Details und im Grunde unterscheiden sich die Angebote hier am Markt sehr stark – Immobilie Teilverkauf

Immobilienmakler/innen von Sorglosmakler

Quellen: verbraucherzentrale.de

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