07.09.2021

Hausverkauf auf Rentenbasis – Wie geht das? 

Der Hausverkauf auf Rentenbasis erfreut sich einer stetig steigenden Beliebtheit. Das verwundert mit Blick auf seine Vorteile nicht.

Sie sprechen für sich: So bleiben Sie dank der regelmäßigen Zahlungen auch im gesetzteren Lebensalter liquide. Dieser verlässliche Geldfluss hilft Ihnen dabei, Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können. Zugleich müssen Sie sich als Verkäufer nicht länger um die Instandhaltung Ihrer Immobilie kümmern. Das übernimmt nun der Käufer für Sie, wobei das Wohnrecht in den meisten Fällen für den restlichen Lebensabend bestehen bleibt.

Offensichtlich also, warum die sogenannte Leibrente oder der Hausverkauf auf Rentenbasis immer häufiger genutzt wird. Dabei stellt sich im Umkehrschluss die Frage: Wie geht das eigentlich? 

Hausverkauf auf Rentenbasis an Kind 

Eine beliebte Möglichkeit für den Hausverkauf auf Rentenbasis ist der an das eigene Kind. Er bietet sich vor allem dann an, wenn bereits zu Lebzeiten Vermögensanteile als Erbe ausbezahlt wurden. Durch den Verkauf lassen sich somit Erbstreitigkeiten unter Geschwistern oder anderen Angehörigen vermeiden. Ein großer Vorteil für Sie ist darüber hinaus: 

Sie als Eltern oder Elternteil können auch nach dem Hausverkauf in der gewohnten Umgebung Ihren Lebensabend genießen. Dabei müssen Sie sich nicht länger um die Pflege des Hauses sorgen. In vielen Fällen wäre dies aufgrund der eigenen Gesundheit schlicht nicht mehr möglich. 

Ein weiterer Vorteil in Sachen Hausverkauf an Kind ist außerdem, dass Ihr Sprössling kein Eigenkapital benötigt, um die Immobilie zu kaufen. Dennoch lassen sich dessen Rentenzahlungen an Sie steuerlich absetzen, was finanzielle Vorteile mit sich bringen kann. Das Finanzamt wird den Verkaufsvertrag jedoch nur dann als unbedenklich absegnen, wenn eine klare Verkaufsabsicht erkennbar wird. Eine entsprechende Bezeichnung ist aus diesem Grund empfehlenswert. 

In diesem Vertrag wird festgehalten, dass Sie als Eltern oder Elternteil als Verkaufspreis eine lebenslange Rente erhalten. Auf Sie fällt als Ertragsanteil anschließend die geringere Versteuerung an. Das Kind als Käufer kann den regelmäßig ausgezahlten Betrag als Werbungskosten absetzen. Dabei bestreiten Sie die Miete aus den gezahlten Raten des verwandten Immobilienbesitzers. 

Hausverkauf auf Rentenbasis mit Wohnrecht 

Für Menschen ohne eigene Kinder kann der Hausverkauf auf Rentenbasis ebenfalls interessant sein. Ist er mit einem Wohnrecht gekoppelt, profitieren Sie als Verkäufer von ähnlichen Vorteilen. Auch in diesem Fall erhalten Sie den Verkaufspreis in festgelegten Raten zu bestimmten Terminen ausbezahlt. Diese können Sie über einen befristeten Zeitraum als Zeitrente vereinbaren. Soll ein Wohnrecht bis zu Ihrem Ableben bestehen, handelt es sich um die Leibrente

Möchten Sie Ihr Haus gegen eine Zeitrente verkaufen, gilt es, zunächst eine geeignete Laufzeit für die Zahlungen festzulegen. Hierbei kann es sich um zehn, 15 oder sogar 20 Jahre handeln. Die Ratenzahlungen müssen über diesen Zeitraum in vorab festgelegten Intervallen beglichen werden. Das kann monatlich oder pro Quartal erfolgen. Wichtig ist: Eine größere Einmalzahlung erhalten Sie beim Verkauf auf Rentenbasis in der Regel nicht. Ist dies jedoch gewünscht, müssen Sie das im Vertrag festhalten. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten, um nicht nur in puncto Steuern auf der sicheren Seite zu sein. 

Hausverkauf auf Rentenbasis ohne Wohnrecht 

Ein Immobilienverkauf auf Rentenbasis ohne Wohnrecht bietet sich insbesondere dann an, wenn Sie als Verkäufer die eigene Immobilie nicht länger bewohnen möchten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Meist ist das vor einigen Jahrzehnten gekaufte Haus schlicht zu groß geworden. In diesem Fall können Sie Ihre regelmäßigen Zahlungen auf Rentenbasis ohne Wohnrecht nutzen, um eine kleinere Immobilie zu mieten. Auch der Umzug in ein Altenheim oder der Einzug bei Verwandten ist je nach Ihren individuellen Bedürfnissen denkbar. 

Dabei ist zu beachten: Sichern Sie sich als Verkäufer möglichst umfassend ab, um Ihre vereinbarten Rentenzahlungen termingerecht zu erhalten. Hierfür bietet es sich etwa an, einen Bürgen seitens des Käufers zu fordern. Der zukünftige Eigentümer möchte Ihre Immobilie über einen Kredit finanzieren? Idealerweise werden die an Sie zu entrichtenden Zahlungen im Grundbuch als Verbindlichkeiten ersten Rangs eingetragen. Treten unerwartete Zahlungsschwierigkeiten auf, werden Sie beim Begleichen der Schulden dadurch zuerst berücksichtigt. 

Mit Blick auf diese Anforderungen versteht es sich von selbst, dass Sie Ihre Immobilie auf Leib- oder Zeitrente nie unvorbereitet veräußern sollten. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Hausverkauf an Kind erfolgt. Letztlich muss der Vertrag nämlich ebenso vor dem Finanzamt bestehen können. 

Sie möchten von den Vorteilen eines Hausverkaufs auf Rentenbasis profitieren und dabei mögliche rechtliche Fallstricke vermeiden? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf! Gemeinsam finden wir die Lösung, die optimal zu Ihren Vorstellungen und Wünschen passt. So genießen Sie Ihren Lebensabend nicht nur komfortabel, sondern rundum entspannt. 

Ihr Immobilienmakler

Jetzt betaten lassen!


Kostenfreie Immobilienbewertung

Jetzt Ihre Immobilie kostenlos bewerten lassen

Welche Immobilie wollen Sie bewerten lassen?

Von 1000 Eigentümern Empfohlen

3 / 8

Frage

Wofür Benötigen Sie den Immobilienwert?

Nur noch ein letzter Schritt

Damit wir Sie kontaktieren können, benötigen wir noch einige persönliche Daten.

Formular ausfüllen
Sie erhalten Ihre Bewertung innerhalb von

24 Stunden

persönliche Daten

Präziser Verkaufspreis
Kostenfreie Beratung
Fundierte Marktwertanalyse
Individuelles Marketingkonzept

Ab heute kein Angebot sowie Tipps & Tricks verpassen!

Sorglosmakler Newsletter abonnieren

Ratgeber mit ähnlichen Themen

26.11.2020

Mehr Geld im Alter: Haus verkaufen oder behalten?

Im hohen Alter steht man häufig vor der Entscheidung, ob das geliebte Eigenheim verkauft werden soll. Doch ein Hausverkauf und auch damit der verbundene Umzug sind eine weitere Herausforderung.

Zum Beitrag

10.09.2020

Beim Hausverkauf einen höheren Kaufpreis erreichen

Wie Sie bis zu 30 % mehr Erlös bei Ihrem Hausverkauf erzielen können. Diese 14 Tipps helfen Ihnen dabei!

Zum Beitrag

31.03.2020

Checkliste zum Immobilienverkauf

Worauf kommt es beim Immobilienverkauf an? Hier erfahren Sie alle wichtigen Punkte!

Zum Beitrag

Warnhinweis zu Inhalten
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten und -Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.