Viele Eigenheimbesitzer haben den verständlichen Wunsch, dass das eigene Haus im Besitz der Familie bleiben soll. In dem Fall bietet es sich an, über einen Hausverkauf an die eigenen Kinder nachzudenken und dabei Steuern zu sparen. Wir erläutern im Folgenden, was zu beachten ist.
Steuerliche Besonderheiten beim Hausverkauf an Kinder
Im Unterschied zu einer Schenkung oder Vererbung fallen bei einem Verkauf an Sohn oder Tochter keine Steuern wie Schenkungssteuer oder Erbsteuer an. Besonders dann, wenn die Immobilie renovierungsbedürftig ist, kann der Hausverkauf an die Nachfahren ein Vorteil in Sachen Steuern sein. Denn die Kosten einer Renovierung oder Sanierung können als Werbekosten gelten. Dazu sollten die Eltern jedoch eine Miete an ihre Tochter oder ihren Sohn zahlen. Denn Werbekosten können nur geltend gemacht werden, wenn mit dem Haus eine Einnahme erzielt wird. Zugleich ist wichtig, dass es sich um keine Scheinmiete handelt.
Was ist beim Hausverkauf an die Kinder sonst noch zu beachten?
Zunächst ist es wichtig, den Wert der Immobilie schätzen zu lassen. Denn wenn der Preis nicht realistisch erscheint, könnte der Verdacht eines Scheinkaufes oder einer getarnten Schenkung aufkommen. Wer legal den Kaufpreis senken will, kann sich als Elternteil ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht als Bedingung einräumen. Auch die schriftliche Vereinbarung einer Elternpflegschaft kann infrage kommen, um die Immobilie günstig an die Nachkommen abzugeben. Dabei wird eine Begünstigung des Verkäufers nicht angenommen.
Wenn diese Hürden genommen sind, muss nur noch ein Kaufvertrag aufgesetzt und beim Notar unterzeichnet werden.
Kennen Sie schon den Wert Ihrer Immobilie? Nein? Jetzt kostenlose Wertermittlung erhalten!
Welche sonstigen Vorteile hat ein Hausverkauf an die Kinder?
Das Vererben einer Immobilie kann vor allem dann problematisch sein, wenn es mehrere Kinder gibt. Sie könnten sich über das Erbe streiten, sodass nichts anderes übrig bleibt, als das Haus zwangsversteigern zu lassen. Dann ist es nicht nur nicht mehr im Besitz der Familie, sondern wird zumeist auch unter Wert veräußert. Wer nur eines seiner Kinder in den Genuss des Erbes bringen möchte, muss die Problematik des Pflichtteils für die anderen berücksichtigen: Die anderen Söhne und Töchter könnten ein Recht auf einen finanziellen Anteil an der Immobilie haben. Auch das kann einen ungewollten Hausverkauf mit sich bringen. Steuern sparen die Töchter und Söhne nur dann, wenn die vererbte Immobilie dem Eigengebrauch dient. Auch unter diesem Aspekt erweist sich ein Hausverkauf an die Kinder als günstiger, denn mit ihrem erworbenen Eigentum können die Kinder beliebig verfahren, ohne dass sich dies steuerlich auswirkt.
Wie verhalte ich mich, wenn ich mehrere Kinder habe?
Wenn Sie mehr als nur einen Sohn oder eine Tochter haben, bietet ein Hausverkauf nicht nur den Vorteil, dass Sie frei entscheiden können, welchem Ihrer Nachkommen Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen. Bei einem Erbe hingegen hätten alle Geschwister das Recht auf einen gleichen Anteil. Verkaufen Sie Ihr Haus zu Lebzeiten, kann einer Ihrer Söhne oder Töchter das Haus kaufen, ohne dass die Geschwister einen Anspruch darauf haben. Da solche Situationen jedoch etwas Fingerspitzengefühl erfordern, empfehlen wir, sich von uns gegebenenfalls dazu beraten zu lassen.
Meine Kinder möchten mein Haus nicht kaufen – was tun?
Wenn die erwachsenen Töchter oder Söhne inzwischen sehr weit entfernt vom Elternhaus wohnen oder selbst bereits Eigentum erworben haben, kann es vorkommen, dass sie das Elternhaus nicht kaufen wollen. In solchen Fällen kann eine Schenkung oder eine spätere Erbschaft infrage kommen, damit das Häuschen doch noch in der Familie bleibt.
Benötige ich auch hier ein Wertgutachten?
Es ist stets vorteilhaft, den Wert der eigenen Immobilie ermitteln zu lassen. Auch bei einer Schenkung spielt der Wert eine Rolle. Sprechen Sie uns gerne an.
Immobilie verkaufen oder vererben und weiterhin darin wohnen – geht das?
Wenn Sie Ihr Haus vererben, tritt der Erbfall erst nach Ihrem Tod ein. Bis dahin können Sie selbstverständlich in Ihrer Immobilie wohnen. Auch bei einem Verkauf ist das möglich, wenn Sie sich ein Wohnrecht durch Eintrag im Grundbuch sichern. Der Verkauf an Sohn oder Tochter kann von einem solchen Wohnrecht abhängig gemacht werden. Steuern können gespart werden, wenn Sie an Ihren Sohn oder Ihre Tochter Miete zahlen.
Kann ich meinem Kind meine Immobilie auch schenken?
Selbstverständlich können Sie über Ihr Eigentum so verfügen wie Sie es möchten. Wenn Ihre Töchter oder Söhne die Immobilie nicht kaufen können oder wollen, ist eine Schenkung zu Lebzeiten die beste Alternative, um zu gewährleisten, dass das Haus im Besitz der Familie bleibt. Schenkungen sind steuerfrei, wenn sie einen Wert von 400.000 Euro je Person nicht übersteigen. Nach einer zehnjährigen Frist kann der Beschenkte eine neue Schenkung steuerfrei annehmen. Wenn Ihre Immobilien mit einer Hypothek belastet oder auf sonst eine Weise wertvermindert ist, kann sich das auf die Steuer auswirken. Der Beschenkte muss jedoch das Haus in den folgenden zehn Jahren selber nutzen. Auch darf er sie verkaufen – allerdings mit der Einschränkung, dass die Rechte anderer Erben gewahrt bleiben, etwa durch Auszahlung ihres Anteils.
Wenn Sie Fragen rund um den Verkauf einer Immobilie haben oder Ihre Immobilie bewerten lassen möchten, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns, Ihre Sorglosmakler!