20.07.2022

Generalvollmacht bei einem Hausverkauf: Diese Punkte sollten Hauseigentümer beachten

Alle wissenswerten Informationen über die Generalvollmacht beim Hausverkauf haben wir hier für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Wichtige Geschäfte wie einen Immobilienverkauf möchten die meisten Eigentümer am liebsten eigenverantwortlich handhaben, um die vollständige Kontrolle über den gesamten Verkaufsprozess zu haben. Das können wir als Dienstleister im Immobiliensektor sehr gut nachvollziehen. In manchen Fällen funktioniert ein Privatverkauf auch reibungslos. Unsere langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass der Versuch, privat zu verkaufen ohne jegliche Expertise und Know-How am Immobilienmarkt, sehr herausfordernd ist und auch rechtliche Gefahren bergen kann.

Sorgt beispielsweise eine schwere Krankheit dafür, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst handhaben kann, muss gezwungenermaßen eine andere Person einspringen, die die eigenen Wünsche und Vorstellungen vertreten muss. Selbstverständlich möchte man diese auch selbst bestimmen. Eine Möglichkeit bietet hierbei die Generalvollmacht. Alle wissenswerten Informationen dazu und welche die Rolle die Generalvollmacht beim Verkauf einer Immobilie spielen kann, haben wir hier für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.

Die Generalvollmacht: Was ist das und wofür wird sie verwendet?

Den Begriff Vollmacht kennt vermutlich jeder. Eine Vollmacht ist ein Dokument, das es einer Person ermöglicht, in Vertretung für eine andere Person zu handeln. Das kann schon bei Kleinigkeiten notwendig sein. Wer beispielsweise für eine andere Person ein Paket in der Postfiliale abholen möchte, benötigt mitunter eine entsprechende Postvollmacht. Eine Vollmacht kann jedoch auch weiter reichende Berechtigungen beinhalten. Teilvollmachten können zum Beispiel für Bankgeschäfte oder Behördengänge ausgestellt werden.

Die Generalvollmacht ist besonders umfangreich. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigen die Vertretung des Vollmachtgebers in fast allen persönlichen und juristischen Angelegenheiten. Lediglich die höchstpersönlichen Geschäfte wie Eheschließung, Scheidung oder Testamentserstellung, sind nicht übertragbar. Eine solche Vollmacht kann dauerhaft gelten oder auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden.

Es gibt verschiedene Situationen, in der eine Generalvollmacht sinnvoll sein kann. Wer beispielsweise einen längeren Auslandsaufenthalt plant, kann eine nahestehende Person bevollmächtigen, solange dessen Angelegenheiten im Inland zu regeln. Für Ehepartner kann sie unter Umständen auch einfach den Alltag erleichtern.

Besonders wichtig kann die Generalvollmacht werden, wenn eine Krankheit oder ein Unfall die eigene Handlungsfähigkeit einschränkt. Denn dann kann sie verhindern, dass möglicherweise eine völlig fremde Person als gerichtlicher Betreuer eingesetzt wird. Dazu kann auch eine Vorsorgevollmacht erstellt werden. Juristisch ähneln sich Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht stark. Die Vorsorgevollmacht wird aber in der Regel erst dann genutzt, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr geschäftsfähig ist. Die Generalvollmacht hingegen lässt sich auch dann nutzen, wenn trotz bestehender Geschäftsfähigkeit eine Vertretung notwendig wird.

Grundsätzlich wichtig: Eine Vollmacht kann nur dann erteilt werden, wenn die bevollmächtigende Person noch geschäftsfähig ist. Dasselbe gilt für den Widerruf einer Vollmacht. Einzel- und Generalvollmachten können sowohl nur einer als auch mehreren Personen erteilt werden.

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Vollmachten und Immobilien: Wann kommt eine Generalvollmacht für Hausverkäufe in Frage?

In Situationen, in denen Eigentümer nicht selbst ihre Geschäfte handhaben können oder möchten, kann eine Generalvollmacht beim Verkauf einer Immobilie hilfreich sein. Denn auch hier muss gegenüber Banken und Behörden eine Berechtigung nachgewiesen werden, wenn es um entsprechende Schritte geht. Gilt es beispielsweise einen Immobilienverkauf abzuwickeln, während man sich im Ausland aufhält, kann eine andere Person mit Generalvollmacht den Verkauf der Immobilie übernehmen. Auch wer z. B. in ein Pflegeheim umzieht und möchte, dass die Kinder den Verkauf des Eigenheims regeln, muss diese entsprechend bevollmächtigen.

Ebenfalls interessant für Immobilienbesitzer können außerdem transmortale oder postmortale Vollmachten sein. Während eine Vollmacht üblicherweise mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt, gilt eine transmortale Vollmacht über den Tod hinaus. Die postmortale Vollmacht wird sogar erst nach dem Tod wirksam.

Im Hinblick auf Immobilien kann das vor allem eine Zeitersparnis bedeuten. Ohne Erbschein können Hinterbliebene diesbezüglich erst einmal nichts regeln. Und bis der erteilt wird, geht häufig viel Zeit ins Land, während der das Haus mitunter leer steht und Kosten verursacht. Mit einer transmortalen oder postmortalen Vollmacht lässt sich das umgehen. Die bevollmächtigte Person kann das Haus dann auch ohne Erbschein zügig verkaufen oder sich selbst mithilfe der Generalvollmacht das Haus überschreiben.

Mit Generalvollmacht ein Haus verkaufen: Was müssen Hauseigentümer bei der Erstellung einer Generalvollmacht beachten?

Es handelt sich bei einer entsprechend ausgestalteten Vollmacht um eine machtvolles Instrument, das auch missbraucht werden kann, indem sich die bevollmächtigten Personen z. B. selbst per Generalvollmacht das Haus überschreiben. Das allerwichtigste bei einer Generalvollmacht ist deshalb, dass sie nur absolut vertrauenswürdigen Personen ausgestellt wird. Sie sollte niemals unüberlegt oder unter Druck ausgegeben werden.

Die Generalvollmacht bedarf eigentlich keiner speziellen Form und kann selbst verfasst werden. Vorab sollte man sich allerdings gut über mögliche Formulierungen und damit verbundene Befugnisse informieren. Wer mit Generalvollmacht ein Haus verkaufen möchte, muss außerdem den Weg zum Notar antreten. Denn Immobilienverkäufe sind nur mit einer notariell beglaubigten oder besser noch beurkundeten Vollmacht möglich. Bei Banken sollte man sich zusätzlich nach notwendigen Berechtigungen erkundigen, denn die erkennen allgemeine Vollmachten häufig nicht an.

Nicht zuletzt sind auch genaue Absprachen mit der bevollmächtigten Person wichtig, was beispielsweise den angestrebten Verkaufspreis betrifft. Rechtzeitig vorab den Immobilienwert zu ermitteln, kann also nicht schaden.

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