Die Grundlagen
Der Erbschein ist ein offizielles Dokument, das die rechtmäßige Erbfolge nach dem Tod einer Person bestätigt. Er wird vom Nachlassgericht (in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person) ausgestellt und enthält Informationen darüber, wer Erbe ist und in welchem Anteil das Erbe zugesprochen wird. Damit dient der Erbschein als Nachweis für Banken, Versicherungen und andere Institutionen, dass Sie berechtigt sind, auf Konten zuzugreifen, Verträge zu kündigen oder Vermögenswerte zu verwalten.
In vielen Fällen ist ein Erbschein unerlässlich, um den Nachlass rechtmäßig zu regeln, insbesondere wenn keine eindeutigen Nachweise über die Erbfolge vorliegen oder kein Testament existiert. Ein Testament kann den formalen Erbscheinsantrag zwar vereinfachen, doch auch in diesem Fall verlangen bestimmte Stellen gelegentlich einen Erbschein, um rechtssichere Handlungen durchführen zu können. Für Erbengemeinschaften ist er häufig unverzichtbar, da er klar regelt, wer in welcher Höhe Anspruch auf das Erbe hat.
Wer bekommt automatisch einen Erbschein?
Einen Erbschein gibt es in der Regel nicht automatisch. Er muss stets beantragt werden, entweder persönlich oder schriftlich beim zuständigen Nachlassgericht. Automatisch kann er lediglich in einigen Sonderfällen ausgestellt werden, zum Beispiel, wenn das Gericht von sich aus ermittelt, dass ein bestimmter Erbe offenkundig und eindeutig feststeht und alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Dies ist jedoch die Ausnahme. Für die meisten Erbschaften müssen potenzielle Erben aktiv werden und den Erbschein beantragen.
Kosten
Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins sind gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich in erster Linie nach dem Wert des Nachlasses. Das Nachlassgericht setzt den sogenannten „Gegenstandswert“ fest, der sich an der Höhe des zu vererbenden Vermögens orientiert. Auf Basis dieses Wertes wird dann eine Gebührentabelle angewendet, die Auskunft über die fälligen Gebühren gibt.
Da die genaue Kostenhöhe von Fall zu Fall variiert, sollten Erben im Vorfeld eine ungefähre Einschätzung zum Vermögenswert des Nachlasses vornehmen. Zusätzlich können Gebühren anfallen, wenn weitere Dokumente wie notariell beglaubigte Vollmachten benötigt werden oder ein Rechtsbeistand in Anspruch genommen wird. Um unerwartete Ausgaben zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Fachanwalt über die voraussichtlichen Kosten zu erkundigen.
Wann ist ein Erbschein kostenlos?
Ein Erbschein ist in der Regel nie vollständig kostenlos, da die Gebühren durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind und sich am Wert des Nachlasses orientieren. Allerdings kann es passieren, dass die Gebühren auf Antrag erlassen werden, wenn ein Erbe mittellos ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. bei Bezug von Sozialleistungen). In seltenen Fällen können die Kosten somit zumindest herabgesetzt oder gestundet werden. Informieren Sie sich dazu beim zuständigen Nachlassgericht oder lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Beantragung
In vielen Nachlassangelegenheiten ist der Erbschein das zentrale Dokument, mit dem Sie als Erbe Ihre Ansprüche offiziell nachweisen können. Ob bei der Abwicklung von Bankkonten, der Umschreibung von Immobilien oder der Verwaltung anderer Vermögenswerte – oftmals führt an einem Erbschein kein Weg vorbei. Nachfolgend erfahren Sie, wo und wie Sie den Antrag stellen, für wen diese Vorgehensweise besonders wichtig ist und welche Dokumente Sie dafür benötigen.
Wo beantrage ich einen Erbschein?
Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt, das in der Regel dem Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person angegliedert ist. Das bedeutet: Ist eine Person in Magdeburg verstorben, dann ist das dortige Amtsgericht dafür zuständig. Vor Ort oder per Post können Sie Ihre Unterlagen einreichen, darunter den Antrag und erforderliche Nachweise (z. B. Sterbeurkunde, Testament oder Geburtsurkunde). Manche Gerichte bieten heutzutage auch Online-Services oder Formularvordrucke an, um den Prozess zu vereinfachen. Informieren Sie sich am besten frühzeitig über die entsprechenden Möglichkeiten und Öffnungszeiten.
Wer bekommt automatisch einen Erbschein?
Einen Erbschein „automatisch“ zu bekommen, ist eher die Ausnahme. In den meisten Fällen müssen Erben selbst aktiv werden und den Erbschein beantragen. Theoretisch könnte das Gericht von sich aus einen Erbschein ausstellen, wenn die Erbfolge eindeutig geklärt ist und alle Nachweise ohne Zweifel vorliegen. Allerdings passiert dies äußerst selten. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihr Erbschaftsfall möglicherweise auf anderem Wege geregelt ist – etwa durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag. Wenn diese Dokumente vorliegen und eindeutig sind, fordert das Gericht teils keinen gesonderten Antrag.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Grundsätzlich darf jede Person einen Erbschein beantragen, die ein berechtigtes Interesse daran hat, ihren Erbanspruch nachzuweisen. Das sind in erster Linie die gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzten Erben. Teilweise haben auch Vermächtnisnehmer oder Nachlasspfleger ein Interesse an einem Erbschein, da er offizielle Informationen über die Erbquote und den Umfang des Nachlasses enthält. In jedem Fall müssen dem Gericht alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden – beispielsweise Personenstandsurkunden, Sterbeurkunden oder Testamente – um die eigene Stellung als Erbe zweifelsfrei zu belegen.
Unsere Mustervorlage
Damit Sie schnell und unkompliziert Ihren Erbscheinsantrag stellen können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Mustervorlage an. Sie enthält alle notwendigen Punkte, die ein formgerechter Antrag beinhalten sollte: Angaben zur verstorbenen Person, zur Erbfolge und zu eventuell bestehenden Testamenten oder Erbverträgen.

Einfach Erbschein beantragen
Laden Sie das Dokument herunter, passen Sie die Vorlage an Ihre persönlichen Gegebenheiten an und reichen Sie das unterschriebene Schreiben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Nachlassgericht ein.

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Häufige Fragen
Ist ein Erbschein zwingend notwendig?
In vielen Fällen ist ein Erbschein erforderlich, um erbrechtliche Ansprüche offiziell nachzuweisen. Beispielsweise verlangen Banken oder Behörden häufig einen Erbschein, bevor sie Konten freigeben oder Vermögenswerte übertragen. Allerdings kann ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag in manchen Situationen ausreichen. Ob der Erbschein tatsächlich nötig ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Kann man ohne Erbschein ein Konto auflösen?
Oft fordern Banken einen Erbschein als Nachweis dafür, dass die Person berechtigt ist, über das Konto der Verstorbenen zu verfügen. Unter Umständen können jedoch andere Dokumente (z. B. ein notarielles Testament oder eine Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist) ausreichen. Die genauen Anforderungen legt jede Bank individuell fest.
Wann ist ein erbschein nicht notwendig?
Ein Erbschein kann entbehrlich sein, wenn eine zweifelsfreie Rechtsgrundlage für den Erbanspruch vorliegt. Zum Beispiel kann ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag ausreichen, wenn Banken oder Behörden diese Dokumente anerkennen. Auch bei einem gemeinschaftlichen Testament (Ehegattentestament) oder einer Vollmacht über den Tod hinaus wird in manchen Fällen kein Erbschein mehr verlangt. Ob ein Erbschein notwendig ist, hängt letztlich davon ab, welche Institutionen oder Personen einen Nachweis über die Erbfolge fordern.