06.02.2023

Energiepreise-Stopp! Die Gas- und Strompreisbremse kommt

Im März diesen Jahres ist es so weit: Mit dem Entlastungspaket für Energiepreise wird dann die Gas- und Strompreisbremse gezogen. Die Bundesregierung reagiert damit auf die stark steigenden Energiepreise seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Insgesamt werden über 95 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. 

Zuletzt hatten die hohen Energiepreise 2022 nahezu alle Bereiche des Lebens durcheinandergebracht: Einerseits in den Privathaushalten, da diese die Verteuerungen direkt durch den eigenen Energielieferanten spüren mussten. Einige brachte dies sogar in finanzielle Schwierigkeiten, sodass Rechnungen nicht bezahlt werden konnten, Wohnungen verkleinert und Häuser verkauft werden mussten. Andererseits bekamen Verbraucher es durch die hohe Inflation gleich doppelt zu spüren: Da Produzenten ihre gestiegenen Energiekosten auf die Verbraucher umlegen, sind auch in allen anderen Lebensbereichen die Preise gestiegen.

Mit dem Entlastungspaket soll dem entgegengewirkt werden. In unserem Ratgeber verraten wir Ihnen, was es mit dem Entlastungspaket „Energiepreise“ auf sich hat, wie die Preisbremsen funktionieren und was Sie beachten müssen.

Alles auf einen Blick:

Entlastung für die Energiepreise 2023

Mit dem Entlastungspaket winkt für Verbraucher wieder Normalität in Sachen steigende Energiepreise. Während diese in den letzten Monaten stetig weiter anstiegen, wird dem mit der Gas- und Strompreisbremse nun ein Riegel vorgesetzt. Dabei gilt die Entlastung nicht nur für private Verbraucher: Auch Unternehmen profitieren von vergünstigten Konditionen. Ab März werden beide Preisbremsen umgesetzt – rückwirkend ab Januar. 

Entlastungspaket: So wird mit den Energiepreisen umgegangen

Mit dem Entlastungspaket werden die Energiepreise gedeckelt. Das bedeutet konkret, dass oberhalb eines gewissen Grenzpreises die Kosten nicht mehr durch Verbraucher, sondern durch den Staat entrichtet werden. Energieversorger bekommen somit weiterhin ihre Energie bezahlt – lediglich der Zahler ändert sich oberhalb des Grenzpreises.

Neben der Deckelung wurde im Entlastungspaket „Energiepreise“ jedoch auch beschlossen, dass Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Bezahlung ihrer Kosten haben, nicht automatisch der Strom oder das Gas abgedreht wird. Stattdessen wird in diesen Fällen, die sich mit der Preisbremse bereits verringern sollten, auf eine Energiesperre verzichtet und ein Angebot zur Ratenzahlung unterbreitet. Dies soll verhindern, dass das Wohnen für ganze Bevölkerungsgruppen unbezahlbar wird. Für spezielle Härtefälle stellt der Bund außerdem insgesamt 12 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Wirtschaft zu stabilisieren.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Mit der Gaspreisbremse werden – anders als die Bezeichnung es zunächst vermuten lässt – auch andere Preise für Wärme gebremst. Aus diesem Grund findet man in diesem Kontext auch den Begriff der Wärmepreisbremse. Sie gilt generell für alle Privathaushalte und Vereine, aber auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren, sofern sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr an Gas verbrauchen.

Die Bremse bedeutet konkret, dass der Gaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird, der Fernwärmepreis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Verbraucher zahlen somit nie mehr als die 12 bzw. 9,5 Cent pro Kilowattstunde. In der Industrie und in Krankenhäusern gelten dabei spezielle Tarife: Um Arbeitsplätze zu sichern und die Produktion bzw. die Versorgung aufrechtzuerhalten, wird hier der Netto-Preis auf 7 Cent gedeckelt. Sollten Energieversorger einen höheren Preis verlangen, wird dieser vom Staat übernommen.

Einen Twist gibt es dabei jedoch: Die gedeckelten Preise gelten jeweils für einen Verbrauch von 80 Prozent des Jahresverbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde – in der Industrie sogar für nur 70 % des Gasverbrauchs. Verbrauchen Sie als Privathaushalt also mehr als 80 Prozent Ihres üblichen Gasverbrauchs, gelten für Sie ab 81 Prozent wieder die normalen Preise des Energieversorgers. Es lohnt sich daher weiterhin sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen und Vereine, möglichst effektiv Gas einzusparen.

So funktioniert die Strompreisbremse

Ähnlich wie die Gas- und Wärmepreisbremse funktioniert ebenfalls die Strompreisbremse. Private Verbraucher und kleine Unternehmen zahlen daher nur 40 Cent pro Kilowattstunde. Sollten Energieversorger Preise oberhalb dieser Grenze aufrufen, wird die Differenz vom Staat übernommen. Auch hier gelten die vergünstigten Konditionen jedoch nur für 80 Prozent des Verbrauches aus der Vergangenheit. Dieser wird in der Regel am Durchschnitt des Vorjahres gemessen. Verbrauchen Privathaushalte oder kleine Unternehmen mehr als diese 80 Prozent, muss für den Überhang der reguläre Strompreis des Energieversorgers gezahlt werden. Strom sparen lohnt sich somit weiterhin.

Auch bei der Strompreisbremse gibt es eine Sonderkategorie: Hier sind es mittlere und große Unternehmen, für die andere Konditionen gelten. Dabei gilt ein Unternehmen in diesem Kontext als mittel oder groß, wenn es mehr als 30.000 Kilowattstunden im vergangenen Jahr verbraucht hat. Der Deckel liegt dann bei 13 Cent Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Verbrauches aus der Vergangenheit, ebenfalls gemessen am Vorjahr. Liegt der tatsächliche Verbrauch darüber, muss auch in diesem Fall der weitere Verbrauch ab 71 Prozent zum vom Energieversorger aufgerufenen Marktpreis entrichtet werden.

Zusätzlich zur eigentlichen Bremse sollen ebenfalls Gewinne von Stromproduzenten in Teilen abgeschöpft werden, um einerseits die Bremse zu finanzieren, andererseits jedoch auch die steigenden Netzentgelte niedrig zu halten.

Gibt es Entlastungen für andere Energieträger?

Eine allgemeingültige Regelung wie bei der Strom- und Gaspreisbremse gibt es derzeit für andere Energieträger nicht, auch wenn ebenfalls in diesen Bereichen starke Preissteigerungen verkraftet werden müssen. Wer jedoch mit Pellets, Öl oder Flüssiggas heizt, kann von einer Härtefallregelung profitieren. Hierzu wurden insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um die Deckung der Heizkosten zu bezuschussen. Verantwortlich für die Weitergabe dieser Mittel sind die einzelnen Bundesländer.

Fazit: Was muss ich als Verbraucher tun?

Als Kunde oder Mieter müssen Sie nichts weiter tun, um von der Strom- und Gaspreisbremse zu profitieren. Ab März werden sowohl die Energieversorger als auch die Vermieter deutschlandweit die angepassten Preise übernehmen. Sie erhalten diese dann durch die Abrechnung Ihres Energieversorgers oder in der Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters. 

Was Sie jedoch in jedem Fall tun sollten, ist weiterhin aktiv Strom und Gas einzusparen. Durch die begrenzten Preisdeckel bis 70 oder 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs macht es sich direkt im Geldbeutel bemerkbar, wenn diese Grenze überschritten ist und die Deckelung nicht mehr greift. Wer daher viel Strom und Gas einspart, kann daher lange von den vergünstigten Konditionen profitieren.

Wenn diese einfache Prämisse eingehalten wird, dient die Strom- und Gaspreisbremse als optimale Unterstützung, um die Energiekosten vorerst bezahlbar zu halten und somit gut durch die Krise zu kommen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Preise dann nach Ablauf des Entlastungspakets langfristig auf einem moderaten Niveau einpendeln.

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