10.12.2020

Energieausweis – Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis – Wer braucht welchen Ausweis? Im Sorglosmakler Ratgeber erfahren Sie es!

Bedarfsausweis

  • berechneter Bedarf anhand der Abmessungen und Bauteilaufbau der wärmeübergreifenden Umfassungsfläche (Wände, Decken, Fenster, …)
  • Anlagentechnik wird entsprechend des Bestands berücksichtigt
  • energetisches Modell in der Software
  • DIN Randbedingungen sind anzuwenden
  • aufwändig, kostenintensiv (ab 299 € netto pro Gebäude)

Verbrauchsausweis

  • gemessener Energieverbrauch anhand der Heizkostenabrechnungen
  • mind. drei Jahre zusammenhängender Zeitraum, ansonsten Bedarfsausweis
  • relativ einfache Berechnung (Verbrauchswert/Zeit/Wohnfläche)
  • Nutzerverhalten beeinflusst das Berechnungsergebnis
  • Unkompliziert zu erstellen, kostengünstig (ab 99 € netto pro WE)

Wer braucht welchen Ausweis?

Baudenkmäler: benötigen keinen Energieausweis
Nichtwohngebäude: Wahlfreiheit
Wohngebäude ab 5 WE: Wahlfreiheit
Wohngebäude weniger 5 WE ab 1977: Wahlfreiheit
Wohngebäude vor 1977 mit weniger als 5 WE: benötigen Bedarfsausweis
Liegen keine Verbräuche vor: Bedarfsausweis

Welche Unterlagen/Infos benötige ich für einen Bedarfsausweis?

  • prinzipielle Angaben wie Baujahr, Grundfläche, Stockwerke, …
  • im Idealfall komplette Bauunterlagen (Grundrisse, Schnitte, …)
  • gemäß § 9 EnEV ist vereinfachtes Aufmaß zulässig, wenn keine Unterlagen vorhanden sind
  • Höhe, Tiefe, Breite des Gebäudes
  • Grundfläche, Fensterflächen, Dachflächen, …
  • Angaben zum Wärmeerzeuger (Brennstoff, Baujahr, HK oder FBH)
  • Warmwasseraufbereitung über zentrale Heizung oder Durchlauferhitzer
  • Informationen über getätigte Sanierungen (Fenster, Heizung, Dämmung)
  • Fotos(s) vom Gebäude und Heizung

Welche Unterlagen/Infos benötige ich für einen Verbrauchsausweis?

  • prinzipielle Angaben wie Baujahr und Grundfläche
  • Verbrauchsabrechnungen des Energielieferanten
  • 3 komplette zusammenhängende Jahre (Stichtagsregelung)
  • Informationen über Warmwasserbereitung
  • Bei Öltanks oder Flüssiggastanks kann der Verbrauch anhand der Restmenge im Tank zuverlässig und präzise bestimmt werden
  • Foto(s) vom Gebäude und Heizung

Die Inaugenscheinnahme des Objektes ist bei beiden Varianten verpflichtend für den Aussteller.
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