Bei Verkauf oder auch Vermietung Ihrer Immobilie müssen Sie als Eigentümer gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dem Kauf- oder Mietinteressenten auf Verlangen einen sog. Energieausweis vorlegen können. In dem Energieausweis wird der zu erwartende Verbrauch für Heizung und Warmwasser definiert und die Wärmedämmung sowie der Energieträger der Heizanlage beschrieben. Auch finden Sie darin Informationen über den energetischen Zustand Ihres Hauses sowie Sanierungs- und Modernisierungsempfehlungen zur Energieeinsparung. Energieausweise für bestehende Gebäude können grundsätzlich entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Beim Energiebedarfsausweis wird der theoretische Verbrauch nach EnEV-genormten Verbraucherverhalten berechnet. Das gewährleistet einen aussagekräftigen Vergleich der verschiedenen Immobilien, da alle Immobilien mit dem gleichen Verbraucherverhalten berechnet werden und im Gegensatz zum verbrauchsorientierten Energieausweis das tatsächliche Nutzerverhalten keine Anwendung findet. Im Energieverbrauchsausweis wird die tatsächlich verbrauchte Energie innerhalb der letzten zusammenhängenden drei Jahre dargestellt. Ein professioneller Energieausweis!
Dabei gelten folgende Regelungen:
Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen und Baubeantragung vor dem 1. November 1977 sowie bei Neubauten müssen Energieausweise seit 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahme: Gebäude, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder auch nachträglich durch Sanierung auf diesen Stand gebracht wurden. Für Nichtwohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf (errechnet) oder Energieverbrauch (gemessen). Ausgenommen von der Ausweispflicht sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Wer als Eigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten will, benötigt ebenfalls keinen Energieausweis. Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, ohne einen vollständigen und korrekten Energieausweis vorlegen zu können, dem drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit bestraft, was bedeutet, dass Strafen sogar mehrfach anfallen können. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten und haben noch keinen Energieausweis? Ein professioneller Energieausweis!