25.01.2023

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023: Mehr Geld für Photovoltaik-Anlagen

Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, welches im Januar 2023 vollständig in Kraft getreten ist, macht die Bundesrepublik einen weiteren Schritt auf Verbraucher zu, um erneuerbare Energien für alle attraktiver zu machen. Dabei hat gerade das Jahr 2022 mit der Gaskrise und weiteren kriegsbedingten Verteuerungen mehr denn je gezeigt, dass die Zukunft in dieser Form der Energiegewinnung liegen muss.

Das Gesetz regelt in erster Linie die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz. Es gilt dabei für all jene, die unter anderem mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen. Gerade private Besitzer von Photovoltaik-Anlagen wird deren Betrieb mit den diesjährigen Neuerungen wieder attraktiver. Die einst hohen Einspeisevergütungen sind in den letzten Jahren stark gesunken. Nun soll der Trend wieder aufwärts gehen.

Hier finden Sie die einzelnen Abschnitte zum Thema:

Allgemein EEG

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz?
Für wen gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

Was ist neu im EEG ab 2023?
Photovoltaik für Privatpersonen: Neuerungen im Gesetz
Wie wird Photovoltaik gefördert?
Welche Förderungen gibt es in der Anschaffung für Photovoltaik?
Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023: Änderungen für Bestandsanlagen

EEG Umlagen
Was ist die EEG-Umlage für Strom?
Wie hoch ist die EEG-Umlage 2022?
Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Vermieter und Hauseigentümer?
Hat der Wegfall der EEG-Umlage eine Bedeutung für die Immobilienbewertung?


Allgemein EEG

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz ?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein deutsches Gesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland fördern soll. Es regelt insbesondere die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen, die von den Stromnetzbetreibern eingekauft werden müssen. Diese Vergütung ist höher als der Marktpreis für Strom und soll so die Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver machen. Das EEG trat erstmals 2000 in Kraft und wurde in den folgenden Jahren mehrfach novelliert.

Für wen gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz ?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt für alle Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Dazu gehören Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind, Sonnenenergie, Wasser, Biomasse, Geothermie und Deponiegas. Das EEG gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Betreiber von Anlagen. Es bestimmt, dass die Betreiber eine festgelegte Vergütung für den von ihnen erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom erhalten, unabhängig davon, ob der Strom tatsächlich verkauft wird oder nicht.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

Was ist neu im EEG ab 2023?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2021 reformiert und die neue Fassung tritt ab 2023 in Kraft. Einige der wichtigsten Änderungen, die das neue EEG mit sich bringt, sind:

  • Einführung einer Ausschreibungspflicht: Für neue Anlagen ab einer gewissen Größe müssen Betreiber künftig eine Ausschreibung durchführen, bei der sie ihre Projekte gegen andere Bewerber durchsetzen müssen.
  • Abschaltung der Vergütung nach 20 Jahren: Bisher erhielten Betreiber für die erzeugte Strommenge eine Vergütung über die gesamte Lebensdauer der Anlage. Ab 2023 wird die Vergütung jedoch auf 20 Jahre begrenzt.
  • Senkung der Vergütungssätze: Der Vergütungssatz für erneuerbare Energien wird in den kommenden Jahren sukzessive gesenkt, um die Kosten für die Vergütung tragbarer zu machen.
  • Erhöhung der Selbstverbrauchsregelungen: Ab 2023 werden die Regelungen für den Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien erhöht, um eine höhere Nutzung des selbst erzeugten Stroms zu ermöglichen.

Es ist zu beachten, dass diese Informationen allgemein sind und es möglicherweise noch weitere Änderungen im Detail gibt.

Photovoltaik für Privatpersonen: Neuerungen im Gesetz

Ziel der Neuerungen ist es, den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter anzutreiben und Deutschland so unabhängiger von anderen Energieformen zu machen. Dabei richtet sich das Gesetz in erster Linie an Privatpersonen, da diese mit privaten Photovoltaikanlagen einen großen Anteil an diesem Ausbau haben. 

So soll vor allem für Besitzer einer Photovoltaikanlage, die diese sowohl zur Selbstnutzung als auch zur Einspeisung nutzen, dies auch wieder finanziell lukrativ werden. Die Einspeisevergütungen werden daher steigen. Wie hoch, das ist noch nicht klar – hierzu steht noch die Freigabe der EU-Kommission aus. Ist diese aber final beschlossen, wird es Nachzahlungen geben. Dies gilt jedoch nur für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 installiert wurden – für alle anderen gelten weiterhin die alten Sätze.

Darüber hinaus wird mit dem neuen EEG auch der Aufstellplatz einer Photovoltaikanlage flexibilisiert. Kann auf dem Dach keine entsprechende Anlage installiert werden, kann diese alternativ auch im Garten, auf der Terrasse oder an anderen Orten auf dem Grundstück montiert werden.

Auch die Beantragung wird in diesem Zuge vereinfacht: Durch ein Online-Portal können Anträge künftig schneller und einfacher gestellt werden. Ab 2025 ist die Nutzung der Online-Beantragung dabei für alle Netzbetreiber verpflichtend – bis dahin kann es noch unterschiedliche Regelungen für die Beantragung geben.

Wie wird Photovoltaik gefördert ?

In Deutschland wird die Photovoltaik über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das EEG sieht vor, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für den erzeugten Strom erhalten. Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme ab. Zusätzlich gibt es auch staatliche Förderprogramme und Kredite, um die Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen zu unterstützen.

Welche Förderungen gibt es in der Anschaffung für Photovoltaik?

In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme, die dazu beitragen, die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Einige Beispiele sind:

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 9.000 Euro.
  • Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ fördert die Anschaffung von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte und KMUs mit einem zinsgünstigen Kredit und Tilgungszuschuss.
  • Das Programm „Energieeffizienz- und Klimaschutzinitiative“ des Bundesumweltministeriums fördert die Anschaffung von Photovoltaikanlagen in öffentlichen Gebäuden und sozialen Einrichtungen mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten.
  • Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen an, beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bedingungen und die Höhe der Förderungen je nach Programm unterschiedlich sein können und sich auch ändern können. Es empfiehlt sich daher, sich vor der Anschaffung einer Photovoltaikanlage über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023: Änderungen für Bestandsanlagen

Aber auch für Privatpersonen, die schon länger über eine eigene Photovoltaikanlage Strom ins öffentliche Netz einspeisen, gibt es einige Neuerungen und Verbesserungen. So wird die EEG-Umlage vollständig gestrichen, was die Erzeugungszähler, die oftmals von Netzbetreibern gegen ein Entgelt gestellt werden, überflüssig macht. Dieser kann somit perspektivisch demontiert werden, was Nutzern entsprechende Kosten erspart und die Abrechnung vereinfacht.

EEG-Umlage

Was ist die EEG-Umlage für Strom?

Die EEG-Umlage für Strom ist eine Folge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Dieses regelt die Einspeisung von Strom, welcher aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt wurde. Da der Ausbau der Ökostrom-Anlagen ein Ziel der Deutschen Bundesregierung ist, werden diese Erzeuger mit einem erhöhten Einspeiseentgelt abgegolten. Zusätzlich müssen die Netzbetreiber diesen Strom bevorzugt abnehmen, was bei volatilen Energieträgern wie Windkraft oder Solar oft den Ausbau der Netze erfordert.

Grundsätzlich fällt die Stromerzeugung aus Photovoltaik, Biomasse, Windkraft, Wasserkraft sowie Geothermie unter das Erneuerbare-Energie-Gesetz. Die erhöhten Vergütungssätze unterscheiden sich in der Höhe aber von der jeweiligen Erzeugungsart. Teurere Produktionsformen werden höher vergütet als günstigere. Dabei werden die Vergütungen auf die Dauer von 20 Kalenderjahren garantiert, werden aber jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz niedriger. Die Vergütung wird jedes Jahr durch eine Erneuerbare-Energien-Verordnung neu geregelt.

Dadurch entstehen den Netzbetreibern höhere Kosten, die sie nicht vollständig durch den Verkauf dieses Stroms an der Börse refinanzieren können. Daher wird die Differenz zwischen der Vergütung und den Einnahmen auf die Masse der Stromverbraucher übergewälzt. Alle Bürger tragen daher die Förderung und den Ausbau der emissionsfreien Stromproduktion mit. Daher hat die EEG-Umlage Bedeutung für sowohl Hauseigentümer als auch Vermieter.

Aufgrund anhaltender Kritik an der EEG-Umlage und zur Entlastung der Bürger in der aktuellen Stromhochpreisphase hat der Deutsche Bundestag Ende April 2022 deren Abschaffung beschlossen. Bereits zu Jahresbeginn war die Umlage gesenkt worden. Ab 2023 soll sie indessen vollständig vom Klima- und Energiefonds übernommen werden. Ab 01.07.2022 wird die Umlage nicht mehr eingehoben. Den Einnahmenausfall durch die Abschaffung der EEG-Umlage beziffert die Bundesregierung mit etwa 6,6 Milliarden Euro.

Wie hoch ist die EEG-Umlage 2022?

Zuletzt betrug die EEG-Umlage für Strom 3,723 ct/kWh. Das markierte den niedrigsten Stand seit zehn Jahren, obwohl die EEG-relevante Strommenge in dieser Zeit um 103 % gestiegen ist. Den bisher höchsten Wert erreichte sie 2017 mit 6,88 ct/kWh.

Die starke Absenkung war Folge der Entwicklung der Strombörsenpreise und der Bundeszuschüsse. Da die Netzbetreiber durch die aktuell hohen Strompreise höhere Erträge erwarten können, sinken die „Differenzkosten“ zu den verordneten Einspeisevergütungen und die EEG-Umlage sinkt. Damit die Entlastung auch bei den Verbrauchern ankommt, müssen die Netzbetreiber die Preise entsprechend senken und dies auch auf der Rechnung ausweisen. Eine vierköpfige Familie wird sich so im Vergleich zu 2021 bis zu 300 Euro pro Jahr sparen.

Erzeuger mit eigener Photovoltaik-Anlage müssen ihren Eigenverbrauch dem örtlichen Verteilnetzbetreiber sowie zusätzlich der Bundesnetzagentur melden. Diese Meldepflicht ist im EEG gesetzlich geregelt und jeweils bis zum 28. Februar des Folgejahres zu erfüllen. Viele Hauseigentümer haben diese Meldung verabsäumt und mussten dann einen Aufschlag von 20 % auf die EEG-Umlage bezahlen.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage für Vermieter und Hauseigentümer?

Seit 2014 wird für den selbsterzeugten Solarstrom vom Hausdach unter bestimmten Umständen eine anteilige EEG-Umlage fällig, bekannt auch als „Sonnensteuer“. Für den Verbrauch des selbst erzeugten Stroms wird ein reduzierter Umlage-Betrag von 40 % der regulären Umlage (2022: 1,489 ct/kWh) verrechnet, auch wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. Nur Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp sowie Inselanlagen ohne direkten Netzanschluss waren davon befreit. Damit beeinflusst die EEG-Umlage auch Vermieter.

2021 wurde diese Bagatellgrenze auf 30 kWp angehoben, damit wurden so gut wie alle privat betriebenen Anlagen auf Einfamilienhäusern abgabenfrei. Für eine 30 kWp-Anlage benötigt man mindestens 150 m² Dachfläche. Daher hat die Abschaffung der EEG-Umlage auch Bedeutung vor allem für Vermieter von Mehrparteienhäusern, auf denen sich größere Photovoltaik-Anlagen befinden, denn auch hier fällt die Umlage ab Juli weg. Damit werden Geschäftsmodelle wie Mietstrom- oder Speicherprojekte durch den Wegfall der EEG-Umlage für Vermieter wirtschaftlich attraktiver. Bisher fanden solche Modelle wenig Anklang, das jährliche Fördervolumen von 500 MW wurde nur zu einem Bruchteil abgerufen. Nach der Abschaffung der EEG-Umlage können Vermieter nun günstigeren Mieterstrom anbieten.

Hat der Wegfall der EEG-Umlage eine Bedeutung für die Immobilienbewertung?

Eine eigene Photovoltaik-Anlage ist für eine Immobilie von großem Mehrwert, da die monatlichen Betriebskosten für den Strom geringer ausfallen. Außerdem möchten viele Interessenten bei einem Immobilienkauf bereits für die Zukunft vorsorgen und nachhaltig wohnen. Der Wegfall der EEG-Umlage wird somit Bedeutung für die Immobilienbewertung haben.

Ihr Sorglosmakler berät sie umfassend und führt eine kostenfreie Bewertung von Immobilien mit Photovoltaik-Anlagen sowie zu Mietstromprojekten durch! Nehmen Sie noch heute Kontakt zu Sorglosmakler auf, um einen unverbindlichen Termin zu vereinbaren!

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eeg-umlage-faellt-weg-2011728

Kostenfreie Immobilienbewertung

Jetzt Ihre Immobilie kostenlos bewerten lassen

Welche Immobilie wollen Sie bewerten lassen?

Von 1000 Eigentümern Empfohlen

3 / 8

Frage

Wofür Benötigen Sie den Immobilienwert?

Nur noch ein letzter Schritt

Damit wir Sie kontaktieren können, benötigen wir noch einige persönliche Daten.

Formular ausfüllen
Sie erhalten Ihre Bewertung innerhalb von

24 Stunden

persönliche Daten

Präziser Verkaufspreis
Kostenfreie Beratung
Fundierte Marktwertanalyse
Individuelles Marketingkonzept

Ab heute kein Angebot sowie Tipps & Tricks verpassen!

Sorglosmakler Newsletter abonnieren

Ratgeber mit ähnlichen Themen

17.08.2022

Solardachziegel: Solarmodule statt Tondachziegel – Erneuerbare Energie für die Hauseigentümer

Enrico Gerloff im Gespräch mit Dr. Stephan Tölpe von Ennogie Deutschland Themen im Überblick: Das Gespräch Die Medien berichten tagtäglich über die steigenden Strompreise und das Thema Nachhaltigkeit ist in...

Zum Beitrag

17.05.2022

Solarpflicht 2022 — Was hat das für Eigentümer zu bedeuten?

Neue Gesetze sorgen im Jahr 2022 für die konsequente Umsetzung der Solarpflicht in Deutschland. Diese Solarpflicht bedeutet grundsätzlich, neue Gebäude und offene Parkplätze mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Doch zunächst galt diese...

Zum Beitrag

14.09.2022

Energie sparen als Hauseigentümer

Wer in den vergangenen Monaten seine Nebenkostenabrechnung erhalten oder gar den Anbieter gewechselt hat, musste schlucken: Die Energiepreise steigen. Abschläge erhöhen sich immens und wenn nicht, stehen horrende Nachzahlungen bevor....

Zum Beitrag

Warnhinweis zu Inhalten
Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Antworten und -Artikel keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung darstellen oder ersetzen können. Für Klärung Ihrer rechtlichen bzw. finanziellen Angelegenheiten bitten wir Sie, entsprechende Experten (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Finanzberater) hinzuzuziehen. Trotz großer Sorgfalt und gewissenhafter Recherche können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Wir freuen uns und sind dankbar über entsprechende Hinweise, welche wir versuchen, zeitnah umzusetzen.