Die Immobilie in der Scheidung

Sie sind gerade dabei sich zu scheiden und wissen nicht wohin mit der gemeinsamen Immobilie? Wir möchten Sie auf diesem Weg professionell unterstützen. Unser Team bringt umfangreiche Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit in der Immobilienbranche mit und verfügt über fundierte Marktkenntnisse, die für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie entscheidend sind.


Unser Ziel ist es, Sie umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass der Verkaufsprozess Ihrer Immobilie reibungslos und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit abläuft. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass Sie den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie erzielen. Wir verstehen, dass der Verkauf einer Immobilie eine bedeutende finanzielle und emotionale Entscheidung ist und setzen uns daher mit höchstem Engagement für Ihre Interessen ein.

Immobilien bei einer Scheidung

Wenn sich ein Paar entscheidet, getrennte Wege zu gehen, stehen schwierige Fragen sowohl emotionaler als auch finanzieller Natur an. Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder? Wie wird das Vermögen gerecht aufgeteilt? Besonders knifflig kann der Umgang mit der Familienwohnung oder dem gemeinsamen Immobilienbesitz sein.

Scheidungen sind häufiger als viele vermuten: Jährlich werden in Deutschland etwa 16.000 Ehen geschieden. Insbesondere in den ersten Jahren ist das Risiko einer Scheidung hoch: Mehr als 20 Prozent der Ehen scheitern innerhalb der ersten fünf Jahre, und bei etwa 40 Prozent der Paare endet die Beziehung spätestens nach zehn Jahren.

In jedem Fall spielen Emotionen eine entscheidende Rolle im Verlauf und Verhalten während der Trennung. Bekannte Sprüche wie „die Hoffnung stirbt zuletzt“ bieten dabei wenig Trost.

Diejenigen, die sich in einer Trennungsphase befinden, durchleben oft ein emotionales Auf und Ab – von Wut und Enttäuschung bis hin zu Hoffnung, die Beziehung doch noch retten und die Krise überwinden zu können.

Neben den emotionalen Herausforderungen müssen sich Betroffene auch mit rechtlichen und finanziellen Aspekten auseinandersetzen.

Die gesetzlichen Scheidungsgründe

Im Scheidungsrecht wird die Selbstbestimmung der Ehepartner besonders betont. Wenn sich beide Parteien über die Trennung einig sind, kann dies den Prozess erheblich erleichtern, selbst wenn noch Unklarheiten bezüglich des Hausrats und des Vermögens bestehen.

Durch eine solche Übereinkunft können sich die Beteiligten langwierige Verhandlungen über Schuld und Verantwortung, die sonst oft mit Hilfe von Anwälten geführt werden, ersparen. Zudem wird vermieden, dass private Angelegenheiten und Unstimmigkeiten in einem öffentlichen Gerichtsverfahren breitgetreten werden.

Das deutsche Familienrecht definiert drei Hauptgründe für eine Scheidung (§ 1565 bis § 1568 BGB):

Scheidung auf gemeinsames Begehren:

Ein Gericht wird die Scheidung
gewähren, wenn beide Partner dies ausdrücklich wünschen. Wichtig hierbei ist, dass
beide Partner ihre Zustimmung während der gerichtlichen Anhörung bestätigen und
sich auf eine Scheidungskonvention einigen, die alle wesentlichen Aspekte wie die
Aufteilung von Hausrat und Vermögen sowie das Sorgerecht für Kinder regelt. Die
Partner können dieses wichtige Dokument eigenständig erstellen oder sich dabei von
einem Juristen oder Notar unterstützen lassen.

Scheidung auf Klage:

Diese Form wird notwendig, wenn ein Partner der Scheidung
widerspricht (§ 1565 bis § 1568 BGB). Die Scheidung kann gerichtlich durchgesetzt
werden, auch gegen den Willen eines Partners, vorausgesetzt, die Partner haben
mindestens zwei Jahre getrennt gelebt. Ein gerichtliches Urteil ist nicht erforderlich,
um den gemeinsamen Haushalt aufzulösen und getrennt zu wohnen.

Scheidung wegen Unzumutbarkeit:

In extremen Fällen ermöglicht das Gesetz eine sofortige Scheidung, ohne die zweijährige Trennungsfrist abwarten zu müssen. Dies ist möglich, wenn das Weiterführen der Ehe für einen der Partner unzumutbar ist, was allerdings in der Praxis selten vorkommt und meist bei schwerwiegenden Fällen wie physischer Gewalt relevant ist.

Güterstand: Was heißt Errungenschaftsbeteiligung?

Bei der Regelung der Vermögensverhältnisse in einer Ehe ist entscheidend, welcher Güterstand gewählt wurde. Ehepaare in Deutschland können zwischen drei Güterständen wählen: der Zugewinngemeinschaft, der Gütergemeinschaft und der Gütertrennung.

Zur Veranschaulichung betrachten wir die Zugewinngemeinschaft: Im Falle einer Scheidung erfolgt eine güterrechtliche Auseinandersetzung, bei der der während der Ehe erzielte Zugewinn beider Partner ermittelt und ausgeglichen wird. Dies bedeutet, dass der Partner mit dem höheren Zugewinn einen Ausgleich an den anderen Partner zahlen muss, um die während der Ehe gemeinsam erworbenen Vermögenswerte fair zu verteilen.

Diese Regelungen bieten den Ehepartnern Flexibilität in der Gestaltung ihrer Vermögensverhältnisse und ermöglichen es ihnen, den für ihre individuelle Lebenssituation passenden Güterstand zu wählen.

1. Zugewinngemeinschaft: Dieser Güterstand tritt automatisch in Kraft, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag abschließen. In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen, das jeder Ehepartner vor der Ehe besessen hat, weiterhin getrennt. Alles, was während der Ehe hinzugewonnen wird, wird im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der Zugewinn umfasst alle während der Ehe erworbenen Vermögenswerte, einschließlich Einkünften aus beruflicher Tätigkeit, Erträgen aus Kapitalanlagen und Erbschaften, sofern diese nicht ausdrücklich als persönliches Vermögen deklariert wurden.

2. Gütergemeinschaft: Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner weitgehend zusammengelegt und gemeinschaftlich verwaltet. Es gibt jedoch Ausnahmen für das sogenannte „Sondergut“ und „Vorbehaltsgut“, die nicht in die Gemeinschaft fallen. Sondergut umfasst beispielsweise Gegenstände, die nicht in das gemeinsame Vermögen eingebracht werden können, wie persönliche Kleidung oder berufliche Werkzeuge. Die Gütergemeinschaft muss in einem notariellen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden.

3. Gütertrennung: Die Gütertrennung muss ebenfalls explizit in einem Ehevertrag festgelegt werden. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögenswerte und Einkünfte der Ehepartner vollständig getrennt. Im Falle einer Scheidung erfolgt keine Vermögensaufteilung; jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen.

Im Scheidungsfall: Meine oder Deine Immobilie?

Zum Eigengut gehören alle Vermögenswerte, die einem Partner bereits vor der Ehe gehörten, sowie persönliche Gegenstände wie Kleidung und Schmuck. Auch Erbschaften oder Geschenke, die während der Ehe empfangen wurden, zählen dazu. Im Falle einer Scheidung hat jeder Ehepartner gesetzlich das Recht auf sein Eigengut und auf die Hälfte des sogenannten Vorschlags des anderen Partners. Dieser Vorschlag umfasst die Errungenschaft abzüglich möglicher Schulden.

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben oft Streitigkeiten entstehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweislast bei Ihnen liegt. Können Sie nicht eindeutig nachweisen, dass ein Vermögenswert als Eigengut gilt, wird er der Errungenschaft zugerechnet. Dies kann in einer Scheidung zu erheblichen Problemen und Nachteilen führen.

Insbesondere bei langandauernden Ehen oder Partnerschaften ist es oft unklar, wem welche Vermögenswerte zustehen. Bei Immobilien und Eigentumswohnungen sind zunächst die Einträge im Grundbuch maßgeblich, ob es sich um Miteigentum, Alleineigentum oder Gesamteigentum handelt.

Um sich abzusichern, ist es ratsam, bei Immobilien die finanziellen Beiträge und Unterhaltszahlungen im Voraus klar zu dokumentieren. Andernfalls kann es in einer Scheidung schwierig sein nachzuweisen, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat und wer für Zinsen und Gebäudeunterhalt aufgekommen ist.

Falls das Paar beschließt, die Immobilie vorerst zu behalten, ist es wichtig, wesentliche Vereinbarungen schriftlich zu fixieren und eine faire Aufteilung der Kosten zu verfolgen. Dies umfasst Regelungen darüber, wer für den Unterhalt verantwortlich ist, wer Zinsen und Tilgungen übernimmt und gegebenenfalls die Verwaltung der Liegenschaft sichert. Sollte nur ein Partner in der Immobilie verbleiben, muss geklärt werden, welche Kosten anfallen und wie der andere Partner dafür kompensiert wird. Entscheidend ist die langfristige Planung bezüglich des Hauses oder der gemeinsamen Wohnung. In vielen Fällen repräsentiert das Wohneigentum den größten Vermögenswert des Paares. Die Partner könnten sich möglicherweise auf eine bestimmte Aufteilung des Wertes einigen. Häufig endet es jedoch damit, dass die Immobilie zum aktuellen Marktwert unter den Partnern aufgeteilt wird. Bei der seriösen Schätzung des Wertes und den Möglichkeiten eines Verkaufs stehen wir Ihnen als Makler natürlich zur Seite. Wir verfügen über umfangreiche Werkzeuge und Methoden zur Wertermittlung Ihrer Immobilie.

Bitte beachten Sie auch unser folgendes Kapitel zum Thema Schätzung: Was ist die Immobilie tatsächlich wert? Sollten beide Ehepartner nach der Scheidung das Haus weder übernehmen wollen noch finanziell dazu in der Lage sein, wird meistens ein Verkauf angestrebt. Der Verkauf an Dritte vereinfacht die Aufteilung des Vermögens. Voraussetzung dafür ist, dass beide Partner als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen sind, was bei einer Errungenschaftsbeteiligung häufig der Fall ist. Nach dem Verkauf hat jeder Partner Anspruch auf seinen Anteil entsprechend dem Grundbucheintrag, der in der Regel je zur Hälfte erfolgt.

Wir sind für Sie da.

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Schätzung: Was ist die Immobilie wirklich wert?

Die faire Einschätzung des Verkehrswertes einer Immobilie stellt heute eine besondere Herausforderung dar. Der Verkehrswert definiert sich als der mögliche Verkaufserlös. Bei der Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters kommt diesem eine bedeutende Rolle zu. Eine Unterbewertung der Immobilie um beispielsweise 100.000 oder 200.000 Euro könnte zu einer Benachteiligung eines der Partner führen (insbesondere des auszuzahlenden Partners).

Wenn die Immobilie von zwei Miteigentümern auf einen übertragen wird, ist die
Zustimmung der Bank erforderlich. Diese überprüft auch, ob alle Anforderungen wie die finanzielle Tragfähigkeit des Darlehens erfüllt sind (siehe Abschnitt „Was passiert mit der Hypothek?“).

Um das Miteigentum zu beenden, werden typischerweise zwei Optionen in Betracht gezogen:

  • Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Es ist jedoch essenziell, dass der Wert der Immobilie zuvor korrekt ermittelt wird. Wir unterstützen Sie dabei!
  • Im Falle einer Scheidung kommt es häufig vor, dass die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt werden muss, oft aus finanziellen Notwendigkeiten. Es ist nicht selten, dass ein Partner alleine nicht in der Lage ist, die Kosten für das Haus, Hypothekenzinsen, Nebenkosten und Tilgungen zu tragen.

Erfahrungen zeigen, dass es für Ehepaare in Scheidungsverfahren ratsam ist, das Gespräch innerhalb der Familie zu suchen, um gemeinsame Lösungen zu finden. Eine Möglichkeit, das Eigenheim oder die Eigentumswohnung in der Familie zu behalten, betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherungen, zur Finanzierung zu nutzen. Wenn es gelingt, auf diese Weise finanzielle Mittel zu mobilisieren, kann das Familieneigentum bewahrt werden. Eine weitere Überlegung könnte sein, das Eigentum langfristig innerhalb der Familie zu sichern, indem es an die Kinder übertragen wird. Die Details und Bedingungen einer solchen Übertragung sollten sorgfältig mit Notaren oder Rechtsanwälten besprochen werden. In Deutschland ist es nicht unüblich, dass Immobilien zu Lebzeiten an die direkten Nachkommen weitergegeben werden, sei es als vorweggenommene Erbfolge oder unter bestimmten Bedingungen als Schenkung. Die vorweggenommene Erbfolge bietet den Vorteil, dass das Vermögen bereits zu Lebzeiten geordnet und an die nächste Generation weitergegeben wird, wobei eventuelle steuerliche Vorteile genutzt werden können. Eine Schenkung hingegen ermöglicht es, das Eigentum unter bestimmten Bedingungen und mit Auflagen zu übertragen, etwa unter der Bedingung eines Wohnrechts für die Eltern. Beide Möglichkeiten erfordern eine sorgfältige rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass die Übertragung reibungslos verläuft und alle Beteiligten rechtlich abgesichert sind. Notare und Rechtsanwälte können hierbei helfen, die richtigen Schritte zu planen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Familienwohnung spielt eine besondere Rolle

Der Begriff „Familienwohnung“ nimmt eine wichtige Stellung ein. Wenn zum Beispiel ein Paar oder eine Familie gemeinsam in einer Mietwohnung lebt, kann nicht ein Partner alleine den Mietvertrag kündigen, ohne die Zustimmung des anderen. Dies trifft auch auf Eigentumswohnungen und Liegenschaften zu: Kein Partner kann das gemeinsame Haus verkaufen, ohne die Einwilligung des anderen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mann als Alleineigentümer im Grundbuch verzeichnet ist – die Zustimmung des anderen Partners ist stets notwendig.

In gerichtlichen Verfahren bezüglich der Wohnsituation und der Familienwohnung spielt das Wohl der Kinder eine entscheidende Rolle. Im Falle einer Scheidung führt dies häufig dazu, dass die Immobilie weiterhin von einem der Partner zusammen mit den gemeinsamen Kindern bewohnt wird.

Scheidung: Für alle Fälle vorsorgen?

Um vorab Streitigkeiten um finanzielle Angelegenheiten zu vermeiden, raten viele Experten dazu, kontinuierlich Aufzeichnungen über eingebrachte Eigenmittel und die Aufteilung der laufenden Kosten für Immobilien zu führen. In der Theorie klingt dies überzeugend, denn detaillierte Aufzeichnungen und Buchführung können sich später als wesentliche Dokumente und Beweismittel herausstellen.

Allerdings sieht die Realität oft anders aus, und viele nichteheliche Lebensgemeinschaften oder Ehepaare erfassen Ausgaben für den Konsum, Gebäudeinstandhaltung oder kleinere Renovierungen nicht detailliert. Mindestens sollten jedoch Paare die Herkunft eigener finanzieller Mittel aus persönlichem Vermögen schriftlich festhalten. Zum Beispiel, wenn ein Partner den Kauf des gemeinsamen Eigentums komplett durch eine Schenkung seiner Familie ermöglicht hat, wird er wahrscheinlich diesen Beitrag anrechnen lassen wollen.

Eine weitere Maßnahme zur Vorsorge und zur Festlegung bestimmter Regeln sind Eheund Lebenspartnerschaftsverträge. Dabei ist es üblich, dass finanzielle Beiträge und Eigentumsvereinbarungen bezüglich Immobilien schriftlich vereinbart werden.

Merkpunkte für die Praxis

Miteigentum wird bei Paaren und Eheleuten oft standardmäßig so im Grundbuch eingetragen, dass beide jeweils zu 50 % beteiligt sind. Es ist ratsam, bei einem Immobilienkauf oder bei der Registrierung zu überlegen, ob diese Aufteilung in Ihrem speziellen Fall angemessen ist. Wenn ein Partner deutlich mehr eigene Mittel, wie zum Beispiel eine Erbschaft, in das gemeinsame Eigentum einbringt, sollte dies berücksichtigt werden, da eine Ehe unter das Zugewinngemeinschaftsrecht fällt. Dies bedeutet, dass nur das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, später geteilt wird.

Probleme können entstehen, wenn der Eintrag im Grundbuch nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. In solchen Fällen ist es hilfreich, detaillierte Aufzeichnungen über alle wichtigen finanziellen Transaktionen und Kostenbeteiligungen zu führen. Bei einer Scheidung könnten diese Dokumente als Beweis dienen, besonders wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie mehr als der Partner beigetragen oder einen größeren Anteil der Kosten getragen haben. Dies gilt insbesondere für den Kauf der Immobilie mit eigenen Mitteln, eingezahlte Vorsorgeguthaben, Tilgungen, Zinsen sowie Kosten für Unterhalt und Renovierungen.

Was das Eigentum von beweglichen Gütern wie Mobiliar und Einrichtungen angeht, so gelten diese in der Regel als gemeinschaftliches Eigentum, solange nichts Gegenteiliges nachgewiesen ist. Diese können daher nicht ohne die Zustimmung des anderen Partners verkauft werden.

Bei Gegenständen, die sich nicht aufteilen lassen, wie teure Möbel, Antiquitäten, ein Auto oder eine Immobilie, wird oft einer der Ehepartner den Gegenstand übernehmen und dem anderen eine finanzielle Entschädigung zahlen. So lange das Paar sich gütlich einigen kann, entstehen in der Regel keine Probleme. Allerdings führen gerade Immobilien oft zu Streitigkeiten. Kann keine Einigung erzielt werden, muss letztendlich ein Gericht eine Entscheidung treffen.

Erbschaften und Schenkungen: Vermögen, das durch Erbschaft oder als Geschenk erlangt wurde, zählt grundsätzlich zum persönlichen Eigengut eines Ehepartners und ist somit nicht Bestandteil des gemeinsamen Zugewinns. Wenn ein Ehepartner ursprünglich geerbtes Geld in den Kauf einer Immobilie investiert, muss dieser Beitrag bei einer späteren Aufteilung des Vermögens als persönliches Eigengut behandelt werden.

Was passiert mit der Hypothek?

Formell kann eine bestehende Hypothek umgeschrieben werden, was auch für Festhypotheken mit längerer Laufzeit gilt. Vor der Scheidung waren beide Partner gemeinsam haftbar und als Vertragsparteien aufgeführt, doch während des Scheidungsverfahrens wird der Vertrag neu ausgestellt und ist dann nur noch auf einen Schuldner ausgerichtet. Bei wesentlichen Änderungen sollte man die branchenüblichen Gepflogenheiten beachten: Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden erfordert in der Regel eine finanzielle Entschädigung, bekannt als Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung variiert je nach den vertraglichen Bedingungen. Bei Festhypotheken mit längerer Restlaufzeit kann die Vorfälligkeitsentschädigung, die eine Bank fordern kann, erheblich sein. Abhängig von den spezifischen Umständen und der Vertragsdauer sollte daher erwogen werden, ob es im Rahmen eines Scheidungsverfahrens sinnvoll sein könnte, die Hypothek fortzuführen, anstatt sie aufzulösen.

Zusammengefasst gibt es bei der Neuordnung des gemeinsamen Besitzes und der damit verbundenen Hypothek vier mögliche Vorgehensweisen:

1. Vorzeitige Beendigung der Hypothek:

Dies kann durch eine vollständige Rückzahlung des Darlehens erfolgen, was jedoch oft mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist.

2. Fortführung der Hypothek mit Änderung des Schuldners:

Hierbei wird die Hypothek auf einen der Ehepartner übertragen, der dann alleiniger
Schuldner wird. Die Bank muss dieser Änderung zustimmen, was von der Bonität
des verbleibenden Schuldners abhängt.

3. Übertragung der Hypothek an einen neuen Käufer:

Wenn die Immobilie verkauft wird, kann die Hypothek unter bestimmten Bedingungen auf den Käufer übertragen werden.

4. Übertragung der Hypothek auf ein anderes Objekt:

In seltenen Fällen kann die Hypothek auf eine andere Immobilie übertragen werden, sofern die Bank zustimmt.

Die optimale Lösung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der finanziellen Machbarkeit, dem aktuellen Wert des Objekts, der Restlaufzeit der Hypothek, den anfallenden Kosten und den steuerlichen Auswirkungen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Experten, wie einem Immobilienfachmann, Anwalt oder Bankberater, abzustimmen und beraten zu lassen. Ein erfahrener Fachmann kann oft Alternativen aufzeigen, die den Kreditnehmern sonst nicht in den Sinn gekommen wären.

Eine späte Information der Bank kurz vor dem Scheidungstermin führt zu einer Abwicklung unter Zeitdruck, wodurch eine umfassende Analyse oft nicht mehr möglich ist. Für scheidende Paare kann es zudem hilfreich sein, gemeinsam mit nahestehenden Personen wie Eltern oder engen Freunden verschiedene Optionen zu durchdenken.

Käufer übernimmt Hypothek

Wenn die Entscheidung getroffen wird, die Immobilie vollständig zu verkaufen und sie nicht auf einen der Partner zu übertragen, sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. In der Praxis wird häufig verhandelt, dass der neue Käufer die bestehende Hypothek übernimmt, was dem Verkäufer signifikante Kosten für die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank ersparen kann.

Diese Option ist allerdings nur durchführbar, wenn sowohl der Käufer als auch die Bank zustimmen. Die Bank wird die Übernahme ähnlich wie ein neues Geschäft bewerten und die üblichen Kriterien wie Bonität des Käufers und die Einhaltung der Beleihungsvorschriften müssen erfüllt sein.

Ob ein Käufer die Hypothek übernimmt, hängt von den Zinskonditionen der Hypothek und wesentlich von den Verhandlungen während des Eigentumsübergangs ab. Das Interesse am Objekt spielt dabei eine große Rolle; je höher das Interesse, desto wahrscheinlicher ist es, einen Käufer zu finden, der bereit ist, die bestehenden Konditionen zu akzeptieren. Wenn die Finanzierung zu einem Zeitpunkt mit höheren Zinsen abgeschlossen wurde als der aktuelle Marktzins, wird der Käufer diese Mehrkosten in sein Kaufangebot miteinbeziehen.

Es ist daher wichtig, die Marktsituation genau zu analysieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Lösung zu finden.

Fazit

Eine Scheidung ist bekanntermaßen eine schwierige Phase im Leben. Konflikte und Auseinandersetzungen haben oft schon lange vor der eigentlichen Trennung begonnen. Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite stehen und erläutern, wie eine Scheidung nach deutschem Recht abläuft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Scheidung. Es ist wichtig, die Gründe und Voraussetzungen für eine Scheidung zu kennen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und Ihre Interessen effektiv schützen zu können.

Neben den rechtlichen Aspekten gibt es auch praktische Überlegungen, insbesondere die Bewertung gemeinsamer Immobilien und die verschiedenen Optionen für die Trennung. Als Experten im Immobilienbereich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Es gilt zu klären, ob es finanziell sinnvoll und möglich ist, dass ein Partner die Immobilie oder Wohnung alleine übernimmt.

Welche Bedingungen müssen für eine solche Übernahme erfüllt sein? Dieser Ratgeber bietet Ihnen auch Argumente für einen möglichen Verkauf oder eine Vermietung der Immobilie. In der Anfangsphase einer Beziehung oder bei einer Heirat denkt niemand gerne an Formalitäten oder finanzielle Angelegenheiten. Doch aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es sich lohnt, vorsorglich zu planen. Nach 10 oder 20 Jahren Ehe ist es oft schwierig, bestimmte finanzielle Beiträge oder Schenkungen rückblickend genau zu bestimmen. Wer hat beispielsweise welches Erbe oder Altersvorsorgeguthaben in den gemeinsamen Wohntraum eingebracht?

Wir empfehlen daher, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und klare Vereinbarungen zu treffen, um im Falle einer Trennung besser vorbereitet zu sein. Unser Ziel ist es, Ihnen durch fundierte Informationen und praktische Ratschläge zu helfen, die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.

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Fragen & Antworten

Wie wird die gemeinsame Immobilie im Scheidungsfall aufgeteilt?

Bei einer Scheidung wird häufig geprüft, ob die Immobilie von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt oder verkauft werden soll. Entscheidend ist hierbei der jeweilige Güterstand – in Deutschland gilt meist die Zugewinngemeinschaft, bei der der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Eine genaue Aufteilung hängt von individuellen finanziellen Beiträgen und vertraglichen Vereinbarungen ab.

Was bedeutet Errungenschaftsbeteiligung und wie wirkt sie sich auf Immobilien aus?

Die Errungenschaftsbeteiligung regelt, dass Vermögenswerte, die während der Ehe erworben wurden, im Scheidungsfall grundsätzlich hälftig aufgeteilt werden. Dabei bleibt das vor der Ehe vorhandene Vermögen in der Regel als Eigengut erhalten. Immobilien, die während der Ehe angeschafft wurden, unterliegen somit oft einem Ausgleichsanspruch, bei dem der Partner mit dem höheren Zugewinn eine finanzielle Kompensation leisten muss.

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie in der Scheidung ermittelt?

Zur fairen Aufteilung ist die korrekte Ermittlung des Immobilienwertes unerlässlich. Ein unabhängiger Gutachter kann den Verkehrswert feststellen – also den möglichen Verkaufserlös der Immobilie. Eine fehlerhafte oder unterbewertete Schätzung kann zu Nachteilen für einen der Partner führen, weshalb eine professionelle Bewertung in der Regel empfohlen wird.

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Immobilie alleine übernehmen möchte?

Im Scheidungsfall gibt es grundsätzlich zwei Optionen:

  • Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt dem anderen seinen Anteil aus.
  • Alternativ wird die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt.
    Die Entscheidung hängt von finanziellen Möglichkeiten, der aktuellen Marktsituation und individuellen Lebensumständen ab. Auch die Übernahme der bestehenden Hypothek muss dabei berücksichtigt werden.

Was passiert mit der gemeinsamen Hypothek während der Scheidung?

Die Regelung der Hypothek ist ein zentraler Punkt:

  • Entweder wird die Hypothek vorzeitig abgelöst, was häufig mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden ist.
  • Oder ein Partner übernimmt die Immobilie inklusive der bestehenden Hypothek, sofern die Bank der Änderung des Schuldners zustimmt.
  • Alternativ kann auch ein Verkauf erfolgen, bei dem der Käufer die bestehende Hypothek übernimmt.
    Die optimale Lösung hängt von der finanziellen Situation beider Partner sowie den Konditionen der Hypothek ab.

Welche Bedeutung hat die Familienwohnung in Scheidungsfällen?

Besonders bei Familienwohnungen spielt das Wohl der Kinder eine wichtige Rolle. Oft wird vereinbart, dass das gemeinsame Heim vorübergehend weiterhin von einem Elternteil mit den Kindern bewohnt wird, um Stabilität und Kontinuität zu gewährleisten. Dabei müssen auch langfristige Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung und eventuellen zukünftigen Veränderungen getroffen werden.

Wie kann ich Streitigkeiten und Unsicherheiten bei der Immobilienaufteilung vermeiden?

Eine transparente Dokumentation aller finanziellen Beiträge, Ausgaben und Investitionen in die Immobilie ist essenziell. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsverträge, die frühzeitig klare Regelungen treffen, können spätere Auseinandersetzungen verhindern. Zudem kann die frühzeitige Einbindung von Fachleuten wie Immobilienexperten, Anwälten oder Notaren helfen, faire und rechtssichere Lösungen zu finden.