13.02.2023

Vermieter müssen CO2 Steuer ab 2023 anteilig zahlen

Das Jahressteuergesetz bringt viele steuerrechtliche Änderungen mit sich – das haben wir bereits an einigen Themen gesehen. Eines dieser Themen ist dabei die CO₂-Besteuerung, die ebenfalls mit Beginn des neuen Jahres reformiert wurde. Im Ratgeber erfahren Sie, welche Änderungen sich bei der CO2 Steuer Vermieter ergeben, wen dies betrifft und was Sie für eine korrekte Abwicklung berücksichtigen müssen.

Alles auf einen Blick:

CO2 Steuer Vermieter zahlen anteilig ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023, so hat es der Gesetzgeber entschieden, werden auch Vermieter schrittweise an den CO₂-Abgaben beteiligt. Bislang wurden in diesem Zusammenhang ausschließlich Mieter zur Kasse gebeten – dass es anders kommen wird, hatte sich jedoch bereits abgezeichnet, auch wenn zwischenzeitlich aufgrund der hohen Inflation und dem Anstieg der Energiepreise sogar von einem Aussetzen der CO₂-Steuer für mindestens ein Jahr die Rede war.

Die CO₂-Steuer wurde 2021 ins Leben gerufen und soll zu mehr Umweltfreundlichkeit beitragen, indem sie den CO₂-Ausstoß verteuert und somit unattraktiver macht. Sie wird sowohl für Gas als auch für Öl fällig und schrittweise erhöht. 2021 wurde hierzu ein Preis von 25 Euro pro Tonne angesetzt, der bis 2026 stufenweise auf 55 bis 65 Euro ansteigen soll.

CO₂-Abgabe Vermieter: Das Stufenmodell

Die CO₂-Abgabe für Vermieter erfolgt ebenfalls anhand eines Stufenmodells. Dieses erstreckt sich über voraussichtlich zehn Energieklassen, anhand derer die Höhe der Abgaben mit einem CO₂-Steuer-Rechner errechnet werden. Wie genau die Einteilung der Gebäude in die Energieklassen jedoch vorgenommen wird, ist noch nicht klar. Diskutiert werden derzeit die Nutzung der Heizkostenabrechnung zur Übermittlung der Informationen, die Nutzung der Energiebedarfsausweise zur Einteilung sowie zusätzliche Mitteilungspflichten für Eigentümer, um sich bestmöglich einer detaillierten Einteilung zu nähern.

CO2 Steuer Vermieter: Beispielrechnungen

Demnach werden bei Gebäuden mit einem sehr hohen CO₂-Ausstoß auch die Vermieter tiefer in die Tasche greifen müssen: Bis zu 95 Prozent der CO₂-Steuer müssen dann vom Vermieter und nicht mehr vom Mieter bezahlt werden. Andersherum ist es bei Häusern mit sehr guten Energieklassen: In diesen Fällen muss weiterhin fast der gesamte Betrag durch die Mieter beglichen werden; bei Häusern mit dem Energiestandard EH55 werden weiterhin sogar ausschließlich die Mieter zur Tasche gebeten. 

Für Mieter bedeutet das: Wer aufgrund von guten Energieeffizienzen sparsamer lebt und heizt, muss die CO₂-Steuer dann gegebenenfalls trotzdem selbst tragen, was einige als eine falsche Bestrafung empfinden. Gleichzeitig werden Vermieter bei niedrigen Energieeffizienzen stärker zur Kasse gebeten, sodass ihnen im Umkehrschluss jedoch weniger Geld für Sanierungsmaßnahmen bleibt. Aus diesem Grund steht die Neuerung bei vielen in der Kritik – und das nicht ganz unbegründet. 

Obendrauf kommt neben der reinen CO₂-Steuer jedoch ein weiterer Kostenpunkt: Durch das Mehr an Verwaltungsaufwand, der durch das Splitting auf Vermieter und Mieter entsteht, werden auch diese Kosten in der CO₂-Steuer berücksichtigt. Rund 219 Millionen Euro summieren sich so im Laufe eines Jahres auf. Finale CO₂-Steuerrechner gibt es noch nicht auf dem Markt, solange die finale Berechnung und Eingruppierung noch nicht eindeutig geklärt ist – hier bleiben die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

Sonderregelung bei Nichtwohngebäuden

Gleichzeitig greifen die oben genannten Regelungen jedoch nicht für alle Gebäude: Nichtwohngebäude werden als besondere Form separat betrachtet. Hierzu zählen neben Büro- und Gewerbeflächen auch Gastronomie- und Produktionsgebäude. In diesen Fällen sollen Vermieter und Mieter gleichermaßen belangt werden und die Kosten jeweils zu 50 Prozent tragen. Diese können dann beispielsweise auf die monatliche Miete umgelegt werden. Es bleibt jedoch auch hier auf den nächsten Schritt zu warten: Perspektivisch gehen Experten ebenfalls vom Einsatz eines Stufenmodells aus.

CO₂-Abgabe: Was Mieter und Vermieter nun tun müssen

Da die Neuerung der CO₂-Steuer zwar bereits beschlossen, aber noch nicht umgesetzt ist, gibt es ganz konkret für die meisten Mieter und Vermieter keinen Handlungsbedarf. Dennoch gibt es einige Aspekte, die Sie schon jetzt beachten sollten, da hier in den kommenden Monaten Aktionen notwendig werden können.

Vermieter werden demnach voraussichtlich einige nähere Informationen zu ihrer Immobilie preisgeben müssen. Hierzu zählen neben dem Energiebedarfsausweis auch weitere mögliche Informationen, die bei Ihnen eingefordert werden können.

Einige Mieter hingegen stehen vor einer noch größeren Herausforderung. Während beim Einsatz einer Gas-Zentralheizung die Berechnung und Umlage unkompliziert ist, müssen Mieter mit einer eigenen Gastherme und eigenem Gasvertrag aktiv werden: In diesen Fällen müssen Mieter selbst den CO₂-Ausstoß ihrer Wohnung ermitteln und auf dieser Basis eine Mitteilung an den Vermieter verfassen, welche Beiträge sie zur CO₂-Steuer einfordern. Bis es so weit ist, werden die Gaslieferanten hierauf jedoch vermutlich vorbereitet sein und entsprechende Hilfestellungen an die Hand geben.

Fazit: Klimaschutz an der Belastungsgrenze?

Die CO₂-Steuer erfüllt ihren Zweck: Der Ausstoß von Treibhausgasen wird teurer und damit unattraktiver. Da nun auch Vermieter an der Steuer finanziell beteiligt werden, dürfte auch auf dieser Seite das Interesse an energetischen Sanierungsmaßnahmen ansteigen, um die Steuerlast zu senken.

Doch an der Neuverteilung der Kosten wird auch Kritik geübt: Aufgrund der ohnehin steigenden Kosten und immenser Energiepreise stellt die CO₂-Steuer für viele Vermieter eine hohe zusätzliche Belastung dar. Die Energiepreise werden so zusätzlich verteuert und das Drängen hin zu energetischer Sanierung dadurch immer ineffektiver, da an dieser Stelle Vermietern wiederum das Geld fehlt, um in entsprechende Maßnahmen zu investieren. Neben dem Geld fehlt es jedoch auch an weiteren Parametern: Handwerker sind nur schwer zu bekommen und viele der neuen Heizsysteme eignen sich nicht für Altbauten. Vermieter sind damit oftmals doppelt gebeutelt. 

Für Mieter hingegen bedeutet dies eine deutliche Entlastung, von der rund 13 Millionen Mieter profitieren könnten. Durchschnittlich 67 Euro für eine Mietwohnung mit einer Gasheizung sowie durchschnittlich 98 Euro für eine Mietwohnung mit Ölheizung können so zumindest in Teilen gespart werden. Gerade für Mieter der niedrigeren Einkommensklassen ist dies ein entscheidender Vorteil, den es nicht zu vernachlässigen gilt. Aber: durch ein Anheben des Wohngeldes wurden bereits eine Entlastung von der CO₂-Steuer geboten, welche durch die zusätzliche Beteiligung der Vermieter so überkompensiert wird. Es bleibt daher abzuwarten, wie die CO₂-Steuer für Vermieter letzten Endes umgesetzt wird – und ob das Ziel, hin zu mehr Klimaschutz durch CO₂-Einsparung, auf diese Weise weiterhin verfolgt wird.

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