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Alle Infos in einem Video:

Daten und Fakten zur Grundsteuerreform 2022

Wer ist betroffen?

Immobilieneigentümer von:

  • Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Eigentumswohnungen
  • unbebauten Grundstücken

Wie müssen die Daten abgegeben werden?

In Form einer elektronischen Übermittlung der Daten zwischen dem
01.07.2022 bis 31.10.2022
über die Steuerplattform „Elster“

oder
www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Welche Daten sind anzugeben?

  • Informationsschreiben Finanzamt
  • Art der Immobilie
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Grundstücksfläche
  • Anzahl kleiner, mittlerer und großer Wohnungen
  • mögliches Gebäudealter
  • Grundbuchdaten
  • Anzahl der Garagen und Stellplätze

Wer darf Sie bei der Abgabe der Steuererklärung unterstützen?

Bei der Ermittlung der geforderten Daten:

  • Sorglosmakler GmbH

Bei der Abgabe der geforderten Daten:

  • Unser starker Partner ImmoKonzept GmbH
  • Steuerberater
  • Grundstücks- und Hausverwaltungen

Wir unterstützen dich!

Unsere Leistungen in 3 Angebotspaketen

Die Sorglosmakler unterstützen Sie

Ihr Ansprechpartner zum Thema Grundsteuerreform 2022:

Enrico Gerloff-team-glücklich-immobilienmarkler

Erstgespräch – telefonische Beratung

15 min

Anruf

0391 63604571

Enrico Gerloff
Gründer / Geschäftsführer
0157 37 80 48 34
hallo@sorglosmakler.de

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