Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sorglos Makler GmbH, Hohendodelebener Str. 4, 39110 Magdeburg
(nachfolgend Makler)
- Präambel
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den gesetzlichen Vorschriften die Vertragsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Makler. Mit Zustandekommen des Maklervertrages werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag mit einbezogen. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei Zustandekommen eines rechtsgültigen notariellen Kaufvertrages eine Käufer-/ bzw. Verkäuferprovision aus dem verbrieften Kaufpreis an den Makler fällig wird. Mit Ihrer Anfrage auf die von uns inserierte bzw. angebotene Immobilie schließen Sie einen rechtsgültigen Maklervertrag mit dem Makler ab, welcher jedoch erst und ausschließlich mit erfolgreichem Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages eine Provisionspflicht auslöst. Die im Internettauftritt und in den Geschäftsräumen des Maklers vorgehaltenen Informationenangebote zu den zu vermietenden bzw. zu verkaufenden Objekten stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten dar. - Haftungsbegrenzung
Die Angebote und bezeichneten Objekte werden regelmäßig durch den Makler aktualisiert. Aller Sorgfalt kann der Makler keine Gewähr dafür übernehmen, dass die vom Eigentümer/Vermieter unterbreiteten Angaben richtig sind und dass die angebotenen Objekte im Augenblick des Zugangs der Offerte an den Makler noch verfügbar sind. Die verwendeten Angaben erfolgen gemäß der dem Makler erteilten Auskunft, insbesondere die Objektangaben. Der Makler ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Flächenangaben, Ausstattung, Alter des Objekts, Baugenehmigung und weitere in der Offerte enthaltene objektbezogene Informationen. - Verbot der Weitergabe
Die vom Makler gemachten Angaben sind vom Vertragspartner streng vertraulich zu behandeln. Es ist dem Vertragspartner untersagt, die vom Makler gewonnen Informationen und Angaben an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner ist nur befugt, die durch den Zugriff auf die Internetpräsenz des Maklers oder in anderer Weise gewonnen Informationen persönlich oder im Zusammenhang mit dem konkreten Interesse an dem Erwerb oder der Anmietung der nachgefragten Objekte zu verwenden. Jede andere Nutzung, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Die Weitergabe verpflichtet den Vertragspartner zur Zahlung der vereinbarten Käufer- bzw. Verkäuferprovision zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsschluss kommt. Die Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Verstößt der Vertragspartner gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so haftet der Vertragspartner auf Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision. Wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt darüber hinaus ein weitergebender Schadensersatzanspruch vorbehalten. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit und/oder vollständige Angaben wird vom Makler nur im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens übernommen. - Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit ist der Makler zur strikten Unparteilichkeit verpflichtet. Bei der Beteiligung an Preisverhandlungen sind die Parteien sich darüber einvernehmlich einig, dass die Unparteilichkeit nicht verletzt ist. - Provisionsanspruch
Die Bekanntgabe bzw. der Nachweis der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises des Maklers und/oder Vermittlung des Maklers ein Hauptvertrag bezüglich des nachgewiesenen Objektes zustande gekommen ist. Dabei kündigt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt es über ein anderes Objekt des Maklers an den Vertragspartner nachgewiesenen Objektes zustande, berührt dies die Berechtigung des Maklers zur Provisionsbeanspruchung nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem vom Makler angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder sein wirtschaftlicher Erfolg nur unwesentlich vom angebotenen Geschäft abweicht. Der Makler hat auch dann einen Anspruch auf Provision aus dem Hauptvertrag, wenn in Folge der Vermittlung oder des Nachweises durch den Makler zunächst ein Miet- oder Pachtvertrag bezüglich des nachgewiesenen Objektes abgeschlossen wird und der Kaufvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages. Die Provision ist sofort nach Rechnungserteilung und nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. - Vorkenntnis
Ist dem Empfänger das vom Makler angebotenen/nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies dem Makler mitzuteilen, von welcher Seite das Angebot erfolgt ist. Erfolgt eine derartige Mitteilung nicht, gilt der Nachweis des Objektes als durch den Makler erbracht. - Ansprüche
Schadensersatzansprüche des Vertragspartners aus dem Maklervertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit dieser Regelung nicht verbunden. - Unternehmer
Ist der Vertragspartner Unternehmer i. S. d. § 14 BGB oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder befindet sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so sind die Geschäftsräume des Maklers für beide Teile Erfüllungsort. In diesem Fall kann der Makler am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Ein Mahnverfahren ist ausschließlich der allgemeine Gerichtsstand des Maklers zuständig. - Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten. Der Vertragspartner und der Makler sind in diesem Falle gehalten, die ungültige oder unwirksame Bestimmung bzw. die aus wirtschaftlichen Gründen unwirksame Bestimmung durch eine ähnliche zu ersetzen, welche dem Inhalt der vorliegenden Geschäftsbedingungen und dem darin zum Ausdruck gebrachten Willen der Vertragspartner weitgehendst nahekommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. - Kontaktaufnahme
Ich bin einverstanden, per Telefon und/oder per E-Mail kontaktiert zu werden.